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Einführung in das einheitliche Wechselrecht

Autor Arthur Lenhoff
de Limba Germană Paperback – 31 dec 1932
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Specificații

ISBN-13: 9783709195826
ISBN-10: 3709195829
Pagini: 156
Ilustrații: XII, 140 S.
Dimensiuni: 155 x 235 x 8 mm
Greutate: 0.23 kg
Ediția:1933
Editura: SPRINGER VIENNA
Colecția Springer
Locul publicării:Vienna, Austria

Public țintă

Research

Descriere

Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

Cuprins

I Inhalt der Konventionen.- 1. Die den Genfer Konventionen vorangegangenen Vereinheitlichungen des Wechselrechtes, — Die 2. Genfer Berbarungen vom 7. Juni 1930. — Das einheitliche Wechselgesetz (EWG) als loi uniforme. — „Eigentliche“ und „uneigentliche“ Reserven des EWG. — Rußlands Stellung zum Genfer Abkommen.- 2. Die Einführung des EWG. in Österreich, — „Ergänzende Vorschriften“ des österreichischen Wechselgesetzes, — Systematik des österreichischen WG — Verhältnis des österreichischen zum deutschen WR.- II. Grundfragen des Wechselrechtes.- A. Abstrakte Natur der Wechselverpflichtung.- a) Einwendungen aus dem Kausalverhältnis.- Zulässigkeit gegen den Wechselinhaber, dem bei Erwerb bekannt war, daß Rechte des Schuldners um ihre Wirkung gebracht werden, — Bewußtes Handeln zum Nachteil des Schuldners, — Das Recht aus dem Papier und das Recht am papier. — Einwendungen des Schuldners aus Kausalbeziehungen des Inhabers zu dessen Vormann: Zulässigkeit bei mangelhaftem Erwerb des Wechsels durch den Inhaber; insbesondere beim versteckten Prokuraindossament, beim Scheingiro und bei der bloßen Verwahrung. — Einreden nach EWG.- b) Blankowechsel und Verfälschung.- Wesen des Blankowechsels. — Der Schutz des redlichen Nehmers eines Blankowechsels vor der Einrede der verabredungswidrigen Ausfüllung. — Ausfüllung des mangelhaften und Verfälschung des vollständigen Wechsels. — Übertragbarkeit des Ausfüllungsrechtes.- c) Deckung und Revalierung.- B. Entstehung der Wechselverpflichtungen mit der Begebung, aber unter Schutz des gutgläubigen Erwerbers.- Entstehung der Wechselverpflichtungen. — Wirkung des Erwerbes des Rechtes an dem Papier. — Umfang des Vertrauensschutzes für den Wechselnehmer..- C. Die Unabhängigkeit der Zeichnungsakte voneinander und ihre Reichweite.- a) Grundsatz — Bedeutung der gefälschten Unterschrift.- b) Unterfertigung, — Wechselfähigkeit. — Form.- c) Unterfertigung durch Vertreter.- Die Wirkung der Unterfertigung durch den befugten Vertreter. — Bisherige Lehre und Praxis. — Wirkung der Wechselerklärung für den Vertretenen. — Die Unterfertigung durch einen Pseudovertreter. — Wirkung der Vollmachtsüberschreitung. — Pflichten und Rechte des Pseudovertreters. — Pseudovertreter und Fälscher.- d) Die Selbständigkeit der Erklärungen und die Ausnahmen von dieser Regel.- ?) Ausschluß der Haftung für die Annahme durch den Aussteller. — Die Angstklausel. — Der Präsentationsbefehl — Die Protesterlaßklausel.- ?) Rekta- und die Protesterlaßklausel des Ausstellers. — Die Vorschreibung des Amtsprotestes durch den Aussteller. — Absolute Wirkung der Klauseln des Wechselausstellers.- D. Vorlagegebote, Vorlageverbote und -vertagungen.- a) Die nicht akzeptable Tratte.- Die Änderung gegenüber dem geltenden Recht. — Wirtschaftliche Bedeutung der nicht akzeptablen Tratte. — Die Verfügung über die der nicht akzeptablen Tratte zugrunde liegenden Warenpreisforderungen.- b) Der Bezogene, der nicht annimmt.- Entstehung der wechselmäßigen Haftung des Bezogenen.- c) Vorlage- (Präsentations-) Verbot und Aufschiebung der Vorlage.- Fälle der Unzulässigkeit des Präsentationsverbotes. — Schranken des Präsentationsaufschubes.- d) Präsentationsfreiheit und Präsentationspflicht.- Änderung gegenüber dem geltenden Recht. — Gesetzliche Präsentationspflicht bet Zeitsichtwechseln. — Wirkung der Versäumnis der vorgeschriebenen Präsentation.- e) Präsentation Zur Annahme.- Zeitliche Begrenzung der Annahmefrist. — Ort der Präsentation zur Annahme. — Der Domizilwechsel. — Legitimation zur Präsentation zur Annahme.