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Das Wettbewerbsverbot

Autor Karsten Haase
de Limba Germană Paperback – 28 iun 2009
Die Bedeutung des Wettbewerbsverbots nimmt in unserem immer dynamischer werdenden Wirtschafts- und Arbeitsleben stetig zu. Dabei haben Wettbewerbsverbote nicht nur für den Bereich des Arbeitsrechts erhebliche Bedeutung, sondern auch für den des Dienstvertragsrechts und somit für Organe juristischer Personen. Das Wettbewerbsverbot dient dem Ausgleich widerstreitender Interessen insbesondere zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Arbeitnehmer gewinnen während ihrer Arbeitsverhältnisse oftmals tiefe Einblicke in die Organisation ihrer Arbeitgeber. Häufig sind sie bestrebt, hieraus gewonnene Informationen für eine eigene Konkurrenztätigkeit oder zur Unterstützung eines Wettbewerbers ihres Arbeitgebers zu nutzen. Arbeitgeber hingegen sind bestrebt, gerade dies durch Wettbewerbsverbote zu verhindern, um Nachteile vom eigenen Unternehmen fernzuhalten. Hierzu dienen Wettbewerbsverbote sowohl für die Zeit eines andauernden Arbeitsverhältnisses als auch für die Zeit nach seiner Beendigung. Das Werk vermittelt kompakt und übersichtlich einen fundierten Einblick in das Recht des Wettbewerbsverbots. Es bietet sich als Hilfsmittel sowohl für Studierende als auch für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Organe juristischer Personen und betriebliche Praktiker an.
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Specificații

ISBN-13: 9783941388093
ISBN-10: 3941388096
Pagini: 244
Dimensiuni: 135 x 215 x 18 mm
Greutate: 0.34 kg
Editura: VPRM-Verlag Personal, Recht, Management Limited

Notă biografică

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Karsten Haase studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln.Seit 1995 ist er als Rechtsanwalt in Düsseldorf tätig, seit 2001 als Partner einer mittelständisch ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei mit seinen Schwerpunkten im Arbeitsrecht sowie auf Verbandsebene im Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht. Seit 2002 tritt er auch im Rahmen von Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH auf. Rechtsanwalt Haase ist zudem seit 2005 auch Mediator und in dieser Funktion auf dem Gebiet des Arbeits- und Personalwesens tätig.Nach Lehraufträgen an der Universität Dortmund für Arbeitsrecht und der Fachhochschule Niederrhein für Wirtschaftsprivatrecht ist er seit 2007 als Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Düsseldorf tätig.Rechtsanwalt Karsten Haase ist durch zahlreiche Fachveröffentlichungen zum Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht hervorgetreten.

