Der Nahrungsmittelchemiker als Sachverständiger: Anleitung zur Begutachtung der Nahrungsmittel, Genußmittel und Gebrauchsgegenstände nach den gesetzlichen Bestimmungen
Autor C. A. Neufeldde Limba Germană Paperback – 31 dec 1906
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Specificații
ISBN-13: 9783642901980
ISBN-10: 3642901980
Pagini: 504
Ilustrații: XX, 480 S.
Dimensiuni: 152 x 229 x 26 mm
Greutate: 0.67 kg
Ediția:Softcover reprint of the original 1st ed. 1907
Editura: Springer Berlin, Heidelberg
Colecția Springer
Locul publicării:Berlin, Heidelberg, Germany
ISBN-10: 3642901980
Pagini: 504
Ilustrații: XX, 480 S.
Dimensiuni: 152 x 229 x 26 mm
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ResearchCuprins
Allgemeiner Teil.- I. Einleitung. Seite.- Die Aufgaben der Nahrungsmittelkontrolle. Der Nahrungsmittelchemiker.- Über Untersuchungsmethoden und Vereinbarungen.- Über Grenzzahlen.- II. Über Gutachten im allgemeinen.- Amtliche Gutachten.- Gesetzliche Vorschriften über Sachverständige.- Das mündliche Gutachten vor Gericht.- Private Gutachten.- Gewerbliche Gutachten. Reklame-Gutachten.- Der Inhalt des Gutachtens.- Datum des Eintreffens der Probe, Art der Verpackung usw.- Anweisung für die Probeentnahme und den Versandt der Nahrungs- und Genußmittel sowie Gebrauchsgegenstände zum Zwecke der Untersuchung.- Angaben über Siegel; Mitteilung des Befundes; Erläuterung des Untersuchungsergebnisses; Beurteilung und Begutachtung.- Begriff der normalen Zusammensetzung von Nahrungs- und Genußmitteln.- Gewerbliche Sachverständige.- Handelsgebräuche und -mißbrauche. Ortsüblichkeit.- Vorschriften für die von den amtlichen Handelsvertretungen (Handelskammern und sonstigen Handelskörperschaften) beeidigten und öffentlich angestellten Chemiker (Handelschemiker).- III. Die Beschaffenheit der Nahrungs- und Genußmittel im Sinne des Nahrungsmittelgesetzes.- Das Nahrungsmittelgesetz und seine Ergänzungsgesetze.- Nahrungs- und Genußmittel im Sinne des Nahrungsmittelgesetzes.- Die normale Beschaffenheit der Nahrungs- und Genußmittel.- Nachmachung.- Verfälschung.- Unterschied zwischen § 10 des Nahrungsmittelgesetzes und § 263 des Strafgesetzbuches.- Über Deklaration.- Verhältnis des § 10 des Nahrungsmittelgesetzes zu § 367 Ziff. 7 des Strafgesetzbuches.- Verdorbensein.- Gesundheitsschädlichkeit.- Das Verhältnis der §§ 12, 13 des Nahrungsmittelgesetzes zu § 324 des Strafgesetzbuches.- Schlußwort.- Spezieller Teil.- 1. Kapitel. Milch. Milchprodukte. Milchkonserven.- I. Milch.- Begriff, Eigenschaften und Zusammensetzung.- Verfälschungen der Milch. 1. Wässerung. 2. Entrahmung. 3. Kombinierte Fälschung. 4. Die Stallprobe. 5. Zusatz von fremden Stoffen.- Verdorbene Milch.- Gesundheitsschädliche Milch.- II. Milchprodukte.- Rahm. Abgerahmte oder Magermilch. Halbmilch. Buttermilch. Molken oder Käsemilch.- III. Milchkonserven.- Pasteurisierte und sterilisierte Milch. Kondensierte Milch. Milchtafeln und Milchpulver.- Die Begutachtung der Milch.- Beispiele: 1. Gewässerte Milch. 2. Entrahmte Milch. 3. Gewässerte und zugleich entrahmte Milch.- 2. Kapitel. Käse.