Die Domänenfrage im deutschen Verfassungsrecht des 19. Jahrhunderts
Autor Winfried Kleinde Limba Germană Paperback – 21 ian 2007
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Specificații
ISBN-13: 9783428122097
ISBN-10: 3428122097
Pagini: 242
Ilustrații: 2 Abbildungen; 242 S.
Dimensiuni: 157 x 233 x 17 mm
Greutate: 3.26 kg
Ediția:1. Auflage.
Editura: Duncker & Humblot GmbH
ISBN-10: 3428122097
Pagini: 242
Ilustrații: 2 Abbildungen; 242 S.
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Recenzii
"Wer weitere Schwabenstreiche verhindern will, lese dieses Buch!Damit der Staat nicht Kunstwerke kauft, die ihm schon gehören: Winfried Klein hält dem Haus Baden den rechtshistorischen Spiegel vorWenn ehemals regierende Häuser ihren Bestand an Grundbesitz, Schlössern, Bibliotheken sowie Kunst & Krempel mustern, der nun die großen Auktionen bedient, erwacht die Öffentlichkeit. Was die Häuser, Hannover, Fürstenberg, Thurn und Taxis in den letzten Jahren sowie neuerdings das Haus Baden zu Markte tragen, sind Millionenwerte. Sie werden benötigt, um die verbleibenden Bauwerke und Wirtschaftsbetriebe zu sanieren, vielleicht auch nur um sich von einem Übermaß an silbernen Zuckerzangen zu befreien. Oft sind Spitzenstücke von nationaler Bedeutung dabei, etwa die Markgrafentafel von Hans Baldung Grien. Damit nicht solche Schwabenstreiche passieren, dass der Staat Dinge nicht noch einmal kauft, die ihm von Rechts wegen schon gehören, muss man Bescheid wissen, wie die Verfassungsgeschichte der deutschen Einzelstaaten seit dem späten achtzehnten Jahrhundert verlaufen ist.Natürlich verlief sie unterschiedlich, aber doch im Ganzen nach einem Muster. Allmählich trennten sich Fürstenvermögen und Staatsvermögen. Der Fürst als 'Eigentümer' von Land und Leuten verwandelte sich in ein Staatsorgan, der Staat selbst, nicht nur der Fiskus, wurde zur juristischen Person. Die alten Landstände, die ihr Steuerbewilligungsrecht hüteten, aber die Ausgabenseite nur mittelbar beeinflussen konnten, waren nun gewählte Parlamente, die danach strebten, die Exekutive durch ein detailliertes Haushaltsgesetz zu binden. Hierbei spielte die 'Domänenfrage' eine wichtige Rolle. Ursprünglich land- und forstwirtschaftliches Eigentum des Fürsten, aus dem die Hofhaltung bestritten wurde, blieben die Domänen im neunzehnten Jahrhundert entweder unantastbares Hausgut des regierenden Hauses, das sich immerhin dazu bequemte, Überschüsse an die Staatskasse abzugeben, oder sie gingen ganz oder teilweise in Staatsbesitz über, währen der Regent eine 'Zivilliste' bekam.Letzteres war die modernere Lösung, gegen die sich aber die Regenten der Kleinstaaten meist sträubten. Das alles zog sich mit parlamentarischen Kämpfen, Rechtsgutachten und Schiedsgerichten bis ins letzte Drittel des neunzehnten Jahrhunderts hin und wurde nach der Revolution von 1918 in neue Verträge gegossen. 1948 enteignete die Sowjetische Besatzungszone in ihrem Bereich nochmals entschädigungslos, ein Unrecht, das erst mit dem Einigungsvertrag 1990 ein kompromisshaftes Ende fand.Winfried Klein, Doktorand des Verfassungshistorikers, Finanz- und Steuerrechtlers Reinhard Mußgnug in Heidelberg, nimmt sich - nach einer etwas schwächeren allgemeinen Einleitung und einem rechtsvergleichenden Überblick - Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen und Baden vor, um diese Vorgänge zu rekonstruieren. Dabei zeigt sich, dass die thüringischen Kleinstaaten relativ früh und anders als im übrigen Deutschland den Parlamenten das Kontrollrecht für die Ausgabenseite zugestanden. In der Domänenfrage konnten sie aber länger als andere den alten Standpunkt behaupten, es handle