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Das Dividendenbezugsrecht des Aktionärs

Autor J.G. Egger
de Limba Germană Paperback – 31 dec 1929
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Specificații

ISBN-13: 9783642896439
ISBN-10: 364289643X
Pagini: 304
Ilustrații: XII, 292 S.
Dimensiuni: 155 x 235 x 16 mm
Greutate: 0.43 kg
Ediția:2. Aufl. 1930
Editura: Springer Berlin, Heidelberg
Colecția Springer
Locul publicării:Berlin, Heidelberg, Germany

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Research

Descriere

Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

Cuprins

Erstes Kapitel. Einführung.- § 1. Aktienrecht und Aktienwesen.- I. Geltendes schweizerisches und deutsches Aktienrecht.- II. Der Entwurf zu einem neuen schweizerischen Aktienrecht.- III. Vom Aktienwesen.- a) Bedeutung der Aktiengesellschaft im Wirtschaftsleben.- — b) Der deutsche Aufsichtsrat.- — c) Formelle und materielle Bilanzprüfung.- — d) Die schweizerische Kontrollstelle.- — e) Die Bedeutung der Bewertung in der Bilanz.- — f) Die englischen Revisoren (auditors).- — g) Vorschläge zur Reform der Bilanzprüfung in Deutschland.- — h) Die Kontrollstelle nach dem Entwurf zu einem neuen schweizerischen Aktienrecht.- — i) Die Generalversammlung.- — k) Publizität.- § 2. Die Grundlage des Dividendenbezugsrechtes.- § 3. Die Feststellung des Inhaltes des Dividendenbezugsrechtes.- § 4. Der Bilanzgenehmigungsbeschluß der Generalversammlung..- I. Die Einberufung der Generalversammlung.- II. Die Genehmigung der Jahresbilanz, Einschränkung der Befugnis der Generalversammlung, keine Klage auf gerichtliche Feststellung der Büanz.- III. Die Rückgängigmachung des Bilanzgenehmigungsbeschlusses.- § 5. Übersicht über die Vorschriften des schweizerischen Rechts betreffend die Aufstellung der Bilanz und die Verwendung des Reingewinnes (Aktivsaldos).- § 6. Die Auslegung der Statuten.- § 7. Beispiel einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung.- Zweites Kapitel Die Bilanz.- § 8. Der Zweck der Bilanz.- I. Feststellung des Vermögens und Ermittlung des Ertrages.- II. HGB. §§ 261 und 40; Vermögensfeststellungsbilanz, Gewinnermittlungsbilanz, Gewinnverteilungsbilanz.- III. Dynamische Bilanzlehre.- IV. Richtige Ermittlung von Vermögen und Gewinn; der Grundsatz der Vorsicht.- § 9. Die Beständigkeit des Aktienkapitals.- I. Das Prinzip.- II. Die Folgerungen aus dem Prinzip, Reingewinn; Unterbilanz, gesetzlicher Reservefonds, Überschuldung.- III. Jahresgewinn, Bilanzgewinn, Reingewinn, Betriebsgewinn.- § 10. Das Aktienkapital auf der Passivseite.- I. Zweck der gesetzlichen Vorschrift.- II. Bei nur teilweise einbezahltem Aktienkapital.- § 11. Bilanzkontinuität.- A. Bewertung der Aktiven.- B. Abschreibungen auf den Anlagen.- § 12. Das Bewertungsproblem in der Theorie; der Geschäftswert und die Auffassung der guten Geschäftspraxis.- A. Der Veräußerungswert, der individuelle Wert nach Simon, der Geschäftswert nach Staub.- B. Der Begriff des Geschäftswertes und die Auffassung der guten Geschäftspraxis.- § 13. Der Wertbegriff in der Rechtsprechung des Reichsgerichtes und des schweizerischen Bundesgerichtes.- I. Das Reichsgericht.- II. Das schweizerische Bundesgericht.- § 14. Die Bilanz- und Dividendenpolitik der guten Geschäftspraxis.- I. Die Bilanzpolitik.- Das Ziel und die Mittel.- Die leitende Momente.- 1. Die Rücksicht auf die gegenwärtigen Absatzverhältnisse.- 2. Die Vorsorge gegen Konjunkturrückschläge.- 3. Die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit.- 4. Die Voraussicht von Änderungen in den Produktions- und Absatzverhältnissen.- 5. Die Deckung der mit dem Weiterbetrieb der Unternehmung verbundenen Risiken.- 6. Die Vorsorge gegen Betriebsausfälle.