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Demokratie und Integration: Der Konflikt zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof über die Kontrolle der Gemeinschaftskompetenzen: Zum Spannungsverhältnis zwischen demokratischer Legitimation und Autonomie supranationaler Rechtsordnung

Autor Hans-Peter Folz
de Limba Germană Paperback – oct 1998
Anhand des Maastricht-Urteils ist ein grundlegender Justizkonflikt zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof über die letztverantwortliche Kontrolle der Gemeinschaftskompetenzen festzustellen. Während das Bundesverfassungsgericht für sich in Anspruch nimmt, am Maßstab des deutschen Übertragungsaktes zu überprüfen, ob Gemeinschaftsrecht sich im Rahmen der eingeräumten Kompetenzen hält, besteht der Europäische Gerichtshof auf ein Auslegungs- und Verwerfungsmonopol in Bezug auf Gemeinschaftsrecht. Der Autor untersucht die Standpunkte beider Gerichte auf ihre innere Schlüssigkeit; er zeichnet die Begründungen nach, untersucht ihre Prämissen und stellt ihre Folgerichtigkeit fest. Der Anspruch des Bundesverfassungsgerichts auf Kompetenzkontrolle dient dem Schutz des Demokratieprinzips. Für den Europäischen Gerichtshof ist dagegen die Sicherung der Funktions- und Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft der höchste Wert.
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Specificații

ISBN-13: 9783540648611
ISBN-10: 3540648615
Pagini: 484
Ilustrații: XXXVI, 445 S.
Dimensiuni: 155 x 235 x 25 mm
Greutate: 0.67 kg
Ediția:1999
Editura: Springer Berlin, Heidelberg
Colecția Springer
Locul publicării:Berlin, Heidelberg, Germany

Public țintă

Research

Cuprins

I. Teil: Der Konflikt zwischen Bundes- Verfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof über die richterliche Kontrolle der Verbandskompetenz der Gemeinschaft.- A. Die Grenzen der Gemeinschaftskompetenzen aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts im Maastricht-Urteil.- B. Der Anspruch des Europäischen Gerichtshofs auf das Auslegungs- und Verwerfungsmonopol bezüglich des Gemeinschaftsrechts.- C. Unvereinbarkeit der Standpunkte von Bundes- Verfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof: Konflikt und Konsequenzen.- II. Teil: Der Anspruch des Bundesverfassungsgerichts auf Kompetenzkontrolle im Einzelfall.- 1. Abschnitt: Das Demokratiedefizit in der Ge- meinschaft.- III. Teil: Die Rechtfertigung des Anspruchs des Europäischen Gerichtshofs auf das Auslegungs- und Verwerfungsmonopol in Bezug auf Gemeinschaftsrecht.- 1. Abschnitt: Die Aufgabe des Gerichthofs nach Art. 164 EGV.- 2. Abschnitt: Die Wahrung der Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft durch den Gerichtshof.- 3. Abschnitt: Die Wahrung der Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft in der Rechtsprechung des Gerichtshofs.- 4. Abschnitt: Die Konsequenzen der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft.- 5. Abschnitt: Schlußfolgerung.- IV. Teil: Ausblick auf Möglichkeiten der Lösung des Konflikts zwischen Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht.- A. Das Fortbestehen des Jurisdiktionskonfliktes: Bundesverfassungsgericht und Gerichtshof im Dilemma ihrer Sichtweisen.- B. Konfliktlösungsmöglichkeiten de lege ferenda.- C. Zusammenfassung.- Gesamtergebnis.

Textul de pe ultima copertă

Anhand des Maastricht-Urteils ist ein grundlegender Justizkonflikt zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof über die letztverantwortliche Kontrolle der Gemeinschaftskompetenzen festzustellen. Während das Bundesverfassungsgericht für sich in Anspruch nimmt, am Maßstab des deutschen Übertragungsaktes zu überprüfen, ob Gemeinschaftsrecht sich im Rahmen der eingeräumten Kompetenzen hält, besteht der Europäische Gerichtshof auf ein Auslegungs- und Verwerfungsmonopol in Bezug auf Gemeinschaftsrecht. Der Autor untersucht die Standpunkte beider Gerichte auf ihre innere Schlüssigkeit; er zeichnet die Begründungen nach, untersucht ihre Prämissen und stellt ihre Folgerichtigkeit fest. Der Anspruch des Bundesverfassungsgerichts auf Kompetenzkontrolle dient dem Schutz des Demokratieprinzips. Für den Europäischen Gerichtshof ist dagegen die Sicherung der Funktions- und Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft der höchste Wert. Dieser Justizkonflikt besteht auf absehbare Zeit fort und kann allenfalls durch institutionelle Reformen gemildert werden.