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Untreuerelevanz des staatlichen Informationsankaufs: Haushaltsuntreue durch zweckwidrigen Mitteleinsatz für V-Leute und steuerrelevante Datensätze

Autor Andreas Glock
de Limba Germană Paperback – 17 mai 2022
Der Autor widmet sich der Haushaltsuntreue gem. § 266 StGB im Zuge des staatlichen Ankaufs von Informationen. Nach einem phänomenologischen Einstieg erarbeitet er die Kriterien für die Annahme einer untreuespezifischen Pflichtverletzung. Hierfür setzt er sich mit den Ermächtigungsgrundlagen für den V-Leute-Einsatz und den Ankauf von Steuer-CDs/Steuerdatensätzen auseinander. Im Weiteren werden in Bezug auf den Vermögensnachteil mögliche Kompensationsansätze und das Kriterium der materiellen Zweckwidrigkeit vorgestellt, welche auf die Haushaltsuntreue angewandt werden. Dabei wird insbesondere ausgeführt, inwieweit die Verfälschung des Staatswillens, mögliche Beweisverwertungsverbote und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Berücksichtigung finden können. In einem abschließenden Teil bezieht der Autor Stellung, inwieweit eine Untreuestrafbarkeit auch aus dem Unterlassen von staatlichen Informationsankäufen resultieren kann.
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Specificații

ISBN-13: 9783658377281
ISBN-10: 3658377283
Ilustrații: XIX, 703 S.
Dimensiuni: 148 x 210 mm
Greutate: 0.93 kg
Ediția:1. Aufl. 2022
Editura: Springer Fachmedien Wiesbaden
Colecția Springer
Locul publicării:Wiesbaden, Germany

Cuprins

Teil I Einleitung.- 1. Einführung.- 2. Methodische Grundlage und Gang der Darstellung.- Teil II Phänomenologie der staatlichen Informationserlangung.- 1. Whistleblowing als terminologische Basis und Grund der Informationserlangung.- 3. Staatliche Informationsgewinnung in Form des V-Leute-Einsatzes.- 4. Staatliche Informationsgewinnung in Form des Informationsankaufs.- 5. Ergebniszusammenführung zur Phänomenologie.- Teil III Untreue durch V-Leute-Einsätze und Informationsankäufe.- 1. Prüfprozedere.- 2. Tatbestandsmerkmal Vermögensbetreuungspflicht.- 3. Tatbestandsmerkmal Missbrauch der Verfügungsbefugnis / Pflichtverletzung.- 4. Tatbestandsmerkmal Vermögensnachteil.- 5. Subjektiver Tatbestand.- 6. Rechtswidrigkeit und Schuld.- 7. Gesamtergebnis zur Untreuestrafbarkeit.- Teil IV Untreuestrafbarkeit durch das Unterlassenen von Ankäufen.- 1. Falleinführung.- 2. Konkrete Voraussetzungen einer Untreuestrafbarkeit durch Unterlassen.- Teil V Schlussbetrachtungen.- 1. Ergebnisse.- 2. Zukunftsausblick.

Notă biografică

Andreas Glock, LL.M., wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag seit 2015 (für Wolfgang Bosbach MdB und Dr. Hermann-Josef Tebroke MdB), Promovend im Strafprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg, Studium der Rechts-, Politik- und Geschichtswissenschaften an der Bucerius Law School, der University of Oxford, der Universität Münster und der Universität Bonn. (Alt-)Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes, der Konrad-Adenauer-Stiftung und der bischöflichen Studienförderung Cusanuswerk.

Textul de pe ultima copertă

Der Autor widmet sich der Haushaltsuntreue gem. § 266 StGB im Zuge des staatlichen Ankaufs von Informationen. Nach einem phänomenologischen Einstieg erarbeitet er die Kriterien für die Annahme einer untreuespezifischen Pflichtverletzung. Hierfür setzt er sich mit den Ermächtigungsgrundlagen für den V-Leute-Einsatz und den Ankauf von Steuer-CDs/Steuerdatensätzen auseinander. Im Weiteren werden in Bezug auf den Vermögensnachteil mögliche Kompensationsansätze und das Kriterium der materiellen Zweckwidrigkeit vorgestellt, welche auf die Haushaltsuntreue angewandt werden. Dabei wird insbesondere ausgeführt, inwieweit die Verfälschung des Staatswillens, mögliche Beweisverwertungsverbote und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Berücksichtigung finden können. In einem abschließenden Teil bezieht der Autor Stellung, inwieweit eine Untreuestrafbarkeit auch aus dem Unterlassen von staatlichen Informationsankäufen resultieren kann.

Der Autor
Andreas Glock, LL.M., wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag seit 2015 (für Wolfgang Bosbach MdB und Dr. Hermann-Josef Tebroke MdB), Promovend im Strafprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg, Studium der Rechts-, Politik- und Geschichtswissenschaften an der Bucerius Law School, der University of Oxford, der Universität Münster und der Universität Bonn. (Alt-)Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes, der Konrad-Adenauer-Stiftung und der bischöflichen Studienförderung Cusanuswerk.