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Medizin in den Händen von Heilpraktikern- „Nicht-Heilkundigen“

Autor Alexander P. F. Ehlers
de Limba Germană Paperback – 27 apr 1995
In fast allen westeuropäischen Ländern darf Medizin nur von Ärzten ausgeübt werden. Neben einem Kanton in der Schweiz ist Deutschland das einzige Land, das Heilpraktikern erlaubt, Medizin zu betreiben. Einzige Schranke ist das Heilpraktiker-Gesetz, das in den 30er Jahren geschaffen wurde, um das "Ende des Heilpraktikerstandes" einzuläuten. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde diese Zielsetzung konterkariert. Das Buch setzt sich mit dieser Frage auseinander, analysiert die Situation heute, die Gefahren, die durch die Medizin in Händen von Heilpraktikern ausgehen, zeigt auf, daß Zivil- und Strafrecht nicht ausreichend Schutz gewähren, und weist den Weg, um den Patienten in Zukunft besser abzusichern.
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Specificații

ISBN-13: 9783540593065
ISBN-10: 3540593063
Pagini: 444
Ilustrații: XXII, 418 S.
Dimensiuni: 152 x 229 x 23 mm
Greutate: 0.59 kg
Editura: Springer Berlin, Heidelberg
Colecția Springer
Locul publicării:Berlin, Heidelberg, Germany

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Descriere

In fast allen westeuropäischen Ländern darf Medizin nur von Ärzten ausgeübt werden. Neben einem Kanton in der Schweiz ist Deutschland das einzige Land, das Heilpraktikern erlaubt, Medizin zu betreiben. Einzige Schranke ist das Heilpraktiker-Gesetz, das in den 30er Jahren geschaffen wurde, um das "Ende des Heilpraktikerstandes" einzuläuten. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde diese Zielsetzung konterkariert. Das Buch setzt sich mit dieser Frage auseinander, analysiert die Situation heute, die Gefahren, die durch die Medizin in Händen von Heilpraktikern ausgehen, zeigt auf, daß Zivil- und Strafrecht nicht ausreichend Schutz gewähren, und weist den Weg, um den Patienten in Zukunft besser abzusichern.