- 7. Bei Unsicherheit in der Gestaltung der künftigen Verhältnisse.- Das Maß der Tieferbewertung.- — Der Zweck der Reservefonds.- — Gute Bilanzpolitik im weiteren Sinne.- — Zweck der durch die Tieferbewertung des Vermögens erreichten Gewinnrückstellung.- — Vorsorge gegen die Risiken und Lasten des Weiterbetriebes. — Die Bilanzpolitik als Grundlage der Unternehmungspolitik.- — Der Grundsatz der Vorsicht und die Bilanzpolitik der guten Geschäftspraxis.- II. Die Dividendenpolitik.- A. Stabilisierung der Dividende.- 1. Die Tendenz und ihre Vorteile.- 2. Die Durchführbarkeit.- 3. Die Durchführung.- 4. Indirekte Mittel.- a) Das Bezugsrecht als indirektes Mittel der Dividendenstabilisierung.- — b) Das „wertvolle Bezugsrecht“ nach allgemeinem Sprachgebrauch.- — c) Das Bezugsrecht als Ergänzung der Dividende.- — d) Die Berechnung des Wertes des Bezugsrechtes im Bank- und Börsenverkehr.- — e) Die Praxis in Deutschland und in der Schweiz.- B. Liquidität und Bilanz- und Dividendenpolitik.- Das Gesetz, die gute Praxis 60. — Die Liquidität als Bewertungsmoment, Dividendenpolitik 61..- C. Trennung zwischen Bilanz- und Dividendenpolitik.- III. Dauernde Sicherung des Unternehmens und Stabilisierung der Dividende.- a) Voraussetzungen der dauernden Sicherung und der weitergehenden Dividendenstabilisierung.- — b) Die dauernde Sicherung als Grundsatz, die Dividendenstabilisierung als Tendenz. Thesau-rierungspolitik.- IV. Bilanzpolitik und deutsches und schweizerisches Recht.- A. Deutsches Recht.- 1. Die gesetzlichen Vorschriften, juristisches Kriterium zur Auslegung.- 2. Das Reichsgericht, Urteil vom 7. Nov. 1916, Anwendung kaufmännischer Grundsätze.- 3. Das Reichsgericht, Urteil vom 11. Febr. 1927.- 4. u. 5. Staub-Pinner, die Aktienrechtskommission.- 6. Der Enquete-Ausschuß zur Dividendenpolitik.- B. Schweizerisches Recht.- Geltendes Recht, der Entwurf zu einem neuen Recht.- — Tieferbewertung der Vermögensgegenstände und Reservefonds bei vollständiger Anerkennung der kaufmännischen Auffassung.- V. Dividendenpolitik und deutsches und schweizerisches Recht.- Einschränkung der Befugnis der Generalversammlung.- — Das Recht des Aktionärs auf den Reingewinn.- VI. Bilanz- und Dividendenpolitik und der Entwurf zu einem neuen schweizerischen Recht.- A. Sanktion der Bilanz- und Dividendenpolitik der guten Geschäftspraxis.- Verwaltung und Generalversammlung.- B. Befugnis, keine Pflicht zur Durchführung einer solchen Politik.- § 15. Das Interesse des Staates an der Bilanz- und Dividendenpolitik der Aktiengesellschaften..- Sicherung der Kapitalien; der Lohn des Arbeiters, die Exportindustrien; Sicherung der Steuereinnahmen.- § 16. Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Bilanzgenehmigungsbeschlusses.- I..- a) Nichtigkeit bei Verstoß gegen zwingende Bilanzvorschriften. — Nur Anfechtbarkeit bei zu niedrigen Abschreibungen und bei Überschätzung in der Bewertung; Nichtigkeit erst bei offenbarer Willkür.- — b) Bei Tieferbewertung immer nur Anfechtbarkeit, keine Nichtigkeit.- — c) Anfechtungsklage, Feststellungsklage auf Feststellung der Nichtigkeit, Legitimation zur Klage.- — d) Spätere Beschlüsse, die auf früheren nichtigen oder auf erhobene Anfechtungsklage für ungültig, nichtig erklärten Beschlüssen beruhen.- II. Die Abgabe des Werturteils als Ermessenssache der Mehrheit...- III. Die Rechtsprechung des Reichsgerichtes.- IV. Die Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichtes.- V. Die Einschränkung des Anfechtungsrechtes durch die Konzernbildung.- VI. Die Wirkungen der Anfechtungsklage.- VII. Das Einspruchsrecht des Gesellschaftsgläubigers in der Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichtes.