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Das subjektive Rechtfertigungselement: Zur kriminalrechtlichen Relevanz eines subjektiven Elements in der Ebene des Unrechtsausschlusses — auf der Grundlage einer Rechtsphilosophie im normativen Horizont des Seins. Eine rechtsphilosophisch-kriminalrechtliche Untersuchung

Autor Jürgen Rath
de Limba Germană Hardback – 26 mai 2002

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Specificații

ISBN-13: 9783540425113
ISBN-10: 354042511X
Pagini: 756
Ilustrații: XL, 712 S.
Dimensiuni: 155 x 235 x 46 mm
Greutate: 1.23 kg
Ediția:2002
Editura: Springer Berlin, Heidelberg
Colecția Springer
Locul publicării:Berlin, Heidelberg, Germany

Public țintă

Research

Cuprins

1. Schwerpunktsetzung der Untersuchung.- 2. Zum notwendigen Konnex zwischen kriminalrechtsdogmatischer Probemstellung und rechtsphilosophischer Grundlegung.- 3. Zur historischen Perspektive.- 4. Eingrenzung der Untersuchung.- 5. Zur Begriffsverwendung: Kriminalrecht.- 6. Zum Aufbau der Untersuchung.- 1. Teil: Grundlagen.- 1. Abschnitt:Vorbegriffeines subjektiven Rechtfertigungselements.- 2. Abschnitt: Zu den Entscheidungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten im Einzelnen.- 2. Teil: Exemplarische Kritik des Wesentlichen Auffassungs- Und Argumentationsstandes Zur Problematik der Subjektiven Rechtfertigungselemente.- 1. Abschnitt: Das Vorsatzdelikt.- § 1 Zur Erforderlichkeit subjektiver Rechtfertigungselemente.- I. Verneinung der Erforderlichkeit subjektiver Rechtfertigungselemente.- A. Die Argumentation Spendels.- 1. Die Einzelargumente.- 2. Die Begründung der objektivistischen Unrechtslehre — Von „unterworfenen Rechtsgenossen“.- a) Begriffsbestimmungen.- b) Kritik der Subjektivismen.- c) Begründung des Objektivismus.- d) Zur Möglichkeit eines Objektivismus im Kriminalrecht — Normativität als Gegenüber von Subjektivität.- aa) Keine Begreifbarkeit des Rechtsverhältnisses und des Kriminalunrechts.- bb) Heteronomisierung der Verhältnisse.- cc) Ausschluss der Möglichkeit von Subjektivität.- B. Die Argumentation Rohrers.- C. Die Argumentation Oehlers.- 1. „Die Rechtswidrigkeit als Bestimmung und Bewertung“.- 2. „Die Unabhängigkeit der Rechtswidrigkeit von Vorsatz und Fahrlässigkeit“.- 3. „Das Zweckmoment in den Rechtfertigungsgründen“.- D. Die Argumentation Runtes.- 1. „Legitimation und Forderung eines rechtsstaatlich-liberalen Strafrechts“.- 2. „Zur Konzeption eines rechtsstaatlich-praktischen Unrechtsbegriffs“.- 3. „Die Konzeption einer rechtsstaatlich gesicherten Rechtfertigungsdogmatik.- E. Die Argumentation Nowakowskis.- F. Resultat der Kritik objektivistischer Lehren der Begründung von Recht, Kriminalunrecht und Rechtfertigung.- II Anerkennung der Erforderlichkeit subjektiver Rechtfertigungselemente.- A. Argumentation aus den Fassungen positivierter Rechtfertigungsgründe.- B. Die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen.- C. Argumentation aus § 16 StGB.- D. Strafbarkeit der betätigten unwertigen Gesinnung — Die Argumentation Frischs.- E. Rekurs auf die Prinzipien der Rechtfertigung.- F. Argumentation aus dem puren Aufbau des Unrechtstatbestandes — Zugleich (wiederum) zur Lehre von der elementweisen Kompensation.- G. Die Finalstruktur des menschlichen Verhaltens — Die Argumentation Welzeh.- 1. Die Ableitung der Erforderlichkeit eines subjektiven Rechtfertigungselements.- a) Die Finalstruktur der Handlung.- b) Der Aufbau des Unrechtstatbestandes.- c) Der Aufbau der Rechtfertigung.- 2. Eine „personale“ Lehre?.- 3. Zum Befragen einer Vorgegebenheit.- 4. Kritik der fmalistischen Argumentation.- a) Hinsichtlich der Finalstruktur als Vorgegebenheit.