- Spezialgesetze.- Begriff und Zusammensetzung.- Die Käsearten.- Verfälschungen.- Nachahmungen.- Margarinekäse.- Verdorbener Käse.- Gesundheitsschädlicher Käse.- Begutachtung.- Beispiel: Unterschiebung von Margarinekäse an Stelle von Käse.- 3. Kapitel. Speisefette und Öle.- A. Tierische Fette.- I. Butter und Butterschmalz.- Spezialgesetze.- Begriff, Eigenschaften und Zusammensetzung.- Künstliche Färbung.- Verfälschungen der Butter und des Butterschmalzes.- 1. Zusatz von tierischen Körperfetten. 2. Zusatz von Margarine. 3. Zusatz von Kokosfett. 4. Butter mit übermäßigem Wassergehalt. 5. Zusatz fremder Stoffe. 6. Übermäßiger Zusatz von Kochsalz; Zusatz von Konservierungsmitteln.- Nachmachungen der Butter und des Butterschmalzes.- Verdorbene Butter.- Gesundheitsschädliche Butter.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Butter mit fremdem tierischem Fett. 2. Butter mit Kokosfett. 3. Butterschmalz mit Margarine. 4. Butter mit übermäßigem Wassergehalt.- II. Margarine.- Spezialgesetze.- Begriff, Zusammensetzung und Beschaffenheit.- Verfälschungen.- Verdorbene Margarine.- Begutachtung. Beispiel: Margarine ohne vorschriftsmäßigen Sesamölgehalt.- III. Schweinefett (Schweineschmalz).- Spezialgesetz.- Begriff, Zusammensetzung und Beschaffenheit.- Verfälschungen des Schweinefettes.- 1. Zusatz von Talg (Preßtalg, Rindstalg oder Hammeltalg). 2. Zusatz von Pflanzenfetten (Baumwollsamenöl, Sesamöl, Kokosfett). 3. Gleichzeitiger Zusatz von Talg und Pflanzenfetten. 4. Zusatz von gewichtsvermehrenden fremden Stoffen.- Nachmachungen des Schweinefettes. Kunstspeisefett.- Verdorbenes Schweinefett.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Schweinefett mit Baumwollsamenöl. 2. Schweinefett mit Rindstalg. 3. Schweinefett mit Baumwollsamenöl und vermutlich auch Talg. 4. Schweinefett mit Kokosfett.- IV. Sonstige tierische Fette.- 1. Rindsfett.- Verfälschungen.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Rindsfett mit Baumwollsamenöl. 2. Rindsfett mit Kokosfett.- 2. Hammelfett (Hammeltalg).- 3. Gänsefett.- B. Pflanzliche Speisefette und Öle.- I. Olivenöl.- Verfälschungen.- 1. Sesamöl. 2. Arachisöl. 3. Baumwollsamenöl. 4. Mohnöl. 5. Rüböl. 6. Rizinusöl. 7. Schmalzöl. 8. Kohlenwasserstoffe. 9. Kupfer.- Nachmachungen.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Olivenöl mit Baumwollsamenöl. 2. Olivenöl mit Erdnußöl. 3. Olivenöl mit Sesamöl. 4. Nachgemachtes Olivenöl (Nizza-Tafel-Öl).- II. Mohnöl.- III. Erdnußöl, Arachisöl.- IV. Sonstige pflanzliche Speiseöle.- Baumwollsamenöl, Baumwollstearin.- V. Kokosfett.- Verfälschungen.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Reines Kokosfett unter ungenügender Bezeichnung. 2. Kokosfett mit Sesamöl. 3. Palmin mit Baumwollsamenöl. 4. Gelbgefärbtes Kokosfett.- 4. Kapitel. Fleisch und Fleischwaren.- Spezialgesetze.- Zuständigkeit des Chemikers und des Tierarztes.- I. Fleisch.- Begriff, Bestandteile.- Zubereitung des Fleisches für den Genuß.- Konservierung des Fleisches.- Verfälschungen.- 1. Beimengung minderwertiger Fleischsorten. 2. Färbung des Fleisches. 3. Zusatz von Konservierungsmitteln. 