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Natur als Rechtssubjekt: Die neuseeländische Rechtsetzung als Vorbild für Deutschland

Autor Katharina Bader-Plabst
de Limba Germană Paperback – 8 mar 2024
Das Buch analysiert die Möglichkeit der Normierung eigener Rechte der Natur in der deutschen Rechtsordnung. Als Inspiration hierzu wird der Vergleich zur Eigenrechtsgesetzgebung in Neuseeland gezogen. Neuseeland normierte als eines der ersten Länder der Welt eigene Rechte der Natur, indem das Land den Te Urewera Wald und den Whanganui Fluss als Rechtssubjekte gesetzlich anerkannte. Die Gesetzgebung wurde weltweit als umweltrechtliche Pionierleistung gefeiert. In Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise liegt daher der Gedanke nahe, auch im deutschen Rechtssystem über die rechtliche Aufwertung der Natur nachzudenken. Die Arbeit befasst sich daher mit der Frage, ob Rechte der Natur nach neuseeländischem Vorbild in Deutschland sowohl rechtlich zulässig als auch geboten und erforderlich sind.

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Specificații

ISBN-13: 9783658441197
ISBN-10: 3658441194
Ilustrații: XVII, 214 S.
Dimensiuni: 148 x 210 mm
Greutate: 0.29 kg
Ediția:2024
Editura: Springer Fachmedien Wiesbaden
Colecția Springer
Locul publicării:Wiesbaden, Germany

Cuprins

Einleitung: Das Anthropozän – Zeitalter Des Menschen.- Rechte Der Natur Als Ausdruck Der Mensch-Natur-Beziehung.- Aotearoa – Neuseeland.- Deutschland.- Fazit.

Notă biografică

Katharina Bader-Plabst, LL.M. (Auckland) ist derzeit als Rechtsanwältin in München tätig. Dort berät Sie private und öffentliche Mandanten zu allen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen rund um Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Die eingereichte Doktorarbeit wurde von der Universität Augsburg als Dissertation angenommen. Die Arbeit beschreibt eine Forschung im Bereich Umweltrecht, konkret zu Eigenrechten der Natur aus einer rechtsvergleichenden Perspektive.

Textul de pe ultima copertă

​Das Buch analysiert die Möglichkeit der Normierung eigener Rechte der Natur in der deutschen Rechtsordnung. Als Inspiration hierzu wird der Vergleich zur Eigenrechtsgesetzgebung in Neuseeland gezogen. Neuseeland normierte als eines der ersten Länder der Welt eigene Rechte der Natur, indem das Land den Te Urewera Wald und den Whanganui Fluss als Rechtssubjekte gesetzlich anerkannte. Die Gesetzgebung wurde weltweit als umweltrechtliche Pionierleistung gefeiert. In Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise liegt daher der Gedanke nahe, auch im deutschen Rechtssystem über die rechtliche Aufwertung der Natur nachzudenken. Die Arbeit befasst sich daher mit der Frage, ob Rechte der Natur nach neuseeländischem Vorbild in Deutschland sowohl rechtlich zulässig als auch geboten und erforderlich sind.

Die Autorin
Katharina Bader-Plabst, LL.M. (Auckland) ist derzeit als Rechtsanwältin in München tätig. Dort berät Sie private und öffentliche Mandanten zu allen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen rund um Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Die eingereichte Doktorarbeit wurde von der Universität Augsburg als Dissertation angenommen. Die Arbeit beschreibt eine Forschung im Bereich Umweltrecht, konkret zu Eigenrechten der Natur aus einer rechtsvergleichenden Perspektive.