- b) Hinsichtlich des Unrechts- und Rechtfertigungsaufbaus.- c) Bemerkungen zu weiteren Problemen.- H. Die Weiterführung der fmalistischen Unrechtslehre zur subjektivistischen Unrechtslehre — Die Argumentation Zielinskis.- 1. Subjektivistischer Unrechtsbegriff.- a) Der Unrechtstatbestand.- b) Der Rechtfertigungsaufbau.- 2. Eine erste Kritik.- I. Die Personalität und das Nichts — Die Argumentation Lampes.- J. Zu weiteren Einzelargumenten zur Begründung einer „personalen“ Lehre.- 1. Bestimmungsnormkomponente als Substrat von Personalität.- 2. Unrechtsabgrenzung. Differente sozialethische Bewertung der Unrechtsformen. Begründbarkeit von Versuchsunrecht.- K. Zusätzliche kritische Bemerkungen zur Begründbarkeit des Kompensationsmodells.- L. Konsequenter freiheitsgegründeter Personalismus — Die Argumentation Köhlers.- M. Die Rechtsprechung.- III Differenzierende Auffassung.- — Rechtfertigung aus überindividueller Zweckhaftigkeit und aus individueller Zweckverfolgung — Die Argumentation Schmidhäusers.- IV. Zu Argumentationen bei einzelnen Rechtfertigungsgründen.- A. Zur Notwehr gemäß § 32 StGB.- 1. Bewährung der Rechtsordnung.- 2. Erlaubnis zur Verletzung höherwertiger Güter.- B. Zum rechtfertigenden Notstand gem. § 34 StGB.- — Der rechtfertigende Notstand als Ausweg aus Konfliktsituationen.- § 2 Zu den unterschiedlichen Forderungen an den Inhalt eines subjektiven Rechtfertigungselements.- I. Bemerkungen zur vorfindlichen Diskussion der Inhaltsfrage und zur folgenden Aufgliederung der kritischen Würdigung.- II. Die unterschiedlichen Auffassungen und Argumentationen zum Inhalt eines subjektiven Rechtfertigungselements im Allgemeinen und zu Gruppen von Rechtfertigungsgründen.- A. Wissens- bzw. Kennttiiselement.- 1. Grobstruktur des Begriffs.- 2. Argumentationen für die Grundstruktur des Elements.- a) Ableitung aus dem zu kompensierenden versuchsbegründenden Intentionsunwert — Die Argumentation Frischs.- b) Erforderlichkeit eines Rechtfertigungsvorsatzes bezüglich der Rechtfertigungslage und des -effekts — Die Argumentation von Loos.- c) Ableitung der Kenntnisforderung aus einer (weiteren) „personalistisch“ geprägten Unrechtsbegründung — Die Argumentation von Steinbach.- d) Ableitung der Kenntnisforderung aus einem autonomiegegründeten Personalismus — Die Argumentation von Köhler.- 3. Kritische Stimmen gegenüber der Kenntnis als allgemeiner Rechtfertigungsvoraussetzung.- a) Die Tatbestandsstruktur und die Zwecke der Rechtfertigungsnormen — Die Argumentation von Baumann.- b) Kenntnis als unselbständige Voraussetzung des Zweckmoments — Die Argumentation von Hirsch.- 4. Argumentationen zur Konkretisierung der Inhaltsstruktur.- a) Gewissheitsgrade.- aa) Ungewissheitsgegenstände und dogmatische Zusammenhänge.- bb) Die Fallkonstellationen.- cc) Deproblematisierungen?.- aaa) „Möglichkeitshaltige“ Rechtfertigungsmerkmale.- bbb) Beurteilungsmaßstab der Täter- und ex ante-Perspektive.- dd) Zum Auffassungs- und Argumentationsstand in Literatur und Rechtsprechung.- aaa) Die Literatur.- (1) „Beschränkung des Unrechtsausschlusses auf die sichere Annahme der tatsächlichen Rechtfertigungsvoraus-setzungen“ — Die Argumentation von Zielinski.- (2) Das Hinreichen von dolus eventualis in der Unrechtsbegründung.- (3) Problemlösung im schuldregulativen Bereich der Vorwerfbarkeit — Die Argumentation von Warda.- (4) Orientierung an den subjektiven Voraussetzungen der Unrechtsbegründung sowie an der Möglichkeitsstruktur von Rechtfertigungsmerkmalen — Die Argumentation Frischs.- (5) Erfordernis eines „Für-Sich-davon-Ausgehens“ hinsichtlich des Gegebenseins der Rechtfertigungslage — Die Argumentation Schroths.