4. Zusatz gewichtsvermehrender Stoffe.- Verdorbenes Fleisch.- Gesundheitsschädliches Fleisch.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Hackfleisch mit schwefligsaurem Natrium. 2. Unterschiebung von Pferdefleisch in Form von Büchsenfleisch. 3. Fischkonserve mit Borsäure.- II. Wurstwaren.- Begriff, Bestandteile.- Verfälschungen.- 1. Beimengung minderwertigen oder ungenießbaren Fleisches. 2. Zusatz von Stärkemehl. 3. Zusatz von Bindemitteln. 4. Wasserzusatz. 5. Künstliche Färbung. 6. Zusatz von Konservierungsmitteln.- Nachmachung.- Verdorbene Wurstwaren.- Gesundheitsschädliche Wurstwaren.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Leberwurst mit Brotzusatz (unter Annahme der Ortsüblichkeit). 2. Wurst mit Mehlzusatz. 3. Künstlich gefärbte Wurst. 4. Wurst mit Zusatz von schwefligsaurem Natrium. 5. Konservierungsmittel für Wurstwaren (borsäurehaltig).- III. Fleischextrakt und Fleischpepton.- Zusammensetzung und Beschaffenheit.- Verfälschungen.- Nachmachung.- 5. Kapitel. Mehl und Müllereiprodukte.- Beschaffenheit und Zusammensetzung.- Verunreinigungen.- Verfälschungen.- 1. Zusätze, welche eine Gewichtsvermehrung bewirken.- 2. Zusätze, welche die Verschleierung der schlechten Beschaffenheit des Mehles bezwecken.- Verdorbenes Mehl. Pflanzliche und tierische Parasiten.- Gesundheitsschädliches Mehl.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Mehl mit Schwerspat. 2. Mehl mit Maismehl. 3. Mehl mit Milben.- 6. Kapitel. Brot.- Begriff und Bereitung.- Beschaffenheit und Zusammensetzung.- Verfälschungen.- Verwendung verfälschten Mehles; Zusatz von Viehsalz; Zusatz alter Brotreste.- Verdorbenes Brot.- Verwendung verdorbenen Mehles; Schimmelpilze; fadenziehendes Brot; Sand usw.- Gesundheitsschädliches Brot.- Giftige pflanzliche und mineralische Beimengungen; Schimmelbildung, Bakterien.- Begutachtung.- Beispiel; Fadenziehendes Brot.- 7. Kapitel. Teigwaren.- Beschaffenheit und Zusammensetzung.- Verfälschungen.- Nachmachung.- Verdorbene Teigwaren.- Gesundheitsschädliche Teigwaren.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Echte Eiernudeln. 2. Nachgemachte Eiernudeln. 3. Gefärbte Wassernudeln.- 8. Kapitel. Gemüse — Pilze — Obst.- I. Gemüse.- Begutachtung.- II. Pilze und Schwämme.- Gesetzliche Bestimmungen.- Marktfähigkeit der Pilze.- Verdorbene Pilze.- Verfälschungen.- Gesundheitsschädliche Pilze.- III. Obst.- Begutachtung.- 9. Kapitel. Gemüse- und Pilzdauerwaren.- Gesetzliche Bestimmungen.- Begriff und Zusammensetzung.- Verfälschungen.- Unterschiebung minderwertiger Arten; künstliche Färbung.- Verdorbene Gemüse- und Pilzdauerwaren.- Gesundheitsschädliche Gemüse- und Pilzdauerwaren.- Gärungs- und Fäulnisvorgänge; Konservierungsmittel; Metallgifte; schädliche Metallverbindungen.- 10. Kapitel. Obstprodukte.- I. Fruchtdauerwaren (Obstkonserven).- Begriff.- 1. Dörrobst. 2. Kandierte Früchte. 3. Kompotts, Konfitüren. 4. Eumfrüchte usw., Essigfrüchte, Senffrüchte. 5. Marmeladen, Jams, Obstmus, Pasten, Latwergen.- Verfälschungen.- 1. Zusatz von Stärkesirup. 2. Künstliche Färbung. 3. Zusatz künstlicher Süßstoffe. 