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Das neue Insolvenzrecht: Haufe aktuell

Autor Ingeborg Haas
de Limba Germană Paperback – 31 dec 2011
Der aktuelle Ratgeber zu den zahlreichen Änderungen im Insolvenzrecht. Sämtliche Neuerungen werden detailliert und klar erklärt. Zusätzlich bringt eine übersichtliche Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtslage die Leser auf den neusten Stand. Die Reform des Insolvenzrechts bedeutet zahlreiche Neuerungen und Veränderungen. Zentral sind z.B. die vereinfachte Sanierung von Unternehmen und die Stärkung des Gläubigereinflusses. Dieses Buch stellt alle Reformergebnisse übersichtlich dar.INHALTE:- Änderung beim Insolvenzplan und den Masseverbindlichkeiten.- Einführung in das Insolventstatistikgesetz.- EU-rechtliche Vorgaben.- EXTRA:Checklisten zu den neuen Regelungen, Praxistipps zur Umsetzung.
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Specificații

ISBN-13: 9783648012864
ISBN-10: 364801286X
Pagini: 200
Dimensiuni: 210 x 303 x 17 mm
Greutate: 0.72 kg
Ediția:1. Auflage 2012.
Editura: Haufe Lexware GmbH
Seria Haufe aktuell


Notă biografică

Ingeborg Haas ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht. Sie berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen auf dem Gebiet der Steuergestaltung. Zusätzlich ist sie Fachautorin und hält bundesweit Seminare und Vorträge.

