Wie gelangt ein Unfallverletzter zu einer Entschädigung?: Ein Füher durch das Unfallversicherungsverfahren
Autor Rudolf Schlottmannde Limba Germană Paperback – 31 dec 1913
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Specificații
ISBN-13: 9783642982569
ISBN-10: 3642982565
Pagini: 136
Ilustrații: V, 126 S.
Dimensiuni: 133 x 203 x 7 mm
Greutate: 0.15 kg
Ediția:Softcover reprint of the original 1st ed. 1914
Editura: Springer Berlin, Heidelberg
Colecția Springer
Locul publicării:Berlin, Heidelberg, Germany
ISBN-10: 3642982565
Pagini: 136
Ilustrații: V, 126 S.
Dimensiuni: 133 x 203 x 7 mm
Greutate: 0.15 kg
Ediția:Softcover reprint of the original 1st ed. 1914
Editura: Springer Berlin, Heidelberg
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ResearchDescriere
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Cuprins
I. Von wem und auf welchem Wege können Unfallverletzte für die ersten dreizehn Wocchen nach dem Unfall Fürsorge verlangen?.- II. Wie melden Unfaliverletzte (oder ihre Hinterbliebenen) ihre Unfallrentenansprüche an?.- III. In welcher Weise wird zunächst der Sachverhalt aufgeklärt, und in welcher Weise können ober müssen sich die Verletzten (ober ihre Hinterbliebenen) an den Ermittlungen beteiligen?.- IV. Wie wird die Entschädigung — also namentlich die Rente, aber auch Rrankenbehandlung, Heilanstaltspfsege; Hauspflege, Sterbegeld — zuerkannt ober abgelehnt („festgestellt“)?.- 1. Allgemeines.- 2. Welchen Inhalt musz der „Bescheid“ haben, insbesonbere welche Belehrungen des Verletzten musz er enthalten?.- 3. In welchen sonstigen Fällen können die Verletzten, gegebenenfalls ihre Angehörigen von den Berufsgenossenschaften die rteilung eines förmlichen Beschetds und bessen Nachprüfung im weiteren Verfahren verlangen?.- a) Prankenbehandlung.- b) Heilanstaltspflege.- c) Die Feststellung der Rente nach Abschluss einer Heilanstaltspflege.- d) Hauspflege.- e) Zeitweise Versagung der Entschädigung megen verweigerter Heilbehandlung.- f) Dauernde Versagung der Entschädigung wegen Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens.- g) Sterbegeld.- h) „Ruhen“ der 3uerkannten Rente.- i) Abfindung eines Vterletzten durch einmalige Papital-zahlung.- 4. Wie wird der Bescheid den Verletzen (ober ihren Hinterbliebenen) zugestellt?.- 5. In welcher Weise und in welcher Frist legen die Verletzten (ober ihre Hinterbliebenen) gegen den Bescheid „Einspruch“ ein?.- 6. Welche besonderen Rechte haben die Verletzten (oberihre Hinterbliebenen) im Einspruchsverfahren?.- 7. Welchen Inhalt muss der „Endbescheid“ haben, insbesondere welche Belehrungen des Verletzten (ober der Hinterbliebenen) muss er enthalten?.- V. Wie haben sich die Verletzten (oder ihre Hinterbliebenen) zu verhalten, wenn sie mit dem Endbescheid der B.C. nicht zu frieden sind? (Berufungsverfahren).- 1. wann und zu welchem Zmeck tönnen die Verletzten „Berufung“ einlegen?.- 2. In welcher Weise und in welcher Frist legen die Verletzten gegen einen Endbescheid Berufung ein?.- 3. In welcher Weise geht das Berufungsverfahren weiter, und wie können und wann müssen sich die Verletzten baran beteiligen?.- VI.Wie haben sich die Verletzten (ober ihre Hinterbliebenen) zu verhalten, wenn sie mit der Entscheidung des Dberversicherungsamts nicht zufrieden find? (Rekursverfahren).- VII. Unter welchen Voraussetzungen kann eine festgesetzte Rente herabgesetzt (oder entzogen) oder erhöht oder eine ent3ogene Rente wiedergewährt oder eine ursprünglich wegen Erwerbs fähigkeit des Verletzten abgelehnte Rente später gewährt werden? (Rentenänderung, Neufeststellung der Rente).- 1. Anderung einer festgefsetzten Rente zuungunsten des Verletzten (Herabsetzung oder Entziehung der Rente).- 2. Anderung einer festgesetzten Rente zugunsten des Verlegten Erhöhung oder Wiedergewährung der Rente oder Eewährung einer wegen Erwerbsfahigkeit des Verletzten ursprünglich abgelehnten Rente).- VIII. Unter welchen Boraussetzungen kann eine burch Rechtsmittel nicht mehr anfechtbare („rechtskräftige“) Entscheidung ausnahmsweise aufgehoben und burch eine neue ersetzt werden? (Wiederaufnachme des Verfahrens).- IX. Wie werden die Entschädigungen ausgezahlt?.- A. Muster von Eingaben eines Unfallverletzten.- B. Ver3eichnis von unentgeltlichen Rechtsauskunftstellen.