4. Zusatz von Konservierungsmitteln. 5. Zusatz von organischen Säuren. 6. Zusatz künstlicher Aromastoffe. 7. Beimischung fremdartiger und minderwertiger Fruchtbestandteile. 8. Zusatz gewisser Metallsalze.- Nachmachungen.- Verdorbene Fruchtdauerwaren.- Gesundheitsschädliche Fruchtdauerwaren.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Geschwefelte Aprikosen. 2. Reine Marmeladen. 3. Marmelade mit Stärkesirup, künstlichem Farbstoff und Salizylsäure. 4. Marmelade mit Stärkesirup, Saccharin und künstlichem Farbstoff. 5. Marmeladen mit Fruchttrestern (Gemischte Fruchtmarmelade). 6. Nachgemachte Marmelade. 7. Künstlich gefärbtes Preißelbeerkompott.- II. Fruchtgelees, Obstkraut.- Verfälschungen.- 1. Zusatz von fremden Säuren. 2. Zusatz von künstlichen Aromastoffen. 3. Zusatz von fremden Farbstoffen. 4. Zusatz von Stärkezucker oder Stärkesirup. Zusatz von Glyzerin. Zusatz von künstlichen Süßstoffen. 5. Zusatz von gelatinierenden Stoffen. 6. Zusatz von Konservierungsmitteln. 7. Zusatz sonstiger fremdartiger Stoffe.- Nachmachungen.- 11. Kapitel. Fruchtsäfte, Limonaden, Brauselimonaden.- Spezialgesetze.- Fruchtsäfte.- Begriff und Zusammensetzung 246.- Wann dürfen Fruchtsäfte und Fruchtsirupe als alkoholfrei bezeichnet werden?.- Limonaden.- Brauselimonaden.- Alkoholfreie Getränke.- Verfälschungen.- 1. Wässerung. 2. Färbung. 3. Zusatz von Aromastoffen. 4. Zusatz von Säuren. 5. Zusatz von Stärkesirup. und Stärkezucker. 6. Zusatz künstlicher Süßstoffe. 7. Zusatz von Konservierungsmitteln. 8. Zusatz sonstiger fremdartiger Stoffe.- Nachmachungen.- Künstliche Fruchtsäfte; künstliche Brauselimonaden.- Verdorbene Fruchtsäfte und Limonaden.- Gesundheitsschädliche Fruchtsäfte und Limonaden.- Konservierungsmittel; Farbstoffe; Metalle; Saponine.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Gewässerter Himbeersaft (Himbeersirup) mit Teerfarbstoff. 2. Gewässerte Erdbeer- und Johannisbeersirupe. 3. Gewässerter Zitronensaft mit Zusatz von Zitronensäure. 4. Himbeersirup mit Stärkesirup, Saccharin und Teerfarbstoff. 5. Himbeersirup mit Wasserzusatz, Stärkesirup und Kirschsaft. 6. Künstlicher Zitronensaft mit Zusatz von anorganischen Salzen und Salizylsäure. 7. Nachgemachter und verfälschter Zitronensaft mit Zusatz von Mineralstoffen, Glyzerin und Salizylsäure. 8. Künstlicher Zitronensaft mit Zucker und Alkohol. 9. Künstlicher Himbeersirup. 10. Künstliche Himbeer-Brauselimonade.- 12. Kapitel. Honig.- Begriff, Beschaffenheit und Zusammensetzung.- Verfälschungen.- 1. Zusatz von Wasser. 2. Zusatz von Rohrzucker. 3. Zusatz von Invertzucker. 4. Zusatz von Stärkezucker und Stärkesirup. 5. Anderweitige fremdartige Zusätze. 6. Künstliche Färbung.- Nachgemachter Honig.- Verdorbener Honig.- Gesundheitsschädlicher Honig.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Honig mit Rohrzucker. 2. Honig mit vermutlichem Zusatz von Invertzucker. 3. Nachgemachter Honig (Stärkesirup mit Honig). 4. Nachgemachter Honig (Stärkesirup, Rohrzucker und Honig). 5. Bezeichnung eines Gemisches von Honig und Rohrzucker als „Tafelhonig m/Rffde“. 6. Honig mit Wasserzusatz.