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Die dogmatische Struktur der Erklärungspflicht des Drittschuldners gemäß § 840 Abs. 1 ZPO

Autor Christian Thot
de Limba Germană Paperback – 20 iul 2021
Die Forderungspfändung hat große praktische Relevanz. Deren Erfolg hängt meist davon ab, ob und inwieweit sich der Vollstreckungsschuldner kooperativ gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger verhält, mithin verwertbare Auskünfte erteilt (§ 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Offenbart sich der Vollstreckungsschuldner - wie so häufig - nicht, muss Aufwand und Zeit in das weitere Vollstreckungsvorhaben investiert werden. Zeit, die der Vollstreckungsgläubiger häufig nicht hat (§ 804 Abs. 3 ZPO). Es ist ihm daher zumeist daran gelegen, den Drittschuldner rasch zur Auskunftserteilung anzuhalten. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den dogmatischen Grundlagen der Erklärungspflicht des Drittschuldners aus § 840 Abs. 1 ZPO, nimmt aber auch Stellung zu praxisrelevanten Problemen - und bietet hierfür geeignete Lösungswege an.
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Specificații

ISBN-13: 9783658344337
ISBN-10: 3658344334
Ilustrații: XII, 276 S.
Dimensiuni: 148 x 210 mm
Greutate: 0.35 kg
Ediția:1. Aufl. 2021
Editura: Springer Fachmedien Wiesbaden
Colecția Springer
Locul publicării:Wiesbaden, Germany

Cuprins

Einleitung.- Die Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung.- Verfassungsrechtliche Betrachtungsweise.

Notă biografică

Der Autor Christian Thot ist Rechtsanwalt in Stuttgart und in Mannheim.


Textul de pe ultima copertă

Die Forderungspfändung hat große praktische Relevanz. Deren Erfolg hängt meist davon ab, ob und inwieweit sich der Vollstreckungsschuldner kooperativ gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger verhält, mithin verwertbare Auskünfte erteilt (§ 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Offenbart sich der Vollstreckungsschuldner - wie so häufig - nicht, muss Aufwand und Zeit in das weitere Vollstreckungsvorhaben investiert werden. Zeit, die der Vollstreckungsgläubiger häufig nicht hat (§ 804 Abs. 3 ZPO). Es ist ihm daher zumeist daran gelegen, den Drittschuldner rasch zur Auskunftserteilung anzuhalten. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den dogmatischen Grundlagen der Erklärungspflicht des Drittschuldners aus § 840 Abs. 1 ZPO, nimmt aber auch Stellung zu praxisrelevanten Problemen - und bietet hierfür geeignete Lösungswege an.

Der Autor
Christian Thot ist Rechtsanwalt in Stuttgart und in Mannheim.