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Bildrechte in Lehre, Wissenschaft und Kultur : Bilder rechtssicher in der Wissensvermittlung publizieren

Autor Christian W. Eggers
de Limba Germană Paperback – 29 oct 2022
Bildliche Darstellungen sind ein wichtiger Bestandteil in der Wissensvermittlung. Bildnutzungen zur Lehre, Bewahrung der Kultur und der Forschung sowie der Wissenschaft unterliegen besonderen Regelungen durch das Urheberrecht.  
Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen können Grafiken, Videos und Fotos von Lehrenden und den Mitarbeitenden der Einrichtungen zur Wissenschaft und Kultur publiziert und zur Kommunikation verwendet werden? Welche Reglungen gelten bei der Nutzung fremder Werke in wissenschaftlichen Arbeiten? Hierauf gibt dieses Buch Antworten.   
Im Zuge der 2018 neu geschaffenen urheberrechtlichen Regelungen zur „Wissensgesellschaft“ und zuletzt mit der 2021 Geltung erlangten Urheberrechtsreform ergeben sich eine Reihe von rechtlichen Erleichterungen und Klarstellungen bei der Nutzung von Grafiken, Videos und Fotografien. Insbesondere wurden Regelungen für die digitale Kommunikation im lehrenden und wissenschaftlichen Kontext neu geschaffen und ergänzt. 
Dieser Ratgeber zum Urheberrecht richtet sich vor allem an Publizierende, die Grafiken, Videos und Fotos zum Zwecke der Forschung, Lehre und zur Außendarstellung kultureller Einrichtungen nutzen. Damit dient das Buch als Wissensressource in der praktischen Arbeit der Mitarbeitenden der Universitäten, Museen, Bibliotheken sowie Forschungsstellen und den Archiven zur Bewahrung von Kulturgut.
Mit der Entwicklung der Wissensgesellschaft steigt das Bedürfnis der publizierenden Einrichtungen aus Kultur, Wissenschaft und Lehre Werke der Bildung und Kultur über das Internet der Allgemeinheit frei zur Verfügung zu stellen. Einen weiteren Schwerpunkt dieses Buches bilden daher die urheberrechtlichen Fragen von Publikationen unter Open-Science-Bedingungen

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Specificații

ISBN-13: 9783658393120
ISBN-10: 3658393122
Ilustrații: XXIV, 195 S. 26 Abb., 7 Abb. in Farbe.
Dimensiuni: 148 x 210 mm
Greutate: 0 kg
Ediția:1. Aufl. 2022
Editura: Springer Fachmedien Wiesbaden
Colecția Springer
Locul publicării:Wiesbaden, Germany