- (6) Differenzierung nach Voraussetzungen, bei denen eine ex post-Sicht und solchen, bei denen eine ex ante-Sicht gilt — Die Argumentation von Jakobs.- (7) „Von der reinen Handlungsunwertbetrachtung zu der Unwert-/Wert-Gesamtbetrachtung“ — Die Argumentation von Reip.- (8) Bereitschaft des Handebis auch beim NichtVorliegen einer Rechtfertigungslage — Die Argumentation von Eser/Burkhardt.- (9) Anwendung des § 34 StGB — Die Argumentation von Otto.- bbb) Die Rechtsprechung.- b) Bewusstseinsbild hinsichtlich der objektiven Rechtfertigungselemente.- aa) Fragestellung.- bb) Zum Meinungs- und Argumentationsstand.- cc) Stellungnahme.- c) Bewusstseinsentstehung — Zur Erforderlichkeit einer kriminahechtspflichtgemäßen Prüfung.- aa) Struktur.- bb) Rechtfertigungsgründe mit möglichem Prüfungselement.- cc) Mögliche Rechtfertigungswirkungen der pflichtgemäßen Prüfung.- dd) Fallkonstellationen.- ee) Deproblematisierungen.- ff) Wesenüiche Hintergründe der bzw. Argumente für die Forderung.- gg) Differenzierung nach Rechtfertigungsgründen, die ein Eingriffsrecht und solchen, die eine Handlungsbefugnis geben, — Erläutert anhand der Argumetation von Lenckner.- hh) Zur Kritik im Allgemeinen.- ii) Zur Kritik der differenzierenden Argumentation.- jj) Zusätzliche kritische Bemerkungen zum Prüfimgselement bei den Amtsrechten und Dienstpflichten.- kk) Zusammenfassung der wesentlichen Kritikpunkte in Relation zu den einzebien Fallgestaltungen.- 5. Einstweilige, zusammenfassende Stellungnahme zur Notwendigkeit und Struktur einer Kenntniskomponente.- B. Wollenselement.- 1. Motivation als „Wollen“.- 2. Argumentationen für die Anwesenheit eines Wollens im Kontext des Kenntniselements bzw. für die Erforderlichkeit eines Wollens hinsichtlich der objektiven Rechtfertigungselemente.- a) der Rechtfertigungswille als notwendige Folge des Wissens — Die Argumentation von Hruschka.- b) „Negatives Implikationsverhältnis“ zwischen Wissen und Wollen Die Argumentation von Stratenwerth.- c) Das Wollenselement als Kompensationspendant — Die Argumentation von Müsch.- 3. Einstweilige Stellungnahme.- C. Motivationselement.- 1. Übersicht zu den vorfindlichen Erscheinungsformen von Motivationselementen.- 2. Zu den Motivierungen im Einzelnen.- a) Motivierung aus dem Ziel der Erreichung des Rechtfertigungserfolges — „Um-zu-Motiv“ bzw. „Rechtfertigungs-Absicht“.- aa) Argumentationen für deren Erforderlichkeit.- aaa) In der Literatur.- (1) Argumentation aus dem Modell elementweiser Kompensation.- (2) Argumentation aus normativ-defizitär personalen Unrechtslehren.- (3) Der Inhalt und die Bedeutung des Verhaltens — Ein Argument von Hirsch.- (4) Rechtfertigungsabsicht als stets „mitlaufendes“ Motiv.- bbb) In der Rechtsprechung.- bb) Argumentationen gegen die Erforderlichkeit.- aaa) Kumulation von Erlaubnis und Gebot — Eine Argumentation von Loos.- bbb) Verzichtbarkeit des Rechtfertigungsmotivs bei Handlungsunwerten ohne Absichtskomponente.- ccc) Nichterforderlichkeit beim Fahrlässigkeitsdelikt.- cc) Einstweilige Stellungnahme zur Forderung einer „Um-zu-Motivation“— Inkompatibilität von Motivationsforderung und Kompetenzbereich des Kriminalrechts.- b) Motivierung aus dem Gegebensein der Eingriffsvoraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes — „Weil-Motiv“.- aa) Die Argumentation Geilens.- bb) Die Argumentation Alwarts.- cc) Kritik der „Weil-Motiv“-Konzeption nach Geilen und Alwart.- aaa) Unmöglichkeit eines „Weil-Motivs“.- bbb) Keine kriminahechtliche Legitimierbarkeit einer „Weil-Motiv“-Forderung.- ccc) Kein subjektiver Bezug auf den Rechtfertigungseffekt.- ddd) Beweisbarkeitsschwierigkeiten.- eee) Fehlende spezifische Signifikanz der herangezogenen Fälle.