- 13. Kapitel. Zucker und Zuckerwaren.- Spezialgesetze.- I. Zucker.- Begriff, Arten.- Verfälschungen.- Verdorbener Zucker.- Gesundheitsschädlicher Zucker.- II. Zuckerwaren.- Begriff, Bestandteile.- Verfälschungen.- 1. Mineralische Zusätze. 2. Sonstige Zusätze. 3. Verwendung künstlicher Süßstoffe.- Verdorbene Zuckerwaren.- Gesundheitsschädliche Zuckerwaren.- 1. Gesundheitsschädliche Farben. 2. Gesundheitsschädliche Metalle. 3. Gesundheitsschädliche Aromastoffe. 4. Verpackungsmaterialien.- Begutachtung.- 14. Kapitel. Gewürze.- Allgemeines.- Verfälschungen.- Zusätze pflanzlicher Natur. Mineralische Beimengungen. Künstliche Nachahmungen.- Verdorbene Gewürze.- Gesundheitsschädliche Gewürze.- I. Anis.- II. Calmus.- III. Fenchel.- IV. Gewürznelken (Nelken).- V. Ingwer.- VI. Kapern.- VII. Kardamomen.- VIII. Koriander.- IX. Kümmel.- X. Majoran.- XI. Muskatblüte.- XII. Muskatnuß.- XIII. Paprika.- XIV. Pfeffer.- XV. Piment.- XVI. Safran.- XVII. Salbei.- XVIII. Saturei.- XIX. Senfmehl, Senf.- XX. Thymian.- XXI. Vanille.- XXII. Zimt.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Banda-Macis (rein). 2. Macis mit Bombay-Macis verfälscht. 3. Gewürznelken, ganze, mit Zusatz entölter Ware. 4. Gemahlene Gewürznelken mit Stielen, Mutternelken und Ziegelmehl. 5. Gemahlener schwarzer Pfeffer mit Zusatz von Pfefferschalen. 6. „Pfeffer mit Surrogat.“ 7. Fenchel mit entölten und künstlich gefärbten Körnern. 8. Safranblüten mit Beimischung von Ringelblumen und Safrangriffeln. 9. Safranpulver mit Saflor und Schwerspat, mit Korallin gefärbt. 10. Senf mit Weizenkleie. 11. Künstliche Muskatnüsse.- 15. Kapitel. Kaffee und Kaffee-Ersatzstoffe.- Kaffee.- Spezialgesetzgebung.- Begriff und Zusammensetzung.- Verfälschungen.- 1. Wasserzusatz. 2. Künstliche Färbung. 3. Fremdartige Zusätze.- Nachmachungen.- Verdorbener Kaffee.- Gesundheitsschädlicher Kaffee.- Kaffee-Ersatzstoffe.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Kaffee mit Harzglasur. 2. Kaffee mit Überzug von Mineralöl. 3. Nachgemachter Malzkaffee.- 16. Kapitel. Tee.- Begriff, Beschaffenheit und Bestandteile.- Verfälschungen.- 1. Vermischung besserer (wertvollerer) Teesorten mit geringerwertigen. 2. Zusatz gebrauchter Teeblätter. 3. Zusatz fremder Blätter, 4. Auffärbung des Tees. 5. Mineralische Zusätze.- Verdorbener Tee.- Tee-Ersatzstoffe.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Verdacht auf Zusatz gebrauchter Blätter. 2. Schwarzer Tee mit Zusatz extrahierter Blätter. 3. Havarierter bleihaltiger Tee.- 17. Kapitel. Kakao und Schokolade.- Spezialgesetze.- I. Kakao.- Herstellung und Zusammensetzung.- Verfälschungen.- 1. Mehl und Stärke. 2. Mineralische Substanzen. 3. Kakaoschalen und -keime. 4. Farbstoffe. 5. Übermäßige.- Entölung.- Nachmachung.- Verdorbener Kakao.- II. Schokolade.- Zusammensetzung.- Verfälschungen.- 1. Zusatz von Mehl und Stärke. 2. Zusatz von Farbstoffen. 3. Ersatz des Kakaofettes durch fremde Fette. 4. Zusatz von sogenannten Fettsparem. 5. Zusatz von übermäßig viel Rohrzucker oder von Stärkezucker. 6. Zusatz sonstiger fremdartiger Stoffe.- Nachmachung.- Verdorbene Schokolade.