- § 17. Der Erneuerungs- und der Delkredere-Fonds.- I. Unechte Reserven.- II. Der Erneuerungsfonds.- III. Der Delkrederefonds.- § 18. Begriff und Methoden der Abschreibung.- I. Begriff.- Dauernde Beteiligungen.- — Abschreibungen im weiteren Sinne, d. h. auf Waren, Wertpapieren usw..- — Abschreibungen und Kalkulation.- — Abschreibungen als Produktionskosten.- — Abschreibungen bei ungenügendem Betriebsergebnis.- — Anlage der Abschreibungsbeträge.- — Bemessung der Abschreibungen.- II. Methoden.- § 19. Die Abschreibungen im Aktienrecht. Der Begriff der wirtschaftlichen Abnutzung und dessen Abgrenzung zur Abschreibungspolitik der guten Geschäftspraxis..- I. Das deutsche Handelsgesetzbuch, Auslegung durch die deutsche Literatur.- II. Das schweizerische Obligationenrecht.- III. Die wirtschaftliche Abnutzung, Verminderungen der Verwendungsmöglichkeit der Anlagen.- IV. Erhöhung der Verwendungsmöglichkeit der Anlagen.- V. Die Berechnung der wirtschaftlichen Abnutzung.- VI. Die Unvollkommenheiten des Begriffes des Anschaffungs- bzw. Herstellungswertes und desjenigen der wirtschaftlichen Abnutzung.- VII.–IX. Wirtschaftliche Abnutzung und die Abschreibungspolitik der guten Geschäftspraxis.- X. Deutsches Handelsgesetzbuch, wirtschaftliche Abnutzung und wirklicher Wert.- XI. Abschreibung auf den Ertragswert.- XII. Abschreibung vom Reproduktionswert (Wiederbeschaffungswert).- § 20. Die Abschreibungen in der Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichtes und des Reichsgerichtes..- I. Das schweizerische Bundesgericht.- II. Das Reichsgericht.- § 21. Handelsbilanz und Steuerbilanz. Die Abschreibungen in der steuerrechtlichen Literatur, Gesetzgebung und in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes. Der gemeine Wert der Anlagen in der steuerrechtlichen Literatur, in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes und bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise..- I. Handelsbilanz und Steuerbilanz.- II. Die Abschreibungen in der steuerrechtlichen Literatur.- III. Die Abschreibungen in der steuerrechtlichen Gesetzgebung.- A. Schweizerischer Kriegssteuerbeschluß, Zürich und Basel.- B. Deutschland. Abschreibungen wegen Abnutzung. Abschreibungen zufolge Einsetzung des niedrigeren gemeinen Wertes..- IV. Die Abschreibungen in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes.- A. Die frühere Rechtsprechung.- B. Die neue Rechtsprechung.- C. Die Nutzungsdauer.- V. Der gemeine Wert der Anlagen in der steuerrechtlichen Literatur.- VI. Der gemeine Wert der Anlagen in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes.- VII. Der gemeine Wert der Anlagen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise.- § 22. Die Abschreibungen in der guten Geschäftspraxis. Ertragswert, Goodwill, Versicherungssumme in schweizerischen Bilanzen, gemeiner Wert..- I. Das Ziel der Abschreibungspolitik.- Die leitenden Momente.- A. Die Erhaltung der gegenwärtigen und künftigen Konkurrenzfähigkeit: Die Konkurrenzfähigkeit, die Selbstkosten, die gegenwärtige Belastung der Selbstkosten mit Abschreibungen, die gegenwärtige und die künftige Konkurrenzfähigkeit, künftige Einkalkulierung der Wertverminderungen, die Exportindustrien, die Abschreibungen als Mittel zur Verbilligung der Produktion.- B. Die Erhaltung der technischen Leistungsfähigkeit, Vorsorge gegen Betriebsumstellung und Verschlechterung der Absatzverhältnisse: Die voraussichtliche Verwendungsdauer, ordentliche und außerordentliche Abschreibungen, die Wahrscheinlichkeit technischer Überholung, die Vorteile der konsequent durchgeführten wirtschaftlichen, kaufmännischen Abschreibungspolitik, Rationalisierung, Betriebsumstellung, künftige inhaltliche Herabsetzung der Verwendungsmöglichkeit der Anlagen.