Cuprins

1Wegweiser der urheberrechtlichen Lizenzprüfung und Grundbegriffe
1.1Prüfungsschema zur praktischen Arbeit mit diesem Buch - die vier Schritte der urheberrechtlichen Lizenzprüfung im Überblick
1.1.1Schritt 1 - Unterliegt die zu publizierende Darstellung dem Urheberrecht?
1.1.2Schritt 2 - Ist die Darstellung inzwischen durch Zeitablauf „gemeinfrei“ geworden?
1.1.3Schritt 3 – Habe ich eine vertragliche Lizenz zur Publikation der Darstellung erworben?
1.1.4Schritt 4 – Besteht eine gesetzliche Lizenz zu meinen Gunsten, die fremde Darstellung zu publizieren?
1.2Lizenzen, Lizenzgeber und Lizenznehmer
1.3Vertragliche und gesetzliche Lizenzen zur Nutzung fremder Bilder
1.3.1Schutz der individuellen geistigen Leistung als Werk
1.3.2Leistungsschutzrechte
1.3.3Inhalte aus Datenbanken
1.4Wer urheberrechtliche Lizenzen vergeben kann
1.4.1Schöpfer kann nur eine natürliche Person sein
1.4.2Welche Leistungen schützt das Urheberrecht?
1.5Möglichkeiten des Lizenzerwerbs
1.5.1Modelle des vertraglichen Lizenzerwerbs
1.5.1.1Rights-Managed-Lizenzen der Bildagenturen
1.5.1.2Royality-Free-Lizenzen der Bildagenturen
1.5.1.3Mischformen der beiden Lizenzmodelle der Bildagenturen
1.5.1.4Lizenzerwerb bei Fotoaufträgen
1.5.1.5Lizenzererb in Beschäftigungsverhältnissen
1.5.1.6Halbkommerzielle Lizenzen
1.5.1.7Community Bilddatenbanken
1.5.1.8Offene Bildungsmaterialien
1.5.1.9Wikimedia Commons
1.5.1.10Pressematerial „Hand-outs“
1.5.1.11„Public Domain“
1.5.1.12Die kollektiven Lizenzen der Verwertungsgesellschaften
1.5.1.13Die kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung der Verwertungsgesellschaften
1.5.2Vom Gesetzgeber definierte Lizenzen
1.6Der Lizenzumfang und die Lizenzketten
1.6.1Lizenzumfang
1.6.2Lizenzketten
1.7Vertraglicher Lizenzerwerb der Lehrenden sowie der Fortbildungs- und Vortragsveranstalter
1.7.1Lizenzerwerb für fremde Bilder in Präsentationen durch die Dozentinnen und Dozenten
1.7.2Folgehandlung „Vervielfältigung“ der Präsentation durch den Bildungsträger
1.7.2.1Zustimmung zur Vervielfältigung und zur Zugänglichmachung
1.7.2.2Stockmedien der Stockagenturen und die Weiterlizenzierung bei Präsentationen
1.7.3Folgehandlung der Veröffentlichung der Präsentation im Internet durch den Bildungsträger
1.8„Standardlizenzen“ der Stockagenturen
1.8.1Ausschluss des Erwerbes exklusiver Nutzungsrechte
1.8.2Auslegung von Lizenzbedingungen
1.8.2.1Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem BGB
1.8.2.2Auslegung entsprechend Urheberrechtsgesetz
1.8.3Standardlizenzen von „Adobe Stock“ und „iStock“ und das Recht zur Weitergabe zur Nutzung durch Dritte?
1.8.3.1Der Begriff „Weitergabe“
1.8.3.2Adobe Stock und Social-Media Nutzungen unter einer Standardlizenz
1.8.3.3iStock und Social-Media-Nutzungen unter einer Standardlizenz
1.8.4Erlauben die Standardlizenzen von Adobe Stock und iStock die Überlassung ihrer Medien durch den Lizenznehmer an weitere Nutzer?
1.8.4.1Übertragung von Inhalten der Agentur Adobe Stock bei einer Standardlizenz
1.8.4.2Erwerb einer Lizenz zu Gunsten Dritter bei der Agentur iStock unter einer Standardlizenz
2Urheberrechtlich wenig relevante und nicht relevante Nutzungen
2.1Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfristen
2.1.1Erlöschen des Urheberrechts
2.1.2Erlöschen von Leistungsschutzrechten
2.2Exkurs: Gemeinfreie Gemälde der Museen
2.2.1Eigentumsrechte an gemeinfreien Werken und Besucherordnungen
2.2.1.1Eigentumsrechte
2.2.1.2Besucherordnung und Fotoverbot
2.2.2Urheberrechtlicher Schutz von Gemälde-Reproduktionen
2.3Gemeinfreiheit durch Deklaration nicht möglich
2.4Die Linkfreiheit
2.5„Es ist doch nur privat!“
2.5.1Private Nutzungen kann es nur durch natürliche Personen geben
2.5.2Private Nutzungen und Cloud-Dienste
2.6Die Nutzung amtlicher Werke
3Urheberrechtliche Schranken zur Förderung der Wissensgesellschaft
3.1.1Die Schranken der Rechtsausübung
3.1.2Die Grenzen der Schranken
3.2Die wichtigsten gesetzlichen Lizenzen zur Bildnutzung im Überblick
3.2.1Das Zitatrecht
3.2.2Bearbeitungen, Umgestaltungen, Montagen und Collagen
