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Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts

Autor Franz Gschnitzer
de Limba Germană Paperback – 31 dec 1965
Vom Lehrbuch des österreichischen bürgerlichen Rechtes wird hiemit als vorletzter Band der Allgemeine Teil vorgelegt; das Samenrecht wird die 1963 begonnene Arbeit zu Ende führen. Jeder Verfasser empfindet wohl, daß er nicht ganz in der Hand hat, wie sich sein Werk gestaltet; es wächst organisch, entwicltelt ein Eigenleben. So hat im Laufe der Bear­ beitung unwillkürlich ihre Intensität zugenommen. Schon der Allgemeine Teil des Schuldrechtes ist eingehender dargestellt, noch mehr gilt das vom Allgemeinen Teil des bürgerlichen Rechtes. Das läßt sich damit recht­ fertigen, daß es hier um die Grundlagen des bürgerlichen Rechtes und des Privatrechtes überhaupt, ja darüber hinaus um Grundbegriffe juristi­ schen Denkens geht. Der Allgemeine Teil stellt die Elemente dar, die in den besonderen Teilen ihre Anwendung finden. So kennzeichnet ihn eine starke Abstrak­ tion; z. B. handelt er weder vom Kauf noch von der Eigentumsübertragung, noch vom Testament, noch von der Eheschließung, noch von der Adoption, wohl aber von der rechtsgeschäftlichen Willenserklärung, die allen diesen Akten wesentlich ist. Rechtsgeschäft und Vertrag sind in ihrer Abstrakt­ heit schwerer anschaulich zu mamen als ihre Konkretisierung im Kauf oder Testament. Andererseits steckt in der Herausarbeitung der gemein­ samen Grundelemente und in der Abstraktion von zusätzlichen Besonder­ heiten eine große wissenschaftliche Leistung. Sie verschafft eine tiefere Erkenntnis der inneren Zusammenhänge und erleichtert die Stoffbeherr­ schung. Der Allgemeine Teil ist gleichsam das Alphabet, dessen Buch­ staben der Jurist zu den verschiedenen Worten kombiniert.
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Specificații

ISBN-13: 9783662278949
ISBN-10: 3662278944
Pagini: 300
Ilustrații: XV, 282 S. 1 Abb.
Dimensiuni: 155 x 235 x 16 mm
Greutate: 0.42 kg
Ediția:1966
Editura: Springer Berlin, Heidelberg
Colecția Springer
Locul publicării:Berlin, Heidelberg, Germany

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Research

Descriere

Vom Lehrbuch des österreichischen bürgerlichen Rechtes wird hiemit als vorletzter Band der Allgemeine Teil vorgelegt; das Samenrecht wird die 1963 begonnene Arbeit zu Ende führen. Jeder Verfasser empfindet wohl, daß er nicht ganz in der Hand hat, wie sich sein Werk gestaltet; es wächst organisch, entwicltelt ein Eigenleben. So hat im Laufe der Bear­ beitung unwillkürlich ihre Intensität zugenommen. Schon der Allgemeine Teil des Schuldrechtes ist eingehender dargestellt, noch mehr gilt das vom Allgemeinen Teil des bürgerlichen Rechtes. Das läßt sich damit recht­ fertigen, daß es hier um die Grundlagen des bürgerlichen Rechtes und des Privatrechtes überhaupt, ja darüber hinaus um Grundbegriffe juristi­ schen Denkens geht. Der Allgemeine Teil stellt die Elemente dar, die in den besonderen Teilen ihre Anwendung finden. So kennzeichnet ihn eine starke Abstrak­ tion; z. B. handelt er weder vom Kauf noch von der Eigentumsübertragung, noch vom Testament, noch von der Eheschließung, noch von der Adoption, wohl aber von der rechtsgeschäftlichen Willenserklärung, die allen diesen Akten wesentlich ist. Rechtsgeschäft und Vertrag sind in ihrer Abstrakt­ heit schwerer anschaulich zu mamen als ihre Konkretisierung im Kauf oder Testament. Andererseits steckt in der Herausarbeitung der gemein­ samen Grundelemente und in der Abstraktion von zusätzlichen Besonder­ heiten eine große wissenschaftliche Leistung. Sie verschafft eine tiefere Erkenntnis der inneren Zusammenhänge und erleichtert die Stoffbeherr­ schung. Der Allgemeine Teil ist gleichsam das Alphabet, dessen Buch­ staben der Jurist zu den verschiedenen Worten kombiniert.

Cuprins

§ 1. Übersicht.- Erster Teil Objektives und subjektives Recht.- § 2. Privatrecht und öffentliches Recht.- § 3. Geschichte unseres Privatrechtes: Von der Rezeption zur Kodifikation.- § 4. Geschichte unseres Privatrechtes: Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch.- § 5. Weitere Schicksale des österreichischen Privatrechtes.- § 6. Rechtsquellen.- § 7. Rechtsanwendung und Auslegung.- § 8. Zeitlicher Geltungsbereich der Rechtsnormen.- § 9. Internationales Privatrecht: Begriff, Geschichte, Quellen.- § 10. Internationales Privatrecht: Allgemeiner Teil.- § 11. Internationales Privatrecht: Besonderer Teil.- § 12. Subjektives Recht. System des bürgerlichen Rechtes.- Zweiter Teil Rechtssubjekt (Person) und Rechtsobjekt (Sache).- § 13. Rechtssubjekt (Person) und Persönlichkeitsrecht.- § 14. Beginn und Ende der natürlichen Person.- § 15. Rechtserhebliche Eigenschaften und Zustände des Menschen.- § 16. Altersstufen. Leibes- und Geistesgebrechen. Entmündigung.- § 17. Juristische Person.- § 18. Verein und Stiftung.- § 19. Rechtsobjekt (Sache), Begriff und Arten.- § 20. Zugehör (Bestandteil und Zubehör), Gesamtsache, Vermögen, Unternehmen.- Dritter Teil Juristischer Tatbestand, insbesondere das Rechtsgeschäft.- § 21. Juristischer Tatbestand.- § 22. Das Rechtsgeschäft und seine Auslegung.- § 23. Arten der Rechtsgeschäfte.- § 24. Wirksamwerden empfangsbedürftiger Willenserklärungen, insbesondere der Vertragsschluß.- § 25. VertragsschluB: Sonderfälle.- § 26. Erfordernisse (Mängel) des Rechtsgeschäftes. Übersicht.- § 27. Handlungsunfähigkeit und beschränkte Handlungsfähigkeit.- § 28. Willensmängel: Allgemeines. Geheimer Vorbehalt. Scheingeschäft.- § 29. Drohung und Täuschung. §§ 870, 874, 875, 565.- § 30. Irrtum. Allgemeines.- § 31. Wesentlicher Irrtum.- § 32. Irrtum. Schluß.- § 33. Möglichkeit und Erlaubtheit. §§ 878–880.- § 34. Gruppen unerlaubter Rechtsgeschäfte.- § 35. Form.- § 36. Bedingung, Befristung, Auflage.- § 37. Stellvertretung.- § 38. Vollmacht.- § 39. Die Zeit.- § 40. Verjährung. §§ 1451 ff.- Quellenverzeichnis.- Sachverzeichnis für Internationales Privatrecht.