Cuprins

A ÜBERBLICK1 DIE ÄNDERUNGEN DES INSOLVENZRECHTS DURCH DAS ESUG2 SONSTIGE ÄNDERUNGEN DES INSOLVENZRECHTS2.1 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG)2.2 Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO3 GEPLANTE ÄNDERUNGEN4 WER IST VON DEN NEUREGELUNGEN BETROFFEN?5 AB WANN GELTEN DIE NEUREGELUNGEN?6 EINZELHEITEN ZU DEN ÄNDERUNGEN6.1 Änderungen des Insolvenzrechts durch das Haushaltsbegleitgesetz6.2 Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO6.3 Änderungen durch das ESUG6.3.1 Stärkung der Gläubiger6.3.2 Insolvenzplanverfahren6.3.3 Eigenverwaltung6.3.4 Sonstige ÄnderungenB HAUSHALTSBEGLEITGESETZ1 ALLGEMEINES2 ÄNDERUNG DES § 14 ABS. 1 UND 3 INSO2.1 Bisherige Regelung2.2 Neuregelung2.2.1 Änderung von § 14 Abs. 1 InsO2.2.2 Ziel der Neuregelung des § 14 Abs. 1 InsO2.2.3 Änderung von § 14 Abs. 3 InsO2.2.4 Änderung von § 55 InsO2.2.5 Nicht umgesetzte Änderung des § 96 InsOC GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES § 522 ZPOD BEITREIBUNGSRICHTLINIEN-UMSETZUNGSGESETZ (BEITRRLUMSG)E GESETZ ZUR WEITEREN ERLEICHTERUNG DER SANIERUNG VON UNTERNEHMEN (ESUG)1 ZIELE1.1 Allgemeines1.2 Konkrete Umsetzung2 BESSERE EINBEZIEHUNG DER GLÄUBIGER2.1 Die einzelnen Regelungen2.2 Angaben zu den Gläubigern im Eröffnungsantrag2.2.1 Überblick2.2.2 Grundsätzliche Regelung für den Schuldnerantrag2.2.3 Sonderregelung für Schuldner mit laufendem Geschäftsbetrieb2.2.3.1 Hintergrund der Sonderstellung2.2.3.2 Geschäftsbetrieb, der noch nicht eingestellt ist2.2.3.3 Vollständigkeit des Verzeichnisses der Gläubiger2.2.3.4 Stichtag für die einzelnen Angaben2.2.3.5 Verzeichnis der Gläubigergruppen nach § 13 Abs. 1 Satz 3 InsO2.2.3.6 Angaben nach § 13 Abs. 1 Satz 4 InsO (Sollregelung)2.2.3.7 Angaben nach § 13 Abs. 1 Satz 5 InsO (Mussregelung)2.2.3.8 Versicherung des Antragstellers2.2.3.9 Amtliche Vordrucke2.3 Vorläufiger Gläubigerausschuss2.3.1 Allgemeines2.3.2 Praktische Probleme bei der Bestellung des Gläubigerausschusses2.3.2.1 Gläubiger stellt Eröffnungsantrag2.3.2.2 Schuldner stellt Eröffnungsantrag2.3.3 Voraussetzungen für die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses2.3.3.1 Wegweiser2.3.3.2 Ausnahmetatbestände2.3.3.2.1 Überblick2.3.3.2.2 Geschäftsbetrieb ist eingestellt2.3.3.2.3 Die Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses ist im Hinblick auf die zu erwartende Masse unverhältnismäßig2.3.3.2.4 Die mit der Einsetzung verbundene Verzögerung führt zu einer nachteiligen Veränderung der Vermögenslage des Schuldners2.3.3.3 Mussfälle2.3.3.4 Sollfälle2.3.3.5 Kannfälle2.3.4 Mitgliedschaft im vorläufigen Gläubigerausschuss2.3.4.1 Allgemeine Regelungen2.3.4.2 Zusammensetzung2.3.4.3 Entlassung von Mitgliedern2.3.5 Beteiligung bei der Bestellung des Verwalters2.3.5.1 Motive des Gesetzgebers2.3.5.2 Einbindung des vorläufigen Gläubigerausschusses in die Bestellung des Verwalters2.3.5.2.1 Überblick2.3.5.2.2 Ablauf der Bestellung des (vorläufigen) Verwalters2.3.5.2.3 Anforderungsprofil für den (vorläufigen) Insolvenzverwalter2.3.5.3 Einflussmöglichkeiten im Einzelnen2.3.5.4 Beteiligung des vorläufigen Gläubigerausschusses am Verfahren zum Antrag auf Eigenverwaltung (§ 270 InsO)2.3.5.5 Beteiligung des vorläufigen Gläubigerausschusses an der Bestellung des Sachwalters (§ 270 Abs. 3 InsO)2.3.6 Pflichten und Haftung2.3.7 Vergütung3 INSOLVENZPLANVERFAHREN §§ 217 FF. INSO3.1 Bisherige Regelungen3.1.1 Der Insolvenzplan3.1.1.1 Vorlageberechtigung3.1.1.2 Inhalte3.1.1.3 Formale Vorgaben3.1.2 Die Gliederung des Plans im Einzelnen3.1.2.1 Darstellender Teil3.1.2.2 Gestaltender Teil3.1.3 Entscheidung des Gerichts3.1.4 Annahme und Bestätigung des Plans3.1.4.1 Ablauf des Termins3.1.5 Die Stimmrechte3.1.5.1 Allgemeines3.1.5.2 Absonderungsberechtigte Gläubiger3.1.5.3 