3.2.3Karikatur, Parodie und Pastiche
3.2.4„Panoramafreiheit“
3.2.5Unwesentliches Beiwerk
3.2.6Berichterstattung über Tagesereignisse
3.2.7Übernahme von Zeitungsartikeln gemäß § 49 UrhG
4Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)
4.1Funktionsweise und Berechtigungskonzepte des UrhDaG
4.1.1Das UrhDaG aus der Perspektive der Nutzer – Überblick zu den Lizenzen und Berechtigungskonzepten
4.1.2Konzept der mutmaßlich erlaubten Nutzung
4.1.3Keine erheblichen Einnahmen
4.1.4Zu „nicht kommerziellen Zwecken“
4.2Unternehmens- und Behörden-Postings – Wer ist durch das UrhDaG begünstigt?
4.2.1Postings der privaten Unternehmen
4.2.2Postings der öffentlichen Stellen
5Open-Content-Konzepte und Lizenzen
5.1Sinn und Funktion von Open-Content-Lizenzen
5.2Am Anfang ist der Wille – Eine Übersicht zu den Open-Content-Bewegungen
5.3Gestaltung von Open-Content-Lizenzen in sieben Schritten
5.3.1Die Creative-Commons-Lizenzen
5.3.2Vorgehen bei der Lizenzierung mittels Creative Commons
5.3.2.1Schritt 1 – Habe ich das Recht, das Werk unter CC zu verbreiten?
5.3.2.2Schritt 2 – Finanzielle Wertschöpfung unmöglich, will ich das wirklich?
5.3.2.3Schritt 3 – CC oder Public Domain?
5.3.2.4Schritt 4 – Soll Ihr Werk kommerziell genutzt werden dürfen?
5.3.2.5Schritt 5 – Bearbeitungen erlauben?
5.3.2.6Schritt 6 – Darf zu anderen CC-Bedingungen verbreitet werden, als Sie es ursprünglich getan haben?
5.3.2.7Schritt 7 – Ehre wem Ehre gebührt – Namensnennung
5.4Open Content aus der Sicht der Urheber und Urheberinnen
5.4.1Freie Fotografinnen und Fotografen
5.4.2Werke von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
5.4.3Werke von Professorinnen und Professoren
5.4.4Werk von Studierenden
5.5Bedenken und Rechte der Geber offener Lizenzen
5.5.1Fair Use Grundsatz nicht anwendbar
5.5.2Vertragliche Grenzen bei Creative-Commons-Inhalten
5.5.3Schutz durch CC-Bedingung zur Namensnennung
6Spezielle gesetzliche Lizenzen zur Privilegierung von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Kultur
6.1.1Geltung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
6.1.2Aufbau des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
6.1.3Bedingungen der Nutzung für den Unterricht und die Lehre
6.1.4Nicht kommerzieller Unterricht
6.1.5Kreis der Begünstigten
6.1.6Umfang der Nutzungen
6.2Gesetzliche Lizenz für Unterrichts- und Lehrmedien
6.3Gesetzliche Lizenz in der wissenschaftlichen Forschung
6.3.1Nutzungshandlungen
6.3.2Eigenschaften der begünstigten Nutzenden und der Nutzungshandlungen
6.4Gesetzliche Lizenz bei Text- und Data Mining
6.5Gesetzliche Lizenzen der Bibliotheken
6.5.1Grundsätze und Aufbau der Regelungen
6.5.2Verwendungen von Abbildungen der Buchcover durch Bibliotheken
6.5.2.1Die „Kataloganreicherung“ mit Coverabbildungen
6.5.2.2Lizenz-Vereinbarung mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
6.5.3Wiedergabe von Buchcovern zur Vorstellung von Neuerwerbungen und Buchrezensionen
6.5.4Wiedergabe von Buchcovern und weiteren Abbildungen zur Ankündigung von Veranstaltungen
6.5.4.1Sinn und Zweck der Regelung
6.5.4.2Abbildungen zur Ankündigung von Ausstellungen
6.5.4.3Buchcover-Wiedergabe zur Ankündigung von Lesungen
6.5.5Anfertigung und Verbreitung von Ausstellungskatalogen
6.5.5.1Vertragliche Lizenzen
6.5.5.2Gesetzliche Lizenz „Katalogbildfreiheit“
6.6Lizenzen der Archive, Museen und Bildungseinrichtungen
6.7Lizenzen zur Verbreitung nicht verfügbarer Werte
6.7.1Erweiterter Anwendungsbereich für Kulturerbe-Einrichtungen
6.7.2Lizenzerwerb bei nicht verfügbaren Werken über Verwertungsgesellschaften
6.7.2.1Begriff „kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung“
6.7.2.2Merkmal der Unzumutbarkeit
6.7.2.3Zweck der Regelungen
6.7.2.4Erstreckung der Lizenz auf verwandte Schutzrechte
6.7.2.5Begrenzung der Privatautonomie außenstehender Urheber und Urheberinnen
6.7.2.6Vergütungen der Nutzungen
6.7.2.7Eintragung nicht verfügbarer Werke
6.7.3Voraussetzungen zur Verbreitung nicht verfügbarer Werke gemäß § 61d UrhG
6.8Lizenz zur Nutzung verwaister Werke
