Cantitate/Preț
Produs

Ubertragung Und Umwandlung Einer Freiberuflichen Teilpraxis: Besteuerung Der Praxisverausserung Und Grundung Einer Gmbh

Autor Julia Hense
de Limba Germană Paperback – 14 ian 2015
Ein Steuerberater fuhrt zwei Praxen in Schweinfurt und Wurzburg unter seinem eigenen Namen fort. Der Steuerberater war gezwungen die Praxis in Wurzburg zu veraussern, da wegen Anderung en im Standesrecht konnte er die Tatigkeit wie bisher nicht fortsetzen. Bei der Verausserung der Praxis sind einige Besonderheiten zu beachten. Obwohl sie genauso ihre Tatigkeit mit der Gewinnabsicht ausubt, bringt sie gleichzeitig ihre Dienstleistungen auf der Grundlage wissenschaftlicher oder sittlicher Kenntnisse, die sie von dem Gewerbebetrieb unterscheidet. Der Steuerberater fuhrt die Praxis in Schweinfurt nicht in der Rechtsform des Einzelunternehmens weiter, sondern unter einer GmbH. Die GmbH bietet einen umfassenden Haftungsschutz. Sie hat eine eigene Firma, die von der Zusammensetzung des Gesellschafterkreises unabhangig ist. Der Steuerberater mochte das Stammkapital der GmbH durch eine Sacheinlage tatigen. Als Sacheinlage kommt seine Teilpraxis in Betracht. Fur die verschiedenen Ubertragungsvorgange mussen die Formvorschriften des allgemeinen Zivilrechts beachtet werde
Citește tot Restrânge

Preț: 42101 lei

Nou

Puncte Express: 632

Preț estimativ în valută:
8057 8369$ 6693£

Carte disponibilă

Livrare economică 13-27 ianuarie 25

Preluare comenzi: 021 569.72.76

Specificații

ISBN-13: 9783958507548
ISBN-10: 3958507549
Pagini: 114
Dimensiuni: 148 x 210 x 6 mm
Greutate: 0.15 kg
Editura: Diplomica Verlag GmbH

Notă biografică

Die Autorin hat im betriebswirtschaftlichen Studium die Schwerpunkte Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensbesteuerung absolviert. Das Fach Steuern hat Sie so begeistert, dass Sie Ihre Abschlussarbeit aus diesem Gebiet gewählt hat. Die Berührung der aktuellen Ereignisse stellte dabei Voraussetzung für die Arbeit dar. Das Urteil vom Bundesfinanzhof vom 26.06.2012 VIII R 22/09 "Selbständiger Teil des Vermögens" im Sinne des § 18 Abs. 3 S. 1 EStG eines Steuerberaters war als Grundlage ausgewählt.