Cuprins

1 Einleitung 112 Wettbewerbsverbote während des Arbeitsverhältnisses 122.1 Rechtsquellen 122.1.1 Kaufmännische Angestellte 122.1.2 Sonstige Arbeitnehmer 122.1.3 Einzelvertragliche Vereinbarungen 132.2 Persönlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots nach § 60 HGB 132.2.1 Abhängig Beschäftigte 132.2.2 Nicht abhängig Beschäftigte 162.2.3 Arbeitgeber 162.3 Zeitlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots nach § 60 HGB 172.3.1 Arbeitgeberseitige Kündigung 172.3.2 Arbeitnehmerseitige Kündigung 192.3.3 Aufhebungsvertrag 202.3.4 Freistellung 202.3.5 Weiterbeschäftigung 202.3.6 Teilzeit 212.3.7 Ruhen des Arbeitsverhältnisses 212.3.8 Ruhestandsverhältnis 212.4 Inhaltlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots nach § 60 HGB 222.4.1 Konkurrenz i.S.d. § 60 Abs. 1 HGB 222.4.2 Betreiben eines Handelsgewerbes nach § 60 Abs. 1 Var. 1 HGB 232.4.3 Geschäfte machen im Handelszweig des Arbeitgebers nach § 60 Abs. 1 Var. 2 HGB 292.4.4 Abänderung des Wettbewerbsverbotes nach § 60 HGB 332.5 Zeitpunkt für die Bestimmung des Umfangs des Wettbewerbsverbots nach § 60 HGB 332.6 Betriebsübergang nach § 613 a BGB 352.6.1 Übergang des Arbeitsverhältnisses 352.6.2 Widerspruch des Arbeitnehmers 362.7 Einwilligung des Arbeitgebers in Wettbewerbshandlungen des Arbeitnehmers 362.7.1 Ausdrückliche oder konkludente Einwilligung nach § 60 Abs. 1 HGB 372.7.2 Fiktion der Einwilligung nach § 60 Abs. 2 HGB 382.7.3 Rücknahme der Einwilligung 392.7.4 Nachträgliche Genehmigung 402.7.5 Beweislast 402.8 Verletzung des Wettbewerbsverbots nach § 60 HGB 402.8.1 Geltungsbereich des § 61 HGB 412.8.2 Schuldhaftes Handeln des Arbeitnehmers 412.8.3 Wirksamkeit der auf unzulässigem Wettbewerb beruhenden Geschäfte des Arbeitnehmers 442.8.4 Wahlrecht nach § 61 Abs. 1 HGB 442.8.5 Schadensersatz nach § 61 Abs. 1 Halbsatz 1 HGB 462.8.6 Eintrittsrecht des Arbeitgebers 512.8.7 Unterlassung des Wettbewerbs 552.8.8 Ansprüche des Arbeitgebers auf Auskunft und Rechnungslegung 572.8.9 Kürzung der Vergütung des Arbeitnehmers 592.8.10 Vertragsstrafe des Arbeitnehmers 592.8.11 Kündigung des Arbeitsverhältnisses 592.8.12 Verjährung nach § 61 Abs. 2 HGB 623 Wettbewerbsverbote nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 683.1 Allgemeines 683.1.1 Grundsätzliche nachvertragliche Wettbewerbsfreiheit des ausgeschiedenen Arbeitnehmers 683.1.2 Gesetzliche Verbote nachvertraglichen Wettbewerbs 683.1.3 Beweggründe des Arbeitgebers für ein vertragliches Wettbewerbsverbot des ausgeschiedenen Arbeitnehmers 703.1.4 Zulässigkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote ausgeschiedener Arbeitnehmer 703.2 Rechtsquellen 713.2.1 §§ 74 ff. HGB 713.2.2 § 110 GewO 723.2.3 § 12 Abs. 1 BBiG 763.2.4 Regelungen in Tarifverträgen 773.2.5 Regelungen in Betriebsvereinbarungen 783.2.6 Regelungen in Richtlinien nach § 28 Abs. 2 SprAuG 783.3 Rechtswahl 793.4 Persönlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots nach § 74 HGB 803.4.1 Arbeitnehmer 803.4.2 Freie Mitarbeiter und sonstig Dienstnehmer 803.4.3 Arbeitnehmerähnliche Personen 813.4.4 Handelsvertreter 823.4.5 Auszubildende 823.4.6 Praktikanten und Volontäre 823.4.7 Heimarbeiter 833.4.8 Arbeitgeber 833.4.9 Organmitglieder juristischer Personen 833.5 Zeitlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots nach § 74 HGB 863.5.1 Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor seinem Beginn 863.5.2 Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung 873.5.3 Außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung 913.5.4 Ordentliche arbeitnehmerseitige Kündigung 963.5.5 Außerordentliche arbeitnehmerseitige Kündigung 963.5.6 Befristetes Arbeitsverhältnis 1003.5.7 Vertragliche Modifizierung von Lossagungsrechten 1013.5.8 Verzicht des Arbeitgebers auf das Wettbewerbsverbot 1013.5.9 Aufhebung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots 1063.5.10 Ruhestandsverhältnis 1103.6 Räumlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots nach § 74 HGB 1123.6.1 Tätigkeitsbezogenes nachvertragliches Wettbewerbsverbot 1123.6.2 Unternehmensbezogenes nachvertragliches Wettbewerbsverbot 1133.7 Abschluss der Wettbewerbsabrede nach § 74 HGB 