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Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind: Praxis und Theorie des Bau- und Immobilienrechts, cartea 22

Autor Fabian Kutz
de Limba Germană Paperback – 31 mar 2015
Windkraftanlagen sind aus der Energieversorgung Deutschlands nicht mehr wegzudenken. Ihre grundstücksrechtliche Einordnung wird in der vorliegenden Arbeit untersucht. Es wird dargelegt, dass sie bei mangelnder rechtlicher Ausgestaltung zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks gezählt werden müssen und damit zum Grundstückseigentum gehören. Um diese Folge zu vermeiden, bedient sich die Praxis häufig des § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die dadurch erreichte Trennung vom Grundstückseigentum steht bei dieser Lösung im Vordergrund. Nicht berücksichtigt wird dabei jedoch die bisher wenig diskutierte Frage, wie in dieser Form errichtete Windkraftanlagen sachenrechtlich zuzuordnen sind. Sie werden ganz überwiegend als sogenannte Scheinbestandteile den beweglichen Sachen zugeordnet. Der Verfasser zeigt auf, dass diese Einordnung nicht zutreffend ist, sondern eine unauflösliche Zuordnung zum dinglichen Recht die Rechtsfolge ist. Die weitreichenden Auswirkungen auf die Praxis werden dargestellt.
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Din seria Praxis und Theorie des Bau- und Immobilienrechts

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Specificații

ISBN-13: 9783869652573
ISBN-10: 3869652578
Pagini: 168
Dimensiuni: 149 x 208 x 15 mm
Greutate: 0.25 kg
Editura: Lexxion Verlag
Seria Praxis und Theorie des Bau- und Immobilienrechts