Urheberrecht und moralische Rechtfertigung: Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, cartea 164
Autor Christian Gero Stallbergde Limba Germană Paperback – 28 feb 2006
Din seria Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft
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Specificații
ISBN-13: 9783428120246
ISBN-10: 3428120248
Pagini: 356
Dimensiuni: 156 x 233 x 22 mm
Greutate: 0 kg
Ediția:1. A.
Editura: Duncker & Humblot GmbH
Seria Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft
ISBN-10: 3428120248
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Recenzii
"[...] Die moralphilosophische Frage nach der Existenzberechtigung des Urheberrechts ist alles andere als bloß akademischer Natur - darin ist dem Verfasser unumwunden zuzustimmen. Sie bildet letztlich den Boden, auf dem ein sinnvoller Reformdiskurs über die konkrete Ausgestaltung des Urheberrechts nur möglich ist. Mit seiner Antwort auf das Problem von Ausschließlichkeitsrecht am immateriellen, ubiquitären Gut und dessen Einbettung in dem aus Schaffensergebnissen unzähliger anderer Werkschöpfer gebildeten Umfeld bringt Stallberg einen Diskussionsbeitrag in die auf rechtsphilosophischer Ebene gegenwärtig erst spärlich stattfindende Debatte, der unbedingt Gehör verdient." Rechtsanwältin Dr. Eva Inés Obergfell, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 6/2007"Diese gut fundierte und philosophisch außergewöhnlich kundig nachgewiesene rechtswissenschaftliche Arbeit behandelt erstmalig im deutschen Sprachraum auf zusammenhängende und aktuelle Art und Weise die Frage nach dem 'Warum' des Urheberrechts. Gerade in Zeiten größter Bedrängnis des Urheberrechts ist eine solche Grundlagenvergewisserung mehr als angebracht. Auf den ersten Blick scheint die hier besprochene Arbeit auf einer Linie mit der kürzeren 2005 in der UFITA-Schriftenreihe als Band 228 erschienenen Schrift von Oberdörfer mit dem Titel 'Die philosophische Grundlage des Urheberrechts' zu liegen. Bei genauer Prüfung geht es Stallberg aber über das bisher Geleistete hinaus, da er sich in seiner an der Münsteraner rechtswissenschaftlichen Fakultät 2004/2005 als Dissertation angenommenen Arbeit nicht auf die Ausleuchtung der naturrechtlichen Hintergründe beschränkt. Auch die Arbeit Sellnick, Der Gegenstand des Urheberrechts: der urheberrechtliche Werkbegriff aus Sicht der analytischen Philosophie, Semiotik und Wissenschaftstheorie, 1995 lässt Stallberg hinter sich, da sie keine moralphilosophische Perspektive aufweist.Vielmehr stellt Stallberg übergreifend drei Begründungsmodi des Urheberrechts auf, und zwar den individualistischen, kollektivistischen und universalistisch-transzendentalen. Ihm geht es hierbei darum, das moralische Nachsinnen über das Urheberrecht zu rationalisieren, indem er strukturierte Diskursbahnen anempfiehlt (S. 335). Als eine solche Denkkategorie zur Einordnung, Vergleichung und Entwicklung gegenwärtiger und künftiger Argumente untersucht Stallberg zunächst das individualistische Modell. Dieses stellt auf die Beziehung zwischen Urheber und seinem Werk ab. So handhaben es die arbeits-, persönlichkeits- und werkorientierten Erklärungen (S. 57-201). Dagegen greift die kollektivistische Perspektive das Verhältnis von Gesellschaft und Werk auf. Hierzu typologisiert Stallberg die schranken-, effizienz- und demokratieorientierten Argumentationen (S. 203-300).Mit dem universalistisch-transzendentalen Ansatz versucht Stallberg anschließend die Nachteile der bisherigen, sich unversöhnlich gegenüberstehenden Normsätze zu überwinden (S. 300-326). Das von Stallberg zur Diskussion gestellte neue und höchstinteressante Modell baut auf einer sprechakttheoretischen Rekonstruktion 'geistiger Werke' als institutionelle Tatsachen auf. Hierzu wird auf das Erfordernis einer gemeinsamen Sprache abgestellt: Sie gestattet erst eine Differenzierung einer von Urheber und Gesellschaft sowie eine Sinngebung. Der Stallberg'sche