- II. Der Ertragswert, die Folgen unrichtiger Abschreibungspolitik, Zweck und Maß der Sanierung, der Liquidationswert.- III. Investitionen zur dauernden Sicherung von Unternehmen und Kapital, wobei der Ertragswert der Erweiterung unverhältnismäßig tief unter dem Anschaffungs- oder Herstellungswert Hegt oder der Erweiterung überhaupt kein Ertragswert zukommt.- IV. Bewertung der Anlagen bei Sacheinlagen- und Übernahmegründungen, der Geschäftswert (Goodwill), die Bilanzierungsfähigkeit des bei Übernahme eines Unternehmens geleisteten Entgeltes für Geschäftswert, des mit besonderen Aufwendungen selbstgeschaffenen und des ohne besondere Aufwendungen entstandenen Geschäftswertes.- V. Der Ertragswert.- VI. Erweiterungen durch Tochtergesellschaften und dauernde Beteiligungen, der innere Wert des Unternehmens.- VII. Die Versicherungssumme in schweizerischen Bilanzen, Versicherungswert, Ersatzwert.- VIII. Der gemeine Wert im deutschen Steuerrecht.- Der gemeine Wert, das Reichsbewertungsgesetz, die Bewertung der Anlagen und Waren nach dem Reichsbewertungsgesetz.- — Der gemeine Wert der Waren nach dem Einkommensteuergesetz.- § 23. Gesichertes Kapital, Kapitalerweiterung, Kapitalverwässerung. Die Kursentwicklung an der Börse. Die Unternehmungspolitik der guten Geschäftspraxis. Interessengegensätze..- I. Zweck der Jahresbilanz, wirkliche Vermögenslage, die Frage nach der angemessenen Dividende.- II. Kapitalerweiterung, die Verhältnisse bei Banken.- III. Kapitalverwässerung, direkte Ursachen, die indirekte Ursache der ungerechtfertigten Erweiterung der Anlagen, industrielle Überentwicklung, Überkapitalisierung bei Konzentration.- IV. Kurstreibende Wirkung Ton Mehrheitskäufen, die Börsenmeinung, der Anlagekapitalist.- V. Die Weiterentwicklung des Unternehmens, Zweck der Erweiterungen, Mitheranziehung des Jahresertrages zur Kostendeckung, das Interesse des Aktionärs, der Einfluß auf die Bilanzpolitik..- VI. Interessengegensätze; Kapitalanlage und Spekulation.- § 24. Die Bilanzwahrheit..- I. Das Ziel und dessen Erreichbarkeit, die Literatur zur Einstellung der Praxis.- II. Die wahre Bilanz nach der Meinung der Theorie und der guten Praxis.- III. u. IV. Sogenannte stille Reserven.- V. Die Gegner der sogenannten stillen Reserven, die Verwendung zu Erweiterungen und zur Verfolgung von Sonderinteressen.- Drittes Kapitel. Die Verwendung des Reingewinnes (Aktivsaldos).- § 25. Der Generalversammlungsbeschluß, die Bilanz, die Bezeichnung „Reingewinn“ oder „Gewinn“ für den Aktivsaldo der Bilanz.- § 26. Die gesetzliche Befugnis der Generalversammlung imschwei-zerischen Recht, auch solche Reserveanlagen, welche nicht in den Statuten vorgesehen sind, zu beschließen, sofern die Sicherstellung des Unternehmens es erfordert (OR. Art. 631 Abs. 2).- § 27. Der Vortrag auf neue Rechnung.- § 28. Die Reserven..- I. Die Grundlagen.- II. Der Zweck.- III. Zweckgemäße Verwendung oder Entnahme aus einer Reserve.- IV. Aufhebung oder Zweckänderung der Reserven.- Viertes Kapitel. Konzentration.- § 29. Wirtschaftliche Konzentration.- Zweck; Fehler in der Durchführung; Konzentration als Sanierungsmaßnahme; Konzentration und Rationalisierung; Grenzen und Passivposten der Konzentration; Vorteile; Rationalisierung der leistungsfähigen und Stillegung der unwirtschaftlichen Betriebe.- § 30. Die Formen der Konzentration im allgemeinen.- I. Erweiterung einseitiger Interessen, gemeinsame Interessen.- II. Zusammenfassung auf einzelnen Interessengebieten; die Verkaufs-und Einkaufsgemeinschaft; die Arbeitsgemeinschaft; Erfahrungsaustausch.- III. Entwicklungstendenz.- IV. Die Holdinggesellschaft (Kontrollgesellschaft). Ihre Rolle bei Verwaltung von Beteiligungen, im Konzern, als Finanzierungsgesellschaft, als Beteiligungsgesellschaft.