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Die Versorgung und Entsorgung von Mieterhaushalten: Eine Untersuchung der Rechtsbeziehung zwischen den leistungserbringenden Unternehmen und den Mietvertragsparteien

Autor Solveig Meier
de Limba Germană Paperback – 31 dec 1998

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Specificații

ISBN-13: 9783540651505
ISBN-10: 3540651500
Pagini: 312
Ilustrații: XXXII, 279 S.
Dimensiuni: 155 x 235 x 16 mm
Greutate: 0.44 kg
Editura: Springer Berlin, Heidelberg
Colecția Springer
Locul publicării:Berlin, Heidelberg, Germany

Public țintă

Research

Cuprins

Der Vorstoß des Gesetzgebers in § 4 Abs. 5 MHG: Die bisherige Rechtslage; Die Rechtslage seit 1993.- Die Installation von Wohnungswasserzählern und die rechtlichen Möglichkeiten zum Übergang auf verbrauchsabhängige Abrechnung sowie die Frage nach der Vertelung der dadurch verursachten Kosten: Der private Erwerb von Wohnungswasserzählern; Eichung und Haltbarkeitsdauer von Wohnungswasserzählern; Die in der Praxis üblichen Abrechnungsmaßstäbe für die Wasserkosten in Bestandswohnungen; Verbrauchsabhängige Abrechnung bei Neubauten und sanierten Altbauten; Anspruch des Mieters einer Bestandswohnung gegen den Vermieter auf Anbringung eines Zwischenzählers und Änderung des Umlagemaßstabes; Die Kosten für Zwischenzähler; Der Einbau von Zwischenzählern durch die Mieter selbst und die Auswirkungen auf den Abrechnungsmaßstab; Ergebnis.- Die Wasserversorgung: Die Lieferanten, die technische Seite der Lieferung und des Lieferungssystems (einschl. Wartung) un die Rechtsquellen der Lieferung; Die Mietparteien als Vertragskunden nach den AVB und in der Verwaltungspraxis; Der Anspruch des Mieters auf Direktabrechnung (§ 4 V S.1 Nr. 2 MHG); Kontrahierungszwang für WVU gegenüber Mieterhaushalten; Unwirksamkeit der 'Ergänzenden Bestimmungen', insb. der bestehenden Vertragspartnerklausel gem. § 9 AGB-Gesetz; Verhältnis des Anschluß- und Benutzungsrechts der Mieter zu den Gemeindeordnungen und den Satzungen der öffentlichen WVU; Realisierung des Anschluß- und Benutzungszwangs mit den Eigentümern oder mit den Mietern, die auf Veranlassung des Vermieters Wasser direkt vom WVU beziehen; Wie ist die Rechtslage, wenn der Vermieter den Abschluß eines direkten Vertrages zwischen Mieter und WVU nicht durchsetzen kann, weil der Mieter sich weigert?; Wer trägt die Kosten des Anschlusses des Mieterhaushaltes an einen Wasserzähler?.- Die Abwasserentsorgung (Entwässerung): Der Begriff'Abwasser'; Die Entsorgungspflichtigen, die technische Seite der Entwässerung und des Systems (einschl. Wartung) und die Rechtsquellen der Abwasserentsorgung; Die Mietparteien als Anschluß- und Benutzungsberechtigte nach den Satzungen; Die Mietparteien als Kunden nach den AEB; Die Abrechnung der Entwässerungskosten mit den Unternehmen; Kontrahierungszwang (§ 826 BGB); Verhältnis des Anschluß- und Benutzungsrechts der Mieter zu den Satzungen der öffentlichen AEU.- Die Müllentsorgung (Müllabfuhr): Die Begriffe 'Abfall' und 'Müll'; Die Entsorgungspflichtigen, die technische Seite der Müllentsorgung und des Systems und die Rechtsquellen der Entsorgung von Müll; Die Mietparteien als Anschluß- und Benutzungsberechtigte nach den Satzungen; Die Bereitstellung der zulässigen Müllbehälter durch die MEU und die Pflicht zur Selbstbeschaffung; Anspruch des Mieters auf haushaltsbezogene Müllgefäße, individuelles Behältervolumen sowie gefäßabhängige Abrechnung?; Mögliche Beiträge der Bürger zur Vermeidung von Hausmüll; Verschiedener Einfluß der Abfuhr- und Gebührensysteme auf das Müllverhalten von Mietern; Verstoß der Satzungen, insb. der Regelungen über das ausschließliche Anschlußrecht für Grundstückseigentümer gegen höherrangiges Recht.- Zusammenfassung und Resümee.- Vorschlag zur Neuformulierung der Satzungen und der Allgemeinen Bedingungen im Hinblick auf die Direktbeziehungen zwischen Unternehmen und Bürgern (Mietern): Das Wasserversorgungsverhältnis; Das Abwasserentsorgungsverhältnis; Das Müllentsorgungsverhältnis.- Anhang: Regelungen zur Wasserversorgung; Regelungen zur Abwasserentsorgung; Regelungen zur Müllabfuhr.

Textul de pe ultima copertă

Die direkte Kostenabrechnung bei der Strom- und Gasversorgung hat sich längst durchgesetzt. Ist dies nicht auch bei Wasser, Abwasser und Müll zu praktizieren? Die verbrauchs- und verursachungsabhängige Direktabrechnung mit Mietern im neuen § 4 Abs. 5 Miethöhegesetz begründet keinerlei Pflichten für die Leistungserbringer. Aus diesem Grunde versucht die Autorin das Versorgungs- und Entsorgungsrecht einerseits und das Mietvertragsrecht andererseits besser aufeinander abzustimmen und den ökologischen Zielsetzungen des Gesetzgebers de lege lata soweit wie möglich gerecht zu werden. Anknüpfungspunkt ist daher die Frage, ob sich nicht aus den Vorschriften über den Kontrahierungszwang und aus den spezialgesetzen über den ökologischen Umgang mit Wasser und Abfall ein Anspruch der Mieterhaushalte auf direkte Leistungsbeziehungen mit den Versorgungs- und Entsorgungsträgern herleiten läßt.