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Schokolade mit Mehl und Sandelholz. 2. Schokolade mit Sesamöl, Kakaoschalen und Mehl. 3. Verfälschter Kakao (Kakaomischung). 4. Nachgemachte Schokolade mit ungenügender Deklaration.- 18. Kapitel. Essig.- Gesetzliche Bestimmungen.- Zusammensetzung und Beschaffenheit.- Gärungsessig. Destillationsessig.- Verfälschtingen.- 1. Fremde Säuren. 2. Zusatz scharf schmeckender Stoffe. 3. Zusatz von Konservierungsmitteln. 4. Beimischung minderwertiger zu besseren Essigsorten. 5. Übermäßiger Zusatz von Wasser.- Nachmachung.- Verdorbener Essig.- Gesundheitsschädlicher Essig.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Weinessig. 2. Nachgemachter bzw. verfälschter Weinessig. 3. Essigessenz unter täuschender Bezeichnung.- 19. Kapitel. Bier.- Spezialgesetze.- a) Deutsches Reich. b) Bayern. c) Württemberg. d) Baden.- Begriff und Zusammensetzung.- Verfälschungen.- 1. Vermischen von Bier mit Bier. 2. Zusatz von Wasser. 3. Zusatz von Alkohol. 4. Zusatz von Zucker. 5. Malzsurrogate. 6. Glyzerin. 7. Süßholz und Süßholzextrakt. 8. Künstliche Süßstoffe. 9. Zusatz von Konservierungsmitteln. 10. Hopfenersatzstoffe. 11. Neutralisationsmittel. 12. Moussierpulver. 13. Färben des Bieres.- Nachmachung.- Verdorbenes Bier.- Sauere Biere. Bier mit ekelerregendem Geschmack und Geruch. Trübe Biere. Schales Bier. Restbiere.- Gesundheitsschädliches Bier.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Bier mit Wasserzusatz (hefetrübe). 2. Saueres Bier. 3. Neutralisiertes saueres Bier. 4. Nachgemachtes Malzbier. 5. Bier mit Bierneigen. 6. Gutachten über die Verwendung von Biercouleur zur Herstellung von bayrischem Bier.- 20. Kapitel. Wein.- Gesetzliche Bestimmungen.- Begriff und Zusammensetzung.- I. Die erlaubten Arten der Weinbehandlung.- Text des Weingesetzes. 1. Die anerkannte Kellerbehandlung. 2. Die Vermischung (Verschnitt) von Wein mit Wein. 3. Die Entsäuerung mittelst reinen gefällten kohlensaueren Kalkes. 4. Der Zusatz von Zucker auch in wässeriger Lösung.- II. Verbotene Arten der Herstellung.- Text des Weingesetzes. 1. Tresterwein (Petiotisierter Wein). 2. Hefenwein. 3. Wein aus getrockneten Früchten usw. und eingedicktem Most. 4. Verwendung von anderen als den in § 2 Nr. 4 bezeichneten Süßstoffen, insbesondere von Saccharin, Dulcin und sonstigen künstlichen Süßstoffen. 5. Verwendung von Säuren, säurehaltigen Stoffen, Bukettstoffen, künstlichen Moststoffen u. Essenzen. 6. Verwendung von Obstmost und Obstwein, von Gummi oder anderen Stoffen, durch welche der Extraktgehalt erhöht wird.- III. Verbotene Zusätze zu Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken.- Text des Weingesetzes. Lösliche Aluminiumsalze. Baryumverbindungen. Borsäure und deren Salze. Glyzerin. Kermesbeeren. Magnesiumverbindungen. Salizylsäure. Oxalsäure. Unreiner Sprit. Unreiner Stärkezucker. Strontiumverbindungen. Teerfarbstoffe. Lösliche Fluorverbindungen. Wismutverbindungen. Gehalt der Rotweine an Schwefelsäure.- IV. Beurteilung der im Weingesetze nicht angeführten Zusätze.- Wasser. Alkohol. Zucker. Kochsalz. Künstliche Färbung.