Perspektivwechsel hebt damit zum einen das traditionelle Gegenstandsdenken zugunsten eines kommunikativen Handlungsansatzes auf. Zum anderen resultiert das Urheberrecht danach nicht aus moralischen Vorrechten von Urheber oder Gesellschaft, sondern aus einem notwendigen Denken in linguistischen Regeln, also aus der Sprache als eine gemeinsame Daseinsform, die die Vertreter beider Positionen verbindet. Hierdurch begründet Stallberg sowohl die moralische Notwendigkeit von Namensnennungs- als auch Verwertungsrechten (insbesondere S. 317ff.).Wie eingangs angedeutet, wird die Arbeit zu einem Zeitpunkt vorgelegt, in dem manche der sog. Frei-Kultur-Bewegung rechtsinstitutionell den Abschied vom Urheberrecht ankündigen (vgl. Lessig, Freie Kultur: Wesen und Zukunft der Kreativität) und täglich millionenfach Immaterialgüterrechte ausgehöhlt werden, z. B. durch Software-Raubkopien, Onlinetauschbörsen sowie neuerdings besonders beliebte sog. 'Ein-Klick-Sharehoster', welche Musik-, Film- und Programmdateien auf ihrem Zentralcomputer speichern, die dann - etwa durch den Hinweis eins Blog-Links (also aus einem Verwies einer periodisch fortgeschriebenen Webseite) - herunterladbar sind. [...] Auf diese brennenden Fragen weiß die Arbeit von Stallberg keinen Rat, den sie auch nicht zu geben verspricht. Stallbergs Buch besticht vielmehr wegen des nüchternen wie ambitionierten Beitrags zum Rechtfertigungsdiskurs über das Urheberrecht. Stallberg nimmt gleichwohl die bedrängte Lage als Ausgangspunkt für seine unaufgeregte Untersuchung. Er wirft die zentrale Frage auf, ob das Urheberrecht fernab der politischen und gesellschaftlichen Kompromißzwänge wirklich seinen Rückhalt in der Vernunft des Menschen findet und er bejaht dies nachdrücklich. Zutreffend geht er davon aus, die Begründbarkeit von moralischen Argumenten entschiede über die Zukunft des Urheberrechts. Die vorliegenden Arbeit leistet zu diesem aktuellen und global bedeutsamen Rechtsfertigungsdiskurs einen vorzüglichen Grundlagenbeitrag." Dr. Hannes Rösler, in: Juristenzeitung, 4/2007"[...] So muß Stallberg am Ende seiner Arbeit mit Wittgenstein konstatieren, daß 'am Grunde des begründeten Glaubens' stets 'der unbegründete Glaube' liegt und selbst eingestehen, daß die Arbeit 'ihren Sinn in erster Linie darin sieht, das moralische Nachdenken über das Urheberrecht zu rationalisieren, in dem sie es in vorstrukturierte Bahnen lenkt'. Dafür bietet das vorliegende Werk, das unter der Fülle urheberrechtlicher Arbeiten durch seinen unkonventionellen - weil in der traditionellen Selbstrekonstruktion des Urheberrechts ungewohnten 'externen' - Erklärungsansatz hervorsticht, einen zu vielfältigen Reflektionen anregenden Ausgangspunkt. Jedenfalls ist derjenige, dem es wirklich um das Urheberrecht und um den Schutz des kreativ tätigen Menschen geht, schlecht beraten, lediglich interessenpolitisch geleitet nach einer Verstärkung des Ausschließlichkeitsschutzes zu rufen. Vielmehr sollte er sich differenziert mit den Schutzgründen und deren jeweiliger rechtspolitischer Ableitung auseinandersetzen." Prof. Dr. Thomas Dreier, in: GRUR - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 2/2007
Cuprins
Inhaltsübersicht: § 1 Einleitung: Legitimationsprobleme des Urheberrechts - Rechtliche Relevanz einer moralischen Rechtfertigung - Das Defizit des gegenwärtigen Forschungsstands - Ziele und Gang der Untersuchung - § 2 Die moralische Begründung des Urheberrechts: Theoretische Grundlagen - Differenz der Begründungsmodelle - Zusammenfassung - § 3 Begründungsmodelle des Urheberrechts: Individualistische Rechtfertigungsmodelle - Kollektivistische Rechtfertigungsmodelle - Eine universalistisch-transzendentale Rechtfertigung des Urheberrechts - § 4 Schluss: Eine analytische Typologie der Begründungsmodelle - Die rationale Bewertung der Begründungsmodelle - Die Lösung eines universalistisch-transzendentalen Modells - Fazit - Literaturverzeichnis - Sach- und Personenregister