6.8.1Gesetzliche Lizenz zur Nutzung verwaister Werke
6.8.2Verwaiste Werke und die vertragliche Lizenz mit erweiterter Wirkung
6.9Bildnachweise und ihre Bestandteile
6.9.1Anerkennung der Urheberschaft
6.9.2Gesetzliche Pflicht zur Nennung der Quelle
6.9.3Ausführung der Bildnachweise
6.10Vergütung der gesetzlichen und vertraglichen Nutzungen
6.10.1Vergütungsansprüche gesetzliche Lizenzen
6.10.2Vergütungspraxis über Verwertungsgesellschaften
6.10.2.1Vergütungen bei gesetzlich erlaubten Nutzungen
6.10.2.2Vergütungen bei vertraglichem Lizenzerwerb
7Personenfotos - „Recht am Bild“ und Datenschutz
7.1Datenschutz bei der Öffentlichkeitsarbeit
7.1.1Verfassungsrechtlicher Hintergrund der Öffentlichkeitsarbeit „öffentliche Einrichtungen“
7.1.1.1Ist die Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Einrichtungen im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur gelockert?
7.1.1.2Erfordernis der Themenkompetenz
7.1.1.3Äußerungskompetenz kraft partieller Grundrechte
7.1.2Kommunikationsrechte privater Einrichtungen
7.2Rechtsgrundlagen zur Arbeit mit Personenfotos bei der Öffentlichkeitsarbeit
7.2.1Kein Personenfoto ohne Rechtsgrundlage
7.2.2Anzuwendende Datenschutzgesetze bei der Öffentlichkeitsarbeit
7.2.3Praktikabilität einer Rechtsgrundlage im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
7.2.3.1Fotos von Beschäftigten
7.2.3.2Veranstaltungsfotografie
7.2.3.3Image- und Werbeproduktionen
7.2.4Zulässigkeit der praktikablen Rechtsgrundlage
7.2.4.1Einwilligungen
7.2.4.2Spezialfall der Einwilligungen unter Berücksichtigung der Open-Content-Nutzungen
7.2.4.3Model-Verträge und Verträge mit Vortragenden
7.2.4.4„Interessen-Rechtsgrundlagen“
7.2.4.5Fotos verstorbener Personen
7.2.5Umsetzungen der Informationspflichten
7.2.5.1Informationspflichten und die Einwilligungserklärung
7.2.5.2Informationspflichten bei Model-Verträgen
7.2.5.3Informationspflichten bei Interessen-Rechtsgrundlagen“
7.3Rechtsgrundlagen bei der Arbeit mit Personenfotos in der Lehre, Wissenschaft und Kunst
7.3.1Anwendbare Datenschutzregelungen im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur bei Anfertigung und Nutzung von Personenfotos
7.3.1.1Privilegien im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur
7.3.1.2Begünstigte der Lockerungen von datenschutzrechtlichen Regelungen
7.3.1.3Überblick zu den privilegierenden Erlaubnissen im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur
7.3.2Fallkonstellationen und Lösungen im Rahmen von Kunst und Forschung
7.3.2.1Beispielfall Fotoexkursion der Studierenden
7.3.2.2Beispielfall Forschungsarbeit mit historischen Fotos zu „Kinderbetreuung in der DDR“
7.3.2.3Beispielfall Passanten im Architekturfoto
7.3.3Videoschaltungen zum Zweck der Lehre
7.3.3.1Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Online-Unterricht – Stellungnahme des LfDI
7.3.3.2Einsatz geschäftsmäßig erbrachter Videokonferenzdienste – Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW
7.4Rechtsgrundlagen zur Langzeitarchivierung von Personenfotos
7.4.1Archivierung im „berechtigten Interesse“ Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO
7.4.2Praxis: Einwilligung und Informationspflichten
7.4.3Fotoarchivierung aufgrund möglicher Rechtsstreitigkeiten ist keine Lösung
7.4.4Lösung zur Archivierung der Fotodaten gemäß Art. 17 Abs. 3 Buchst. a DSGVO – „freie Meinungsäußerung und Information“
8Gewerbliche Schutzrechte bei der Arbeit mit Grafiken, Videos und Fotos
8.1Fremde Marken im Bild
8.1.1Die Marke darf grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Inhabers in den geschäftlichen Verkehr gebracht werden
8.1.2Duldung der Nutzung bei überwiegenden Kommunikationsrechten der Verwender
8.1.3Markenrechtsverletzung
8.1.4Marken in Open-Content-Publikationen
8.2Fremde Designs im Bild
8.2.1Designschutz schließt auch Abbildungen fremder Gestaltungen ein
8.2.2Abbildungen geschützter Designs im kommerziellen Kontext
8.2.3Abbildungen fremder Designs zum Zweck der Lehre und als Zitat
8.3Urheberrechtlicher Schutz von Produktgestaltungen
8.4Unternehmenspersönlichkeitsrecht