- V. Die Investment Trust-Gesellschaft.- VI. Steuerliche Behandlung der Holdinggesellschaften im Kanton Zürich.- § 31. Der Konzern.- I. Als Zusammenfassung, mit Hinblick auf das Konzerninteresse, rechtlich selbständiger Unternehmen.- II. Durch Bildung von Tochter- und Untergesellschaften.- III. Zusammenschlüsse als Übergang vom Konzern zur Fusion.- IV. Die Beteiligung.- A. Die Minderheitsbeteiligung.- 1. Das deutsche Recht.- a) Die Minderheitsrechte.- — b) Sonderinteressen der Verwaltung; unberechtigte Opposition als Geschäft.- — c) Die Sperrminorität.- 2. u. 3. Das schweizerische Recht. Die Praxis.- B. Die maßgebende Beteiligung.- 1. Die einfache Mehrheit.- 2. Die qualifizierte Mehrheit.- 3. Der Konsortialvertrag.- V. Konzernverträge.- § 32. Das Konzerninteresse und die außenstehenden Minderheitsaktionäre..- I. Das Wesen des Konzerninteresses; zulässiges und unzulässiges Maß; Schädigung der außenstehenden Minderheitsaktionäre; Überkapitalisierung bzw. Kapitalverwässerung.- II. Der Rechtsschutz.- III. Konzerninteresse bei Vereinigung gemeinsamer Interessen.- IV. Bilanz- und Dividendenpolitik.- § 33. Die Interessengemeinschaft..- Das Wesen; Vorzug und Nachteil; Organisation; Aufstellung der Vorbilanzen, Festsetzung des Schlüssels, Verwendung der Quote des Gesamtergebnisses.- § 34. Die Fusion und das Umtauschverhältnis bei der Fusion.- I. Vorteile und Durchführung der Fusion.- II. Die Kapitalisation; das Umtauschverhältnis; innerer Wert; Börsenkurs; Publizität.- III. Der Rechtsschutz gegen ungenügendes Umtauschverhältnis.- Fünftes Kapitel. Das Dividendenbezugsrecht.- § 35. Verteilungsfähiger Reingewinn. Verbot der Zahlung fester Zinsen. Bauzinsen.- § 36. Dividendengarantie.- § 37. Rückerstattung unrechtmäßiger Dividenden.- § 38. Die Gratisaktie; der Bonus.- § 39. Das Dividendenbezugsrecht in der deutschen Literatur und Rechtsprechung.- § 40. Das Dividendenbezugsrecht in der schweizerischen Literatur und Rechtsprechung.- § 41. Das Dividendenbezugsrecht als Sonderrecht (wohlerworbenes Recht).- Sechstes Kapitel. Die Sonderrechte (wohlerworbenen Rechte).- § 42. Das Problem.- § 43. Die Theorien.- § 44. In dieser Arbeit vertretene Theorie.- § 45. Der Bereich der Befugnisse der Generalversammlung..- I. Zuständigkeit der Generalversammlung.- II. Bindung an Gesetz und Statuten.- III. Beurteilung wirtschaftlicher Verhältnisse, Entscheid in Zweckmäßigkeitsfragen.- IV. Willkür und bewußte Schädigung der Minderheit.- § 46. Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen, die Sonderrechte (wohlerworbene Rechte) verletzen.- § 47. Die Sonderrechte (wohlerworbenen Rechte) im Entwurf zu einem neuen schweizerischen Recht.- Siebentes Kapitel. Die guten Sitten.- § 48. Der Mehrheitswillen in der Rechtsprechung des Reichsgerichtes..- I. bis III. Die frühere Rechtsprechung.- IV. Die neuere Rechtsprechung.- § 49. Sittenwidrige Generalversammlungsbeschlüsse.- I. Der Verstoß gegen die guten Sitten.- II. bis IV. Sittenwidrige Generalversammlungsbeschlüsse, das objektive und das subjektive Moment der Sittenwidrigkeit.- V. Die Abgabe des wirtschaftlichen Urteils durch die Generalversammlung.- VI. Nichtigkeit des Beschlusses.- VII. Stellung von Literatur und Praxis.- VIII. Die bewußte Zwecküberschreitung zur Verfolgung von Sonderinteressen.- Achtes Kapitel. Die Realisierung des Dividendenbezugsrechtes.- § 50. Der Dividendenanspruch als Gläubigerrecht; Verjährung..- I. Das Gläubigerrecht, Modalitäten der Auszahlung.- II. Mangel an flüssigen Mitteln.- III. Verluste eingetreten nach Ablauf des Rechnungsjahres.- IV. Verjährung.- § 51. Der Dividenden- und der Erneuerungsschein (Coupon und Talon).