Obstruktionsverbot3.1.5.3.1 Regeltatbestand (§ 245 InsO)3.1.5.3.2 Nachrangige Gläubiger (§ 246 InsO)3.1.5.3.3 Schuldner (§ 247 InsO)3.1.6 Bestätigung des Plans3.1.7 Wirkung des bestätigten Plans3.1.7.1 Rechtsfolgen3.1.7.2 Erfüllungsrückstand3.1.7.3 Aufhebung des Insolvenzverfahrens3.2 Neuerungen im Planverfahren3.2.1 Überblick3.2.2 Beeinträchtigung der Rechte der Anteilsinhaber durch den debt to equity swap3.2.2.1 Funktionsweise des debt to equity swap3.2.2.2 Einzelne Regelungen für den debt to equity swap3.2.2.2.1 Mögliche Maßnahmen im Plan3.2.2.2.2 Mögliche gesellschaftsrechtliche Regelungen3.2.2.2.3 Keine Wirksamkeit einer Change-of-control-Klausel3.2.2.2.4 Keine Differenzhaftung3.2.2.3 Abfindungsanspruch eines ausscheidenden Gesellschafters3.2.3 Flankierende Regelungen3.2.3.1 Sanierungsprivileg (§ 39 Abs. 4 Satz 2 InsO)3.2.3.2 Ausgleichszahlung für Gesellschafter, die durch den Plan schlechter gestellt sind (§ 251 Abs. 3 InsO)3.2.3.3 Einbeziehung der Anteilsinhaber in die Abstimmung über den Plan3.2.3.4 Regelung eines Obstruktionsverbotes für die Anteilsinhaber3.2.4 Beispiel für den Ablauf eines debt to equity swap3.2.4.1 Beispiel eines Insolvenzplans mit einem debt to equity swap3.2.5 Abgrenzung zum gesellschaftsrechtlichen debt to equity swap3.2.5.1 Keine Differenzhaftung3.2.5.2 Formalien der Kapitalmaßnahmen3.2.5.3 Einfluss der Alt-Anteilsinhaber3.2.5.4 Übernahmeangebot nach §§ 29, 35 WpÜG3.2.5.5 Anfechtung der Sacheinlage § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO3.2.6 Steuerliche Folgen des debt to equity swap3.2.6.1 Kapitalherabsetzung3.2.6.2 Kapitalerhöhung3.2.6.2.1 Sanierungsgewinn3.2.6.2.2 Verlustuntergang § 8c Abs. 1 KStG3.2.7 Beschränkungen durch das EU-Beihilferecht4 EIGENVERWALTUNG §§ 270 FF. INSO4.1 Überblick4.2 Bisherige Regelungen zur Eigenverwaltung im Einzelnen4.2.1 Anordnung der Eigenverwaltung4.2.2 Die Aufhebung der Eigenverwaltung4.2.3 Der Sachwalter4.2.3.1 Rechtsstellung des Sachwalters4.2.3.2 Pflichten des Sachwalters4.2.3.3 Sonstige Aufgaben und Rechte des Sachwalters4.2.3.4 Prüfungspflichten des Sachwalters4.2.4 Rechte des Gläubigerausschusses4.2.5 Stellung des Schuldners4.3 Neuregelungen4.3.1 Änderung bei den Anordnungsvoraussetzungen4.3.2 Änderungen im Ablauf § 270a-c InsO4.3.2.1 Regel4.3.2.2 Schutzschirmverfahren § 270b InsO4.3.2.2.1 Antrag4.3.2.2.2 Entscheidung des Gerichts4.3.2.3 Aufhebung der Schutzfrist4.3.2.4 Bestellung des Sachwalters4.3.2.5 Nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung § 271 InsO4.3.2.6 Beschränkung der Rechte der Gesellschafter5 SONSTIGE ÄNDERUNGEN5.1 Vorschusszahlung5.2 Unabhängigkeit des potenziellen Insolvenzverwalters (§ 56 Abs. 1 Satz 3 InsO5.3 Insolvenzplan auch bei MasseunzulänglichkeitF ÄNDERUNGEN DER INSOLVENZORDNUNG DURCH DAS GESETZ ZUR WEITEREN ERLEICHTERUNG DER SANIERUNG VON UNTERNEHMEN (ESUG)1 SYNOPSE INSOLVENZORDNUNG2 AUSZUG AUS DER BEGRÜNDUNG ZUM REGIERUNGSENTWURFG ÄNDERUNGEN DER INSOLVENZORDNUNG DURCH DAS HAUSHALTBEGLEITGESETZ VOM 09.12.20101 SYNOPSE2 AUSZUG AUS DEN BEGRÜNDUNGEN DES GESETZESENTWURF ZUM HAUSHALTSBEGLEITGESETZ VOM 09. DEZEMBER 20103 EMPFEHLUNG DER AUSSCHÜSSE DES BUNDESRATES ZUM ENTWURF EINES HAUSHALTSBEGLEITGESETZES 2011H ÄNDERUNGEN DER INSOLVENZORDNUNG DURCH DAS GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES § 522 DER ZPO VOM 26.10.20111 SYNOPSE2 AUSZUG AUS DER BEGRÜNDUNG ZUM REGIERUNGSENTWURFI ANHANG1 MUSTER IM RAHMEN VON ESUG1.1 Muster für Antrag auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses1.2 Einverständniserklärung für die Mitgliedschaft im vorläufigen Gläubigerausschuss1.3 Muster eines Antrages auf Eigenverwaltung1.4 Muster eines Antrags auf Eigenverwaltung mit Antrag auf Fristeinräumung fürEinreichung Insolvenzplan2 STICHWORTVERZEICHNIS