1133.7.1 Rechtsnatur des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots 1143.7.2 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot als Allgemeine Geschäftsbedingung 1143.7.3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Arbeitsverhältnis 1163.7.4 Zeitpunkt des Abschlusses eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots 1173.7.5 Form des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots 1223.8 Inhaltlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots nach § 74 HGB 1333.8.1 Parteivereinbarung 1333.8.2 Inhaltlicher Geltungsbereich und AGB-Kontrolle 1333.8.3 Gewerbliche bzw. berufliche Tätigkeit 1343.8.4 Selbständige oder unselbständige Tätigkeit 1353.8.5 Unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit 1363.8.6 Tätigkeits- oder unternehmensbezogene nachvertragliche Wettbewerbsverbote 1373.8.7 Konzernunternehmen 1403.8.8 Kunden- bzw. Mandantenschutzklauseln 1413.8.9 Kapitalmäßige Beteiligungen an Wettbewerbsunternehmen 1433.8.10 Nachvertragliche Schweige- bzw. Geheimhaltungspflicht 1443.8.11 Kunden- bzw. Lieferantenanschriften und -daten 1453.8.12 Forschungsergebnisse und Erfindungen 1453.8.13 Dauer nachvertraglicher Wettbewerbsverbote 1463.8.14 Räumlicher Geltungsbereich nachvertraglicher Wettbewerbsverbote 1473.9 Karenzentschädigung nach § 74 Abs. 2 HGB 1473.9.1 Rechtsnatur einer Karenzentschädigung 1483.9.2 Zusage einer Karenzentschädigung 1483.9.3 Höhe der Karenzentschädigung 1503.9.4 Anrechnung anderweitigen Erwerbs 1593.9.5 Abgeltung der Karenzentschädigung durch andere Bezüge 1803.9.6 Fälligkeit der Karenzentschädigung 1813.9.7 Verjährung und Ausschluss / Verfall der Karenzentschädigung 1823.9.8 Fehlende oder unzureichende Karenzentschädigung 1843.10 Mängel nachvertraglicher Wettbewerbsverbote nach § 74 HGB 1863.10.1 Mängel mit Nichtigkeitsfolge 1863.10.2 Mängel mit der Folge einer Gesamtunverbindlichkeit 1893.10.3 Mängel mit der Folge einer Teilunverbindlichkeit 1923.11 Unabdingbarkeit der §§ 74 ff. HGB 1983.12 Rechtsfolgen einer Verletzung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots nach § 74 HGB 1983.12.1 Verletzung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch den Arbeitnehmer 1983.12.2 Verletzung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch den Arbeitgeber 2064 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote in der Insolvenz 2084.1 Fortgeltung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote 2084.2 Karenzentschädigung 2084.3 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Insolvenzgeld 2084.4 Lossagungsrecht in der Insolvenz 2094.4.1 Lossagungsrecht 2094.4.2 Wahlrecht des Insolvenzverwalters 2105 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote im Betriebsübergang 2125.1 Betriebsübergang während eines andauernden Arbeitsverhältnisses 2125.1.1 Übergang des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots 2125.1.2 Inhalt des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots nach Übergang 2135.1.3 Widerspruch des Arbeitnehmers 2145.2 Betriebsübergang nach beendetem Arbeitsverhältnis 2145.3 Übergang des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots und dreiseitiger Vertrag 2155.3.1 Beendetes Arbeitsverhältnis 2155.3.2 Andauerndes Arbeitsverhältnis 2166 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote im Umwandlungsrecht 2186.1 Formwechselnde Umwandlung 2186.2 Umwandlung in Form einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung 2187 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote im Sozialversicherungsrecht 2207.1 Arbeitslosenversicherung 2207.1.1 Arbeitslosengeld 2207.1.2 Erstattungspflicht des Arbeitgebers 2227.2 Karenzentschädigung 2247.2.1 Keine Sozialversicherungspflichtigkeit einer Karenzentschädigung 2247.2.2 Keine Anrechnung einer Karenzentschädigung auf das Arbeitslosengeld 2247.2.3 Anrechenbarkeit von Karenzentschädigungen bei vorgezogener Altersrente 2258 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote im Steuerrecht 2268.1 Karenzentschädigung 2268.1.1 Karenzentschädigung und Lohnsteuer 2268.1.2 Karenzentschädigung und Umsatzsteuer 2278.1.3 Ermäßigter Steuersatz nach §§ 24, 34 EStG 2278.2 Vertragsstrafe 228