Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 4
Editat de Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaftde Limba Germană Hardback – 30 dec 1903
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Specificații
ISBN-13: 9783112359853
ISBN-10: 3112359852
Pagini: 480
Dimensiuni: 160 x 236 x 32 mm
Greutate: 0.92 kg
Ediția:Neue Folge. Band 54 d. ganzen Reihe. Reprint 2020
Editura: De Gruyter
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Cuprins
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Recht der Zeugnisverweigerung. Ist g 139 b Abs. 1 Gew.-O. eine die Geheimhaltung von Tatsachen gebietende Vorschrift? Zum Begriff des Anvertrautseins von Tatsachen -- 2 Voraussetzungen der Zurücknahme eines Patents -- 3. Kann die mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht zum Teil durch einen Vortrag eines der Richter aus den Akten ersetzt werden? -- 4. Fall einer unzulässigen reformatio in pejns -- 5. Zur Auslegung des § 735 Ws. 2 H.G.B. und des § 254 Ws. 1 B.G.B -- 6. Wer ist der Beklagte, wenn die Klage gegen eine kanfmännische Firma gerichtet ist, ohne daß deren Inhaber bezeichnet sind? -- 7. Sind im Gebiete der preußischen Rheinprovinz auch unter der Herrschaft de- Bürgerlichen Gesetzbuchs der Staat und die juristischen Personen des öffentlichen Recht- auf Grund des Art. 1384 Code civil für den von ihren Beamten in Ausübung der diesen anvertrauten öffentlichen Gewalt zugefügten Schaden haftbar -- 8. Stempelsteuerpflichtigkeit der von Aktiengesellschaften au-gegebenen sogenannten Gewinnanteilscheine? Bon wann an hat der Fiskus zurückzuzahlende Stempelbeträge zu verzinsen? -- 9. Ist Verurteilung zu einer Vertragsleistung statthaft, von welcher der verklagte Schuldner unter Beweisangebot behauptet, daß sie unmöglich geworden sei? -- 10. Zur Auslegung des § 135 Abs. 8 des Gewerbennfallversicherungsgesetztmit Rücksicht auf g 148 C.P.O -- 11. Rechtsgrund für die Verpflichtung zur Tragung der Prozeßkosten. Bedeutung der rechtskräftig gewordenen Entscheidung über die Prozeßkosten gegenüber einer auf Verschulden des Gegners gestützten Klage auf Ersatz der Kosten des früheren Prozesses -- 12. Kann derjenige, dessen Namen ein anderer sich hat als Warenzeichen eintragen lassen, auf Grund des § 12 B.G.B. die Löschung des Zeichens verlangen? -- 13. Wird der Eigentumserwerb, wenn eine im Güterstande des gesetzlichen Güterrechts lebende Frau ohne Einwilligung des Manne- über da- Eigentum an beweglichen zum eingebrachten Gut gehörenden Sachen verfügt, auch Dritten gegenüber erst durch die Genehmigung des Manne- wirksam? -- 14. Wie ist die Zuständigkeit für die Klage auf den Ausspruch der Zuläsfigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Schiedssprüche zu bestimmen, wenn und soweit dieser ans eine Widerklage ergangen ist? -- 15. Kann daraus, daß die Minderungsklage auf Teillöschung einer Kanfgelderhypothek erhoben worden ist, die Einrede der Rechtshängigkeit gegenüber der Klage des Hypothekgläubigers auf Zahlung desselben Teils der Hypothek hergeleiret werden? -- 16. Bewirkt zu gunsten der Anlieger eines ausgestanten Flußbeckens die Allnvion einen Eigentumserwerb? -- 17. Inwiefern besteht eine privatrechtliche Verantwortlichkeit einer Gemeinde wegen Beschädigungen, welche durch mangelhafte Beschaffenheit oder Benstandhaltung eines dem öffentlichen Verkehr dienenden Ortsweges herbeigeführt sind -- 18. Nähere Bestimmung der Fälle, in welchen eine Beschwerde nach 8 35b Abs. 2 C.P.O. unzulässig ist -- 19. Ist bei Aufstellung der Jahresrechnung bezüglich der Gerichtskosten der Widerkläger zu einem Anteil als Schuldner zu behandeln? -- 20. Muß die Mangelanzeige nach § 377 Abs. 1 H.G.B. außer der Angabe der Mängel der Ware auch zum Ausdruck bringen, daß wegen der angeblichen Mängel die Ware nicht genehmigt werde? -- 21. Sind bewegliche Sachen, welche der Eigentümer im mittelbaren Besitze hatte, diesem im Sinne de- § 935 B.G.B. abhanden gekommen, wenn sie der unmittelbare Besitzer verpfändet und weggegeben hat? -- 22. Zur Auslegung der Worte "durch ein Tier" im § 833 B.G.B. Einwirkung eines äußeren Ereignisses auf den Körper oder die Sinne des Tieres -- 23. Tragweite der Formvorschrift des g 313 B.G.B -- 24. Welche Wirkung hat der Weiterverkauf einer wegen Mängel zur Bersügung gestellten Ware durch den Käufer, wenn der Weiterverkauf dem Verkäufer verschwiegen wurde -- 25. Voraussetzung für die Umwandlung einer Hypothek des bisherigen preußischen