- E. Zahlung und Rückgriff.- 1. Zahlungsarten. Teilzahlung.- Kompensation in den einzelnen Rechtsordnungen. — Prinzipielle Zulässigkeit der Teilzahlung.- 2. Sicherheitsregretz.- Die Änderung gegenüber dem geltenden Recht. — Voraussetzungen des Sicherungsregresses. — Unsicherheit des Bezogenen. — Unsicherheit des Ausstellers eines eigenen Wechsels.- 3. Zahlungsregreß. Allgemeine Voraussetzungen.- 4. Präsentation und Protesterhebung.- a) Allgemeines.- ?) Die Präsentation als Voraussetzung für den Rückgriff gegen den Wechselverpflichteten; insbesondere auch den Avalisten des Akzeptanten eines domizilierten Wechsels und einen Ehrenakzeptanten. — Die Frist zur Protesterhebung bei Sichtwechseln.- ?) Weitere Voraussetzungen bei Nachsichtwechseln und Wechseln mit Präsentationsgeboten. Der Verlust des Regretzrechtes bei Unterlassung der befristet gebotenen präsentation zur Annahme oder des Protestes mangels Annahme. — Die Frist zur Präsentation des Zeitsichtwechsels zur Annahme. — Berechnung des Verfallstages eines Zeitsichtwechsels. — Unterlassung der rechtzeitigen Präsentation zur Zahlung. — Wirkungen des Protestes mangels Annahme.- ?) Fälle der Überflüssigkeit der Protesterhebung, Protestersatz, Fehlen des Originals, Protestersatz, höhere Gewalt. Wer die Protesterlaßklausel setzen kann? Form der Protesterlaßklausel. — Wirkungen der Protesterlaßklausel. Unzlässige Protesterlaßklausel. — Protestersatz. — Protesterhebungszwang. — Begriff und rechtliche Wirkung der „höheren Gewalt“.— Wirkungen eines Staatsmoratoriums.- ?) Die Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Notifikation. Wann Notifikationspflicht besteht. — An wen die Notifikation zu richten ist? — Zulässigkeit landesgesetzlicher Bestimmungen über die Benachrichtigung durch das Protestorgan. — Die Frist zur Benachrichtigung. — Die Notifikationspflicht des Prokuraindossanten. — Die Form der Notifikation. — Die Rechtsfolgen der Unterlassung der Notifikation oder der ungehörigen Notifikation. — Der Anspruch des Regreßnehmers auf Zinsen und kosten.- b) Der Umfang des Regreßanspruches.- Der gesetzliche festgesetzte Zinsfuß. — Das Recht der einzelnen Staaten, für gewisse Wechsel einen anderen Zinsfuß festzusetzen. — Das EWG. und die „Kommission“ („Provision“). — Der Umfang der Rückgriffsumme. — Das Einlösungsrecht der Wechselverpflichteten. — Der Regreßdienst. — Der Regreßberechtigte. — Die Art der Regreßnahme. — Der Rückwechsel.- 5. Haftung, Einlösung und Rückstellung des Wechsels.- Die Solidarhaftung der prinzipalen und der regreßpflichtigen Wechselschuldner. Der Einlösungszwang und die Einlösungsfreiheit. — Der Anspruch auf Aushändigung des Wechsels. — Zahlung vor und bei Verfall. — Fälle des Fehlens der befreienden Wirkung der Zahlung.- III Der Wechsel und die einzelnen Skripturakte.- 1. Der Wechsel.- a) Wesentliche Bestandteile, insbesondere die Wechselklausel; absolut und relativ wesentliche Bestandteile.- Die absolut und die relativ wesentlichen Bestandteile. — Rechtsfolgen des Fehlens gewisser Angaben im Wechsel. — Der trassiert eigene Wechsel. — Der Text des Wechsels.- b) Bestandteile zur Erreichung gewisser Wirkungen.- Die absolute Wirkung solcher klauseln. Relativ wirkende Klauselberechtigung zur Setzung der Klauseln. — Wirkung von Wechseln, denen wesentliche Bestandteile fehlen.- c) Die Tendenz des EWG zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Wechsels.- Rechtsinhaltspräsumtionen. — Echte Vermutungen. — Wechselmäßig widerlegbare Vermutungen.- d) Klauseln, die den Wechsel ungültig machen.- Die echte Bedingung für die Zahlung. — Nichtige Klauseln. — Nichtigkeit von Messemarkt und Ratenwechseln. — Die Bedeutung der Verpfändungsklausel. — Zulässigkeit mehrerer Remittenten, Aussteller oder Bezogener. — Die Einheit des Zahlungsortes, der Zahlung und des Inhalts der Wechselverpflichtung. — Pfänder zugunsten der Wechselverpflichtungen.- 2. Das Indossament.- Äbereinstimmung mit dem geltenden Recht. — Änderungen gegenüber dem geltenden Recht. — Begriff und Wirkungen des Nachindossamentes nach dem EWG. — Die Blankotradition. — Das offene Pfandindossament.