- Verdorbene Weine.- Essigstich. Kahm oder Kühnen. Milchsäurestich. Böckser.- Schwarzwerden. Sonstige Weinkrankheiten.- Gesundheitsschädliche Weine.- Schweflige Säure. Metalle. Oxalsäure. Konservierungsmittel.- Süß- und Südweine.- I. Trockene oder fast trockene Südweine.- II. Süßweine.- a) Konzentrierte, b) Alkoholisierte (Dessertweine), c) Gezuckerte.- Beurteilung.- Façonweine, künstliche Likörweine, Gewürzweine.- Schaumwein.- Text des Gesetzes. Zusammensetzung.- Obst- und Beerenweine.- Beschaffenheit und Zusammensetzung.- Verfälschungen. Verdorbene Obstweine.- Gesundheitsschädliche Obstweine.- Begutachtung.- Beispiele: 1. Gespriteter Rotwein. 2. Übermäßig gallisierter Weißwein mit Zusatz von künstlichen Bukettstoffen. 3. Tresterwein (Weißwein). 4. Mit Wasser und Sprit verschnittener (mouillierter), künstlich aufgefärbter Rotwein. 5. Überstreckter Weißwein mit Glyzerinzusatz. 6. Gegipster Rotwein. 7. Rotwein mit Essigstich. 8. Künstlicher Südwein. 9. Façonwein. 10. Rotweinpunschessenz mit Stärkezucker und Teerfarbstoff.- 21. Kapitel. Branntweine und Liköre.- Begriff.- Die eigentlichen Branntweine. Die diätetischen Spirituosen. Die Liköre.- Zusammensetzung.- Verfälschungen.- 1. Wässerung. 2. Künstliche Färbung. 3. Zusatz von denaturiertem Spiritus. 4. Zusatz von sogenannten Branntweinschärfen und Säuren. 5. Zusatz künstlicher Süßstoffe. 6. Zusatz sonstiger fremdartiger Stoffe.- Nachmachungen.- Gesundheitsschädliche Branntweine.- Begutachtung.- Beispiel: Verfälschter Eierkognak.- 22. Kapitel. Gebrauchsgegenstände.- Allgemeines.- I. Spielwaren.- Spezialgesetze. Spielwaren aus Metall. Abziehbilder. Tuschfarben.- II. Eß-, Trink- und Kochgeschirre.- Spezialgesetze. Kupfergeschirre. Verzinkte Gefäße. Trinkgefäßbeschläge. Kinderkochgeschirr. Backtröge. Konservenbüchsen. Töpfer- und Emailgeschirre. Gefäßverschlüsse. Verwendung von blei und zinkhaltigem Kautschuk. Bleischrot zum Flaschenreinigen. Blei zur Ausbesserung von Mühlsteinen.- III. Farben.- Spezialgesetz. 1. Farben für Gefäße, Umhüllungen oder Schutzbedeckungen zur Aufbewahrung oder Verpackung von Nahrungs- oder Genußmitteln. 2. Farben zur Herstellung von Buch- und Steindruck auf Gefäße, Umhüllungen oder Schutzbedeckungen für Nahrungs- und Genußmittel, auf kosmetischen Mitteln und auf Spielwaren usw. 3. Farben für Tapeten, Möbelstoffe, Teppiche, Stoffe zu Vorhängen oder Bekleidungsgegenständen, Masken, Kerzen, künstlichen Blättern, Blumen und Früchten, ferner für Schreibmaterialien, Lampen- und Lichtschirme sowie Lichtmanschetten. 4. Wasser- oder Leimfarben zur Herstellung des Anstrichs von Fußböden, Decken, Wänden, Türen, Fenstern der Wohn- oder Geschäftsräume, von Roll-, Zug- oder Klappläden oder Vorhängen, von Möbeln und sonstigen häuslichen Gebrauchsgegenständen. 5. Oblaten. 6. Tuschfarben, Farbkreiden, Farbstifte.- IV. Kosmetische Mittel.- Spezialgesetz. Silbersalze, p- Phenylendiamin.- Anmerkung zu den Ausführungen über Spielwaren, Farben und kosmetische Mittel.- V. Petroleum.- Spezialgesetz. Entflammungspunkt. Zusammensetzung. Erstarrungspunkt.- Begutachtung.