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Bewußtsein und Bewußtseinsstörungen: Ein II. Beitrag zur Strafrechtsreform

Autor Wolfgang de Boor
de Limba Germană Paperback – 31 dec 1965
Erfahrungen und Einsichten aus zwei Jahrzehnten gerichtsärztlicher Sachverstän­ digentätigkeit veranlassen mich, einen II. Beitrag zur Strafrechtsreform zu veröffent­ lichen. Die Entwürfe für das neue Strafgesetzbuch (E 1960 wie E 1962) lassen erkennen, daß einige der in unserem I. Beitrag zur Strafrechtsreform (1959) publizierten An­ regungen verständnisvoll aufgenommen wurden. Die §§ 24 und 25 E 1962 sind nun­ mehr stärker als in den früheren Fassungen am medizinischen Krankheitsbegriff orien­ tiert. In § 24 E 1962 sind die lediglich auf angeborenen oder erworbenen ,Abartig­ keiten' beruhenden seelischen Störungen des § 23 Entwurf 1958, Bezeichnungen, die weitgehend den ,abnormen Persönlichkeiten' des klinischen Sprachgebrauches entspre­ chen, nicht mehr enthalten. Ziel dieses II. Beitrages ist es, die Vertreter des Strafrechtes für den auf den Er­ fahrungen der ärztlichen, besonders der psychiatrischen Wissenschaft beruhenden medizinischen Krankheitsbegriff zu gewinnen, der überzeugender als der normative Krankheitsbegriff des Juristen eine tragfähige Grundlage für richterliches Werten und Urteilen bilden kann. 1 Bei der Darstellung des forensischen Materials wurde eine dialektische Methode benutzt: die Gegenüberstellung von forensischen Fällen, in denen die Frage der ,Schuld­ fähigkeit' nach einem medizinisch orientierten Krankheitsbegriff beantwortet wurde und andere Fälle, deren Entscheidung vorwiegend auf den Ergebnissen psychologischer oder rein normativer Methoden beruhte.
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Specificații

ISBN-13: 9783662244449
ISBN-10: 3662244446
Pagini: 308
Ilustrații: VIII, 297 S.
Dimensiuni: 155 x 235 x 16 mm
Greutate: 0.44 kg
Ediția:Softcover reprint of the original 1st ed. 1966
Editura: Springer Berlin, Heidelberg
Colecția Springer
Locul publicării:Berlin, Heidelberg, Germany

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Erfahrungen und Einsichten aus zwei Jahrzehnten gerichtsärztlicher Sachverstän­ digentätigkeit veranlassen mich, einen II. Beitrag zur Strafrechtsreform zu veröffent­ lichen. Die Entwürfe für das neue Strafgesetzbuch (E 1960 wie E 1962) lassen erkennen, daß einige der in unserem I. Beitrag zur Strafrechtsreform (1959) publizierten An­ regungen verständnisvoll aufgenommen wurden. Die §§ 24 und 25 E 1962 sind nun­ mehr stärker als in den früheren Fassungen am medizinischen Krankheitsbegriff orien­ tiert. In § 24 E 1962 sind die lediglich auf angeborenen oder erworbenen ,Abartig­ keiten' beruhenden seelischen Störungen des § 23 Entwurf 1958, Bezeichnungen, die weitgehend den ,abnormen Persönlichkeiten' des klinischen Sprachgebrauches entspre­ chen, nicht mehr enthalten. Ziel dieses II. Beitrages ist es, die Vertreter des Strafrechtes für den auf den Er­ fahrungen der ärztlichen, besonders der psychiatrischen Wissenschaft beruhenden medizinischen Krankheitsbegriff zu gewinnen, der überzeugender als der normative Krankheitsbegriff des Juristen eine tragfähige Grundlage für richterliches Werten und Urteilen bilden kann. 1 Bei der Darstellung des forensischen Materials wurde eine dialektische Methode benutzt: die Gegenüberstellung von forensischen Fällen, in denen die Frage der ,Schuld­ fähigkeit' nach einem medizinisch orientierten Krankheitsbegriff beantwortet wurde und andere Fälle, deren Entscheidung vorwiegend auf den Ergebnissen psychologischer oder rein normativer Methoden beruhte.

Cuprins

I. Zur Problemstellung der Studie.- II. Zu den Begriffen ‚Bewußtsein‘ und ‚Bewußtseinsstörung‘.- III. Die forensischen Methoden zur Feststellung von ‚krankhaften seelischen Störungen‘ und ‚Bewußtseinsstörungen‘.- IV. Soziologische Aspekte des § 51 StGB.- V. Das Problem in der Literatur.- VI. Das Problem in der Redsespredhung.- VII. Zum gegenwärtigen Stand der Beratungen der §§ 24 und 25 E 1962.- VIII. Fall-Darstellungen (Ausführliche Analysen).- IX. Forensische Konsequenzen.- Namensverzeidhnis.