Das Haager Übereinkommen von 2005: Die Derogationswirkung des Art. 6 HÜ unter besonderer Berücksichtigung des NYÜ
Autor Christine Moebusde Limba Germană Paperback – 28 apr 2016
Preț: 441.80 lei
Nou
Puncte Express: 663
Preț estimativ în valută:
84.56€ • 88.13$ • 70.39£
84.56€ • 88.13$ • 70.39£
Carte tipărită la comandă
Livrare economică 06-20 ianuarie 25
Preluare comenzi: 021 569.72.76
Specificații
ISBN-13: 9783658129729
ISBN-10: 3658129727
Pagini: 297
Ilustrații: XIX, 297 S.
Dimensiuni: 148 x 210 x 18 mm
Greutate: 0.42 kg
Ediția:1. Aufl. 2016
Editura: Springer Fachmedien Wiesbaden
Colecția Springer
Locul publicării:Wiesbaden, Germany
ISBN-10: 3658129727
Pagini: 297
Ilustrații: XIX, 297 S.
Dimensiuni: 148 x 210 x 18 mm
Greutate: 0.42 kg
Ediția:1. Aufl. 2016
Editura: Springer Fachmedien Wiesbaden
Colecția Springer
Locul publicării:Wiesbaden, Germany
Cuprins
Die Wirksamkeitinternationaler Gerichtsstand.- Ausnahmen von derDerogationswirkung.- Drittwirkung vonGerichtsstandsvereinbarungen.
Notă biografică
Christine Moebus war langjährige Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Zivilrecht undZivilprozessrecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und arbeitet derzeitals Richterin am Landgericht Wiesbaden.
Textul de pe ultima copertă
Text
Die Arbeit untersucht das am 1.10.2015 in Kraft getreteneHaager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HÜ). Im Zentrum derUntersuchung steht die praxisrelevante Frage, wann Gerichte anderer Staatentrotz anderslautender Ge-richtsstandsvereinbarung einen Rechtsstreitentscheiden können. Eine der Kernre-gelungen des HÜ sieht bei internationalenGerichtsstandsvereinbarungen die grundsätzliche Derogation der Gerichte andererVertragsstaaten vor. Es wird darge-legt, welche Voraussetzungen eine Gerichtsstandsvereinbarungerfüllen muss, um die Derogationswirkung auszulösen und welche Ausnahmen es vondiesem Grund-satz gibt. Vorbild der Derogationsregelung war das weithinbekannte, äußerst erfolg-reiche UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckungausländischer Schiedssprüche (NYÜ). Aufgrund der Vorbildfunktion diesesÜbereinkommens sich-tet das vorliegende Buch die Rechtsprechung und Lehrehierzu, wertet sie aus und zieht Schlüsse für die Auslegung desHÜ.
Der Inhalt
Christine Moebus war langjährige Mitarbeiterin am Lehrstuhlfür Zivilrecht und Zivilprozessrecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainzund arbeitet derzeit als Richterin am Landgericht Wiesbaden.
Die Arbeit untersucht das am 1.10.2015 in Kraft getreteneHaager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HÜ). Im Zentrum derUntersuchung steht die praxisrelevante Frage, wann Gerichte anderer Staatentrotz anderslautender Ge-richtsstandsvereinbarung einen Rechtsstreitentscheiden können. Eine der Kernre-gelungen des HÜ sieht bei internationalenGerichtsstandsvereinbarungen die grundsätzliche Derogation der Gerichte andererVertragsstaaten vor. Es wird darge-legt, welche Voraussetzungen eine Gerichtsstandsvereinbarungerfüllen muss, um die Derogationswirkung auszulösen und welche Ausnahmen es vondiesem Grund-satz gibt. Vorbild der Derogationsregelung war das weithinbekannte, äußerst erfolg-reiche UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckungausländischer Schiedssprüche (NYÜ). Aufgrund der Vorbildfunktion diesesÜbereinkommens sich-tet das vorliegende Buch die Rechtsprechung und Lehrehierzu, wertet sie aus und zieht Schlüsse für die Auslegung desHÜ.
Der Inhalt
- Die Wirksamkeit internationalerGerichtsstandsvereinbarungen
- Ausnahmen von der Derogationswirkung
- Drittwirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen
- Dozierende und Studierende des InternationalenZivilverfahrensrechts
- Praktiker aus dem Zivilprozessrecht und demInternationalen Zivilverfahrensrecht
Christine Moebus war langjährige Mitarbeiterin am Lehrstuhlfür Zivilrecht und Zivilprozessrecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainzund arbeitet derzeit als Richterin am Landgericht Wiesbaden.
Caracteristici
Rechtswissenschaftliche Studie Includes supplementary material: sn.pub/extras