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Die Verwaltung der Eisenbahnen: Die Verwaltungstätigkeit der Preußischen Staatsbahn in der Gesetzgebung, der Aufsicht und dem Betriebe unter Vergleich mit anderen Eisenbahnen

Autor Leo Wehrmann
de Limba Germană Paperback – 31 dec 1912
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Specificații

ISBN-13: 9783642941269
ISBN-10: 3642941265
Pagini: 360
Ilustrații: VIII, 346 S.
Dimensiuni: 155 x 235 x 19 mm
Greutate: 0.5 kg
Ediția:Softcover reprint of the original 1st ed. 1913
Editura: Springer Berlin, Heidelberg
Colecția Springer
Locul publicării:Berlin, Heidelberg, Germany

Public țintă

Research

Descriere

Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

Cuprins

Erster Abschnitt: Ursprung der Eisenbahnen, Ausdehnung und Versehieden-artigkeit.- Zweiter Abschnitt: Aufgabe der Eisenbahnen. Ihre Stellung im Staate.- Dritter Abschnitt: Entwicklung der Eisenbahnen in England und den Ver-einigten Staaten von Amerika.- Vierter Abschnitt: Entwicklung der Eisenbahnen in Prankreich, Deutschland, den sonstigen Ländern und auf der ganzen Erde.- Fünfter Abschnitt: Genehmigung von Bau und Betrieb.- Sechster Abschnitt: Bedingungen der Genehmigung.- Siebenter Abschnitt: Staatliche Regeln für Bau und Betrieb.- Achter Abschnitt: Gesetzliche Verpflichtung zu Bau und Betrieb.- Neunter Abschnitt: Staatliche Anforderungen betreffs des Fahrplans.- Zehnter Abschnitt: Staatliche Einwirkung auf die Tarife in Deutschland.- Elfter Abschnitt: Staatliche Einwirkung auf die Tarife in den außerdeutschen Staaten.- Zwölfter Abschnitt: StaatlicheAnforderungen betreffs der Benutzung der Eisenbahnen durch öffentliche Dienste sowie betreffs von Anschlüssen.- Dreizehnter Abschnitt: Staatliche Anforderungen betreffs Leitung sowie Befähigung und Verwendung der Bediensteten.- Vierzehnter Abschnitt: Staatliche Bestimmungen über Dauer, Ausdehnung, Umgestaltung der Bahn-Unternehmungen. Besteuerung, Staatsunterstützung und Übergang an den Staat.- Fünfzehnter Abschnitt: Staatsaufsicht.- II. Verwaltung der Staatseisenbahnen.- Sechzehnter Abschnitt: Fähigkeit des Staats zur Verwaltung von Eisenbahnen.- Siebzehnter Abschnitt: Einrichtung der Staatseisenbahn-Verwaltung.- Achtzehnter Abschnitt: Betrieb, Fahrplan, Lokomotiv- und Wagendienst.- Neunzehnter Abschnitt: Verkehrsdienst. Abfertigung. Tariff-Aufstellung.- Zwanzigster Abschnitt: Personentarif.- Einundzwanzigster Abschnitt: Gütertarif.- Zweiundzwanzigster Abschnitt: Formale Gestaltung der Tarife.- Dreiundzwanzigster Abschnitt: Verhältnis zu anderen Beförderungsmitteln.- Vierundzwanzigster Abschnitt: Unterhaltung der Bahn. Betriebsmittel und Geräte. Beschaffung der Betriebsmittel und Verbrauchsstoffe. Neubau.- Fünfundzwanzigster Abschnitt: Beamte und Arbeiter im allgemeinen.- Sechsundzwanzigster Abschnitt: Höhere Beamte.- Siebenundzwanzigster Abschnitt: Mittlere Beamte.- Achtundzwanzigster Abschnitt: Unterbeamte.- Neunundzwanzigster Abschnitt: Arbeiter.- Dreißigster Abschnitt: Gehälter und Löhne.- Einunddreißigster Abschnitt: Verantwortlichkeit. Dienstzucht.- Zweiunddreißigster Abschnitt: Wohlfahrtseimichtungen. Vereine.- Dreiunddreißigster Abschnitt: Etat. Wirtschaftsdienst. Erträge.- Vierunddreißigster Abschnitt: Beiräte der Staats-Eisenbahnverwaltung.- Fünfunddreißigster Abschnitt: Staatsbahn oder Privatbahn.- Sechsunddreißigster Abschnitt: Deutsche Staatsbahnen oder Reichsbahn.- Schlußbetrachtung.