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Lehrerinnen mit Kopftuch: Beiträge zum Beamtenrecht, cartea 10

Autor Kirsten Wiese
de Limba Germană Paperback – 31 oct 2008
Kirsten Wiese untersucht, ob muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ein Kopftuch tragen dürfen. Sie zeigt auf, dass Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches erlaubt sein muss, solange nicht Konflikte im Einzelfall das Ablegen des Kopftuches erfordern. Ein generell-präventives Verbot sei demgegenüber gegenwärtig nicht zulässig. Der hohe Wert der Religionsfreiheit stehe - gerade in Zeiten zunehmenden religiös-weltanschaulichen Pluralismus' - einem solchen Verbot entgegen. Das Tragen des Kopftuches im Schuldienst sei aber nicht problemlos. Als Zeichen für Geschlechterdifferenz hindere das Kopftuch eine Lehrerin daran, Gleichberechtigung in der Schule überzeugend zu vermitteln. Dennoch rechtfertige auch das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung kein generell-präventives Verbot des Kopftuches. Da die reformierten Beamten- und Schulgesetze allesamt das Kopftuchtragen verbieten, ohne eine Einzelfallprüfung vorzusehen, hält die Autorin sie insoweit für verfassungswidrig.
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Din seria Beiträge zum Beamtenrecht

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Specificații

ISBN-13: 9783428127757
ISBN-10: 3428127757
Pagini: 361
Dimensiuni: 159 x 232 x 18 mm
Greutate: 4.76 kg
Editura: Duncker & Humblot GmbH
Seria Beiträge zum Beamtenrecht


Recenzii

"[...] Die Verfasserin vertritt zum Grundrechtsschutz hinsichtlich der Wahl der Kleidung bei der Ausübung des Dienstes der Lehrerin die Meinung, dass es sich um ein Handeln gelegentlich der Amtstätigkeit 'Unterrichtserteilung' handle. Zur Stützung der These sei darauf hingewiesen, dass die Lehrerin von ihrer Unterrichtsaufgabe her einen Freiraum zur Persönlichkeitsdarstellung braucht. Nach Auffassung des Rezensenten haben sich aber allgemein die Auffassungen darüber, was man den Beamten als 'amtsgemäße' Kleidung zumuten kann, in den letzten Jahrzehnten deutlich gelockert. [...] Die Einräumung einer Grundrechtssphäre zur im Dienst getragenen Kleidung ist zeitgemäß. [...] Die Verfasserin hält ein generelles Kopftuchverbot im Schuldienst durch ein Landesgesetz für verfassungswidrig und fordert Gesetze, die das Verbot im Einzelfall ermöglichen, wenn Gründe vorliegen, die im Gesetzestatbestand enthalten sind. Sie macht zwei Formulierungsvorschläge, nämlich einmal eine Ausgangsformulierung für die Bestimmung konfliktträchtiger Kleidungsstücke und eine Ermächtigung für ein individuelles Verbot. Diese Formulierungen sind nach Auffassung auch des Rezensenten der Weg in die richtige Richtung.[...] Die Arbeit der Verfasserin bringt eine Betrachtung der Landesgesetze zur Kopftuchproblematik, die nach Auffassung des Rezensenten weichenstellend ist. Die Länder könnten nach den Vorschlägen der Verfasserin neue Wege gehen, die der Verfassungsrechtslage besser gerecht würden als die bisherigen Regelungen und die auch die Integration fördern würden. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die sehen, dass man mit Fleiß und Ausdauer in der deutschen Gesellschaft nach oben kommen kann, können besser als auf anderen Wegen motiviert werden. Das Buch sollten die für das Schulwesen und für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Ministerien, aber auch die Berufsverbände und die Verwaltungsgerichte und Arbeitsgerichte beschaffen." Prof. Dr. Rudolf Summer, in: Zeitschrift für Beamtenrecht, ZBR, 3/2009

Cuprins

Inhaltsübersicht: § 1 Einleitung - § 2 Verwaltungspraxis, Rechtsprechung und Gesetze zu Lehrerinnen und Referendarinnen mit Kopftuch: Verwaltungspraxis in den Bundesländern vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Gesetze, Gesetzesentwürfe und Verwaltungspraxis der Länder nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Rechtsprechung - § 3 Verfassungsrechtliche Bewertung der Zulässigkeit einer verbeamteten Lehrerin mit Kopftuch: Grundrechtsschutz im öffentlichen Dienst - Schutz der Religionsfreiheit, Art. 4 GG - Schutz anderer Freiheitsrechte - Schutz der Gleichheitsrechte, Art. 33 II-III 1, Art. 3 I-III 1 GG, Art. 140 GG i.V. mit Art. 136 II WRV - § 4 Verfassungsrechtliche Bewertung der Zulässigkeit einer (noch) nicht verbeamteten Lehrerin mit Kopftuch: Bewerberin für das verbeamtete Lehramt - Angestellte Lehrerin im öffentlichen Dienst - Referendarin und Referendariatsbewerberin - § 5 Europa- und völkerrechtliche Bewertung der Zulässigkeit einer Lehrerin mit Kopftuch: Schutz durch das Recht der Europäischen Union - Schutz durch die Europäische Menschenrechtskonvention - Schutz durch sonstiges Völkerrecht - Zwischenergebnis - § 6 Einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot: Anforderungen an eine einfachgesetzliche Regelung - Reformierte Schul- und Beamtengesetze als Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall - Rechtslage in den Bundesländern, die ihre Schul- und Beamtengesetze nicht reformiert haben - Kopftuchverbot im Konfliktfall in der Übergangszeit - Ermächtigungsgrundlagen für ein Kopftuchverbot nach den Maßstäben von BVerfG und BverwG - § 7 Sonstige Staatsbedienstete mit Kopftuch: Erzieherinnen mit Kopftuch - Richterinnen mit Kopftuch - Polizistinnen mit Kopftuch - § 8 Fazit und Thesen - Literatur- und Sachwortverzeichnis