Cuprins

1. Einführung in das Thema.- 1.1 Die medizin- und rechtsgeschichtliche Entwicklung.- 1.2 Die aktuelle Situation im Gesundheitswesen in Zahlen.- 1.2.1 Statistiken und Zahlen im Hinblick auf das Dreiecksverhältnis Patient-Arzt-Heilpraktiker.- 1.2.2 Die Anzahl der Paramediziner und Kurpfuscher.- 1.2.3 Die Anzahl der Heilpraktiker.- 1.2.4 Die Inanspruchnahme des Therapieangebots der Heilpraktiker.- 1.2.5 Die Einkommenssituation der Heilpraktiker — Umsätze und Kosten für Behandlung und Arzneimittel.- 1.3 Definition und Eingrenzung des Themas unter Ausschluß der spezifischen ärztlichen Problematik.- 1.3.1 Das Experiment — der Heilversuch.- 1.3.2 Die Schulmedizin.- 1.3.3 Die Außenseitermethode — die unkonventionelle Medizin.- 1.3.4 Die Eingrenzung.- 1.4 Psychologische und andere Gründe für den Trend von der rationalen zur irrationalen Medizin.- 1.4.1 Die Krise in der Arzt-/Patientenbeziehung.- 1.4.2 Die Krise der Vernunft und damit der Wissenschaft.- 1.4.3 Sonderfälle: der chronisch Kranke oder auch “austherapierte” Patient.- 1.5 Die “bekannten” unkonventionellen Diagnose- und Therapieverfahren/Außenseiterverfahren.- 1.5.1 Diagnostische Verfahren — Außenseiter-Bluttests.- 1.5.2 Diagnostische Verfahren — Erdstrahlen: Wünschelrute (Radiästhesie, Geopathie), Pendel.- 1.5.3 Diagnostische Verfahren — Irisdiagnostik.- 1.5.4 Diagnostische Verfahren — Kirlian-Fotografie.- 1.5.5 Therapeutische Verfahren — Akupunktur.- 1.5.6 Therapeutische Verfahren — Bioresonanz-Therapie (MORA-Therapie).- 1.5.7 Therapeutische Verfahren — Baunscheidtismus.- 1.5.8 Therapeutische Verfahren — magische Heilmethoden.- 1.5.9 Therapeutische Verfahren — Homöopathie.- 1.5.10 Therapeutische Verfahren — Neuraltherapie nach Huneke.- 1.5.11 Therapeutische Verfahren — Sauerstofftherapien.- 1.5.12 Therapeutische Verfahren — Zelltherapie (beispielsweise Thymus).- 1.5.13 Konklusion — Forderungen der Schulmedizin.- 1.6 Die statistische Situation im Hinblick auf Straf- und Zivilverfahren gegen Heilpraktiker.- 1.7 Umfrage zur Situation zivil- und strafrechtlicher Auseinandersetzungen bei der Therapie durch Heilpraktiker im Jahr 1992.- 2. Die Rechtssituation.- 2.1 Therapie“erlaubnis” und Therapieausschlüsse.- 2.1.1 Das Heilpraktikergesetz und die Durchführungsverordnungen.- 2.1.2 Die Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 Abs. 2 HeilpraktG.- 2.1.3 Die Durchführungsverordnungen zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.- 2.2 Der Kenntnisstand der Heilpraktiker nach Überprüfung und Zulassung.- 2.2.1 Der Kenntnisstand der Heilpraktiker und der Heilpraktikeraspiranten im allgemeinen.- 2.2.2 Untersuchungen über den konkreten Kenntnisstand von Heilpraktikem und Heilpraktikeraspiranten.- 2.3 Die Kontrolle des Heilpraktikers.- 2.4 Die Übernahme von Behandlungs- und Arzneimittelkosten durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherer.- 3. Die Rechtsprechung Entscheidungen und Beschlüsse mit Kurzkommentar.- 4. Die zivilrechtliche Haftung des Heilpraktikers/Nicht-Heilkundigen.- 4.1 Die vertragliche Haftung des Heilpraktikers/Nicht-Heilkundigen.- 4.2 Die Behandlungsfehler — Die Verletzung von Verkehrs- und Sorgfaltspflichten.- 4.3 Die deliktische Haftung unter besonderer Berücksichtigung der Selbstbestimmungsaufklärung.- 5. Strafrechtliche Aspekte der Tätigkeit von Heilpraktikern/ “Nicht-Heilkundigen”.- 5.1 Strafbarkeit gemäß § 5 HeilpraktG.- 5.2 Strafbarkeit gemäß § 230 StGB.- 5.2.1 Der Heileingriff als Körperverletzung.- 5.2.2 Pflichtwidrigkeit, Aufklärung — Einwilligung und Sittenwidrigkeit.- 5.3 Strafbarkeit gemäß § 263 StGB.- 6. Das Zwischenergebnis: Straf- und Zivilrecht wirken weder präventiv noch haben sie Sanktionswirkung — Das verfehlte Konzept des Heilpraktikergesetzes.- 7. Der Staat und seine Schutzpflichten.- 8. Lösungsansätze.- 8.1 Das Strafrecht.- 8.2 Die Heilkunde nur in den Händen der Ärzte.- 8.3 Die Ausgrenzung therapeutischer Bereiche.- 8.4 Bundeseinheitliche Leit- respektive Richtlinien zur Vereinheitlichung der Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz.- 8.5 Die Änderung des Heilpraktikergesetzes — Die Einführung von staatlich reglementierter Ausbildung und kontrollierter Prüfung mit Zulassung.- 9. Schlußbemerkung.- 10 Anhang.- 10.1 Bayerisches Staatsministeriurn des Inneren, Schreiben vom 12. November 1976 in Antwort auf die Anfrage des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vom 30.07.1976 (Geschäftszeichen dort 315-4334-0/1), Geschäftszeichen I E 9-5370/10-11/76.- 10.2 Der Bundesminister für Jugend,Familie und Gesundheit, Zusammenfassung der Antworten der Obersten Landesgesundheitsbehörden auf die Anfrage des Bundesministers für Jugend,Familie und Gesundheit vom 28. Juli 1976(Geschäftszeichen dort 315-4334-0/1), vom 27. April 1977, Geschäftszeichen 315-4334-0/1).- Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Anfrage und Anschreiben sowie Umfrageergebnis des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren im Jahr 1980.- 10.3.1 Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Anfrage vom 02. Januar 1980, Geschäftszeichen 315-4334-0/1, an die Obersten Landesgesundheitsbehörden mit der Bitte um Übersendung von Material über die Entwicklung in den Jahren 1977/79.- 10.3.2 Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, ergänzende Anfrage bezüglich des Schreibens vom 02. Januar 1980, vom 05. Februar 1980, Geschäftszeichen 315-4334-0/1, an die Obersten Landesgesundheitsbehörden.- 10.3.3 Bayerisches Staatsministerium des Inneren, Umfrageergebnisse aufgrund des Anschreibens des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vom 02. Januar 1980 und vom 05. Februar 1980 (Geschäftszeichen dort 315-4334-0/1), vom 13. Mai 1980, Geschäftszeichen I E 9-5370-10/1/80.- 10.4 Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Synopse mit der Übersicht über die Mitteilungen der Obersten Landesgesundheitsbehörden zum übersandten Fragekatalog zur Situation der Heilpraktiker (vom 21.11.1980, Geschäftszeichen dort 315-4331-0/1), vom 20.01.1983, Synopse vom 11.11.1982, Geschäftszeichen 315-4334-0/1.- 10.5 Der Bundesminister für Jugend.Familie und Gesundheit, Synopse vom 30.08.1983 mit den Mitteilungen der Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den übrigen Mitgliedstaaten der EG, sowie in Österreich, Schweden, Schweiz und den USA betreffend Regelungen für Heilpraktiker, Schreiben vom 04. Oktober 1983, Geschäftszeichen 315-4334-0/8.- 10.6 Bayerisches Staatsministerium des Inneren, Übersichten über die Ergebnisse der Erhebung bezüglich der Überprüfung der Gesundheitsämter nach § 2 Abs. 1 lit. i der 1. DVO zum Heilpraktikergesetz, Geschäftszeichen I E-5370-10/14/88 in den Jahren 1986/89, anonymisiert.- 11. Literaturverzeichnis.- 11.1 Aufsätze.- 11.2 Bücher.