- 3. Die Annahme.- Die Wirkungen der Annahmeerklärung. — Die Festsetzung einer Deliberationsfrist. — Form und Inhalt der Annahmeerklärung. — Das Prinzip der formellen und materiellen Identität. — Die Ungültigkeit eines bedingten Akzeptes. — Zulässige Beifügungen durch den Annehmer. — Die Zahlungspflicht des Annehmers.- 4. Aual und Intervention.- a) Aval.- Form der Wechselbürgschaft. — Die französische und die deutsche Auffassung. — Die „uneigentliche“ und die „eigentliche“ Bürgschaft. — „Verkleidete Wechselbürgschaft. “ — Andere Arten der Interzession. — Das Prinzip der „formellen Akzessorietät“ in der Wechselbürgschaft und der „materiellen Selbständigkeit“ der Verpflichtungsakte. — Der zahlende Avalist als Wechselgläubiger. — Art und Umfang der Haftung des Avalisten. — Ungültige Wechselbürgschaft.- b) Die Intervention.- Die Fühigkeit zur Intervention. — Unzulässigkett der Ehrenannahme einer nicht akzeptablen Tratte. — Unterschiede zwischen Aval und Ehrenannahme. — Wesen der Notadresse. — Berechtigung zur Setzung einer Notadresse. — Bedeutung der Ehrenannahme. — Zulässigkeit der Ehrenannahme. Rechtliche Stellung des Ehrenschuldners. — Wann die Ehrenannahme vom Inhaber zurückgewiesen werden kann. — Die Wirkung der Ehrenzahlung. — Die Rechte des Ehrenzahlers. — Mehrere Notadressen und Intervenienten.- IV. Vervielfältigungen.- 1. Duplikate.- Das Recht des Inhabers auf Ausstellung von Duplikaten. — Die Verpflichtung zur Ausstellung von Duplikaten. — Ausschließung dieser Verpflichtung. — Die Kosten der Herstellung. — Bezeichung der einzelnen Ausfertigungen. — Form und Wirkung der Ausstellung von Duplikaten. — Pflicht zur Herausgabe des Akzeptexemplares und des Fehlens eines Zutreffvermerks. — Wirkung der Einlösung einer Ausfertigung. — Dauer des Rechtes auf Ausstellung von Duplikaten.- 2. Kopien.- Berechtigung zur Ausstellung. — Die wechselrechlichen Wirkungen der Ausstellung von Kopien. — Erfordernisse der Kopien. — Zulässiger Inhalt der Wechselkopien. — Vorbehalt der Indossierung nur für Kopien. — Unterschied zwischen Wechselkopie und einfacher Abschrift.- V. Amortisation, Vernichtung, Verstümmelung und Verjährung.- 1. Fehlen von Amortisationsvorschriften im EWG.- Verlust, Diebstahl und Vernichtung des Wechsels. — Notwendige Änderungen der Landesgesetze über die Amortisation. — Ob das Ausschlußurteil den Wechsel ersetzt. — Die Wirkung der Änderung des Textes. — Die verstümmelte Urkunde.- 2. Die Unterbrechung und Hemmung der Verjährung.- Der Beginn der Verjährungsfristen. Hier Quelle einer materiellen Rechtsverschiedenheit trotz des EWG. — Die Verjährungsfristen. — Die Wirkung der Streitverkündigung. — Wirkung der Verjährung. — Bedeutung des Ausstellungsortes für die Regreßfristen.- VI. Das internationale Wecheselrecht.- Allgemeines.- 1. Die passive Wechselgeschäftsfähigkeit.- Die Bedeutung der lex patriae. — Ausnahmen, insbesondere der renvoi. — Schutz der Pflegebefohlenen. — Die Verdrängung der lex patriae durch die lex loci actus. — Juriftische Personen und Apoliden.- 2. Die Form der Wechselerklärungen.- Bedeutung der lex loci actus. — Ausnahmen, insbesondere: die Wirkung formungültiger, im Auslande abgegebener Wechselerklärungen, die den Erfordernissen des Heimatsstaates entsprechen, zugunsten eigener Staats bürger und die Wirkung späterer Skripturakte auf den ungültigen Wechsel. — Form und Frist für die Protesterhebung.- 3. Kollisionsnormen über die Bedeutung und Wirkung der wechselrechtlichen Erklärungen.- Notwendigkeit solcher Normen. — Die drei grundlegenden Richtungen. — Die französische, deutsche und italienische Ansicht. — Die einzelnen Bestimmungen des IWG. — Einfluß des Parteitwllens auf die anzuwendende Rechtsnorm. — primäre Geltung der lex loci actus. — Schutz gutgläubiger Nehmer.- Anhang (Gesetzestekte):.- A. Wechselgesetz (Deutscher Entw. und Öft. Gcs.).- B. Öst. Einf. Gesetz zum Wechselgesetz.- C. Deutscher Entw, eines Einf. Gesetzes zum Wechselgesetz.