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Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Berichte und Dokumentation mit einer Einleitung von Jürgen Meyer und Markus Engels

Autor Deutscher Bundestag
de Limba Germană Paperback – 31 ian 2001
Vom 17. Dezember 1999 bis zum 2. Oktober 2000, also nach nur etwas mehr als neun Monaten und knapp 30 Sitzungstagen hat der Konvent zur Erarbeitung einer EU-Grundrechtecharta unter der Leitung des ehemaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog fristgerecht den Entwurf der Grundrechtecharta verabschiedet. Der Informelle Europäische Rat in Biarritz hat den Entwurf am 13./14. Oktober 2000 in der ihm vorgelegten Fassung gebilligt und begrüßt. Anläßlich des Europäischen Rates von Nizza wurde der Text am 7. Dezember 2000 feierlich proklamiert. Die Idee einer Europäischen Grundrechtecharta ist eine deutsche Idee. Der Europäische Rat hatte am 3./4. Juni 1999 in Köln gefordert, dass "die auf der Ebene der Union geltenden Grundrechte in einer Charta zusammengefaßt und dadurch sichtbarer gemacht werden." Im gegenwärtigen Entwicklungsstand der Union hat es der Europäische Rat von Köln für erforderlich angesehen, eine Charta dieser Rechte zu erstellen, um die überragende Bedeutung der Grundrechte und ihrer Tragweite für die Unionsbürger sichtbar zu machen.
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Specificații

ISBN-13: 9783810032300
ISBN-10: 3810032301
Pagini: 396
Ilustrații: IV, 391 S. 417 Abb.
Dimensiuni: 148 x 210 x 21 mm
Greutate: 0.47 kg
Ediția:2001
Editura: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Colecția VS Verlag für Sozialwissenschaften
Locul publicării:Wiesbaden, Germany

Public țintă

Research

Cuprins

I. Texte.- II. Materialien.- 1. Konvent.- 2. EU-Institutionen.- 3. Deutscher Bundestag.

Textul de pe ultima copertă

In diesem Buch veröffentlicht der Deutsche Bundestag wichtige einschlägige Dokumente, die im Zusammenhang mit der Charta der EU und ihrer Entstehungsgeschichte stehen. Damit setzt der Bundestag seine Tradition der Transparenz während des Chartaentstehungsprozesses fort und veröffentlicht Materialien, die zukünftig für die Auslegung der Charta wesentlich sein werden.
Die Charta der Grundrechte der Eu, kurz: Grundrechtecharta, ist am 7. Dezember 2000 auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Nizza "feierlich verkündet" worden. Sie wird zukünftig nicht nur innerhalb der EU nachhaltig Wirkung entfalten, sondern auch - als die derzeit modernste Fassung eines Menschenrechtsdokuments - international eine breite Ausstrahlung auf die bestehenden Grund- und Menschenrechtsregime haben.
Mit der Charta dokumentiert die Europäische Union, dass sie nicht nur eine Wirtschafts-, sondern auch und vor allem eine Wertegemeinschaft ist. Damit schafft sie eine klare Orientierung über das europäische Modell, fördert damit innerhalb der Union die Identitätsstiftung der Bürger mit dem europäischen Projekt und stärkt darüber hinaus den Rechtsschutz der Bürger gegenüber den europäischen Organen. Nach außen gibt die Charta Auskunft über das Menschenrechtsverständnis der Union, was bei politischen und wirtschaftlichen Verhandlungen ebenso wichtig ist, wie für kommende Beitrittserklärungen mit Kandidatenländern.