Notă biografică

Christian W. Eggers ist Fotoredakteur, freiberuflicher Dozent für Medienrecht, zertifizierte Fachkraft für Datenschutz sowie Autor des Ratgeberbuches „Quick Guide Bildrechte“ und „Quick Guide Social-Media-Recht der öffentlichen Verwaltung“. Das Schulungsangebot von Christian W. Eggers ist auf die Fortbildung von Fach- und Führungskräften in der Unternehmenskommunikation, der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit und der Presseverlage ausgerichtet.




Textul de pe ultima copertă

Dieses Buch erklärt, wie Videos, Grafiken und Fotos in der Wissenschaft, Lehre und Kultur ohne urheberrechtliche Probleme sowie möglichst vergütungsfrei genutzt und bereitgestellt werden können. 
Das Thema Bildrechte ist sehr komplex und führt in der täglichen Arbeit häufig zu erheblichen Unsicherheiten und Problemen. Mit diesem Werk bekommen Mitarbeitende in der Wissenschaft, Lehre und Kultur die gewünschte Sicherheit in allen Fragen der Bildnutzung.

Das Buch ist als Leitfaden aufgebaut und eignet sich als Nachschlagewerk sowie Kurzlehrbuch für Nicht-Juristen, die konkrete Fragen zum Thema Bildrechte haben und nach schnellen Antworten suchen. Christian W. Eggers vermittelt hierfür die notwendigen rechtlichen Grundlagen. Grafiken, Entscheidungsbäume sowie zahlreiche Beispiele illustrieren kompakt und verständlich alle entscheidungsrelevanten Aspekte und bieten wertvolle Praxisempfehlungen für die Bildnutzung. 

Der Inhalt
  • Grundverständnis zum Urheberrecht 
  • Welche Erlaubnisse zur Nutzung fremder Videos, Grafiken und Fotos für den Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsbereich benötigt werden
  • Wie das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) für die Kommunikation über soziale Netzwerke innerhalb der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden kann 
  • Welche Vor- und Nachteile Open-Content-Lizenzen bieten
  • Wie das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) für die Nutzungen von Texten, Bildern und Filmen in Schulen, Universitäten und Bibliotheken greift 
  • Wie Abbildungen von Menschen sowie Marken, Designs und Produkten publiziert werden dürfen 

Der Autor
Christian W. Eggers ist zertifizierte Fachkraft für Datenschutz und Dozent für Medienrecht. Mit seinen Erfahrungen als Pressefotograf, Bildredakteur und Seminarleiter kennt er beide Seiten des Bildrechtemanagements: die des Bildproduzenten und die des Bildnutzers.

Caracteristici

Leitfaden für die sichere Nutzung von Videos, Fotos und Grafiken in Wissenschaft, Kultur und Lehre
Zahlreiche Beispiele, Entscheidungsbäume und Abbildungen
Übersichtliche Gliederung und systematische Vorgehensweise für die Rechteprüfung