sich um Privatvermögen der Dynastien. Den Regierungen gelang es, die Verstaatlichung der Domänen bis 1918 zu verschleppen, auch wenn die Erträge in den Staatshaushalt flossen. In Baden behauptete die Verfassung von 1019, die Domänen seien 'unstreitiges Patrimonialeigenthum'. Erst 1919 wurden sie 'ausschließlich Eigentum des badischen Staates', freilich gegen eine Abfindung. In der Inflation von 1923 verlangte der Großherzog eine Aufwertung seiner Abfindung um 75 Prozent, doch einigte man sich auf den Verkauf von 511 Kunstwerken für 4 Millionen Reichsmark. Damit ist die Doktorarbeit beim gegenwärtigen Streitfall in Baden-Württemberg angekommen [...]. Was die von der Landesregierung eingesetzte Expertenkommission im Detail aus den badischen Verträgen ermitteln wird, weiß man noch nicht. Aber man kann schon aus dieser Doktorarbeit ablesen, wo die generelle historische Entwicklungslinie von 1803/1806 bis in die Gegenwart verläuft: vom Privatbesitz zum Staatseigentum, vom standesgemäßen Regentenaufwand zum allgemeinen Staatshaushalt, vom Einspruchsrecht der fürstlichen Verwandtschaft zum Alleinbestimmungsrecht der Parlamente. Warum auch nicht - die herrlichen Handschriften, Gemälde und Porzellansammlungen sind schon seinerzeit mit dem Schweiß der Untertanen erworben worden. Die heutigen Steuerzahler sollten sie nicht ein zweites Mal bezahlen." Michael Stolleis, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30. März 2007, Nr. 76
Cuprins
Inhaltsübersicht: Einleitung - I. Kapitel: Der Staat, der Fürst und die Domänen: § 1: Die Entwicklung vom Lehen zum neuzeitlichen Staat - § 2: Die Rechtspersönlichkeit des Staates: Die naturrechtliche Begründung der Rechtspersönlichkeit - Die staatsrechtlichen Lehren des 18. Jahrhunderts - Das Staatsrecht des 19. Jahrhunderts - Spekulative und organische Staatslehren - Zwischenbewertung - Das Persönlichkeitsdogma in Großbritannien und Frankreich - Zusammenfassung und Bewertung - § 3: Die Widerspiegelung der Theorie von der Rechtspersönlichkeit des Staates im deutschen Verfassungsrecht des 19. Jahrhunderts: Staats- und Privatrecht und die Ausbildung der Rechtspersönlichkeit des Staates - Erste Ansätze staatsrechtlicher Regelungen - Die Ausbildung verschiedener Verfassungskonzeptionen nach 1815 - Die Stellung des Fürsten im Staat und sein Verhältnis zum Staat - Zusammenfassung und Bewertung - § 4: Die Domänenfrage: Das Eigentum an den Domänen - Die Ertragshoheit über die Domänenerträge und die Folgen für das ständische Budgetrecht - § 5: Zusammenfassung und weitere Fragestellung - II. Kapitel: Die staatsrechtliche Entwicklung in Baden, Sachsen-Weimar-Eisenach und Sachsen-Meiningen und die Lösung der Domänenfrage: § 1: Das Großherzogtum Baden - § 2: Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach - § 3: Das Herzogtum Sachsen-Meiningen - III. Kapitel: Das Untersuchungsergebnis: § 1: Allgemeine Zusammenfassung - § 2: Die jeweilige Verfassungskonzeption - § 3: Die Stellung des Fürsten im Staat und sein Verhältnis zum Staat - § 4: Das Eigentum an den Domänen - § 5: Die Ertragshoheit über die Domänenerträge und die Folgen für das ständische Budgetrecht - § 6: Übertragung der Resultate auf die übrigen deutschen Staaten - Zum Eigentum an den Domänen und zur Ertragshoheit über die Domänenerträge - Übereinstimmungen zwischen der Behandlung der Domänen und der Verfassungskonzeption einschließlich der Stellung des Fürsten - § 7: Abschließende Bewertung und Ergebnis der Dissertation: Die Frage nach der Reichweite des Ausgabenbewilligungsrechts - Die Frage nach der Positivierung staatlicher Rechtspersönlichkeit - Bibliographie - Personen- und Sachverzeichnis