- fff) Zusätzliche kritische Bemerkungen hmsichtlich der Argumentation Geilens.- dd) Erfordernis eines „Weil-Motivs“ aus dem Grund der Unrechtskompensation — Die Begründung Steinbachs und deren Kritik.- c) Hypothetische Motivation — Eine Erwägung von Loos (in Anlehnung an Oehler).- 3. Zur Motivkumulation — Sogenannte Motivbündel.- 4. Die „Absicht der Zweitaktssetzung“ bei den „unvollkonmien-zweiaktigen Rechtfertigungsgründen“ bzw. -konstellationen.- a) der Grundgedanke.- b) Kritische Präzisierungen.- aa) Zum Anwendungsbereich der Fallgruppe.- bb) Zur Legitimation der einzelnen Dispositionsgegenstände.- cc) Zur Kritik der geforderten Dispositionsintensität.- dd) Motivbündel.- ee) Verhinderung der Zweitaktsetzung durch äußere Faktoren.- ff) Endgültigkeit der Rechtfertigung oder Nichtrechtfertigung der Erstaktsetzung.- gg) Verknüpfung der Erlaubnis mit der Antizipation.- hh) Zur Problematik der verfahrensrechtlichen Nachweisbarkeit.- ii) Andere Auffassungen zum subjektiven Element bei § 127 I StPO.- III. Besondere Argumentationen aus den Strukturen einzelner Rechtfertigungsgründe.- A. Die Notwehr.- 1. Zur näheren Bestimmung der Kenntniskomponente.- a) Zur Frage der Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Angriffs.- b) Zur Konstellation des Bewusstseins der Nichterforderlichkeit der Verteidigung.- 2. Notwehrspezifische Argumente für eine Verteidigungsabsicht.- a) Argumentation aus dem Rechtsbewährungsprinzip.- b) Ausgrenzung der Notwehrprovokation und der wechselseitigen Tätlichkeiten.- B. Das Züchtigungsrecht.- 1. Verfolung eines „erzieherischen Zwecks“.- 2. Erforderlichkeit einer „überdauernden erzieherischen Gesinnung“ — Die Argumentation von Loos.- C. Die Wahrnehmung berechtigter Interssen gem. § 193 StGB.- D. Die Einwilligung.- - Handeln aufgrund der Einwilligung.- § 3 Zu den Konsequenzen des vollständigen oder partiellen Fehlens des subjektiven Rechtfertigungselements.- I. Systematisierung der vorfindlichen Auffassungen.- A. Zu Kenntnisdefiziten hinsichtlich der objektiven Rechtfertigungsvoraussetzungen.- — Zu Wollensdefiziten hinsichtlich der objektiven Rechtfertigungsvoraussetzungen.- B. Zu Motivationsdefiziten bei der Verwirklichung des objektiven Rechtfertigungstatbestandes.- II. Zu den Konsequenzen im Allgemeinen.- A. Kenntnisdefizite hmsichtlich der objektiven Rechtfertigungsvoraussetzungen.- 1. Vollumfängliche Rechtfertigung.- 2. Versuchslösungen auf der Basis der Nicht-Rechtfertigung des Vollendungsdelikts.- 3. Versuchslösungen auf der Basis der Rechtfertigung des Vollendungsdelikts.- a) Direkte Anwendung der Versuchsnormen bzw. –strukturen.- aa) Argumentationen für eine direkte Anwendung.- aaa) Fehlen des „Erfolgs“-Unwerts und Verbleiben nur des Handlungsunwerts.- bbb) Kritik der Vollendungslösung.- bb) Unhaltbarkeit der direkten Anwendung der Versuchsnormen.- aaa) Die vorfindliche Kritik.- (1) Kritik einer direkten Anwendung im Besonderen.- (2) Kritik der Annahme von Versuchsunrecht überhaupt.- (2a) NichtVorliegen der speziellen subjektiv-objektiven Struktur des Versuchs.- (2b) Strafbarkeitslücken.- (2c) Friktionen bei der Rechtfertigung von Fahrlässigkeitstaten.- (2d) Probleme beim (ohnehin) nur versuchten Delikt.- bbb) NichtVorliegen kriminahechtlichen Unrechts.- (1) Zum Substrat des Krhninalunrechts und des kriminalunrechtlichen Versuchs im Vorblick.- (2) Zur Rechtswidrigkeit des Versuchs beim Verhalten in Unkenntnis hinsichtlich der objektiven Rechtfertigungsvoraussetzungen.- (3) Zur Verhinderungsbefiignis.- b) Analoge Anwendung der Versuchsnormen bzw. -strukturen.- aa) Die wesentliche Argumentation für eine Analogie: Fehlen des Erfolgsunwerts bei Äußerung des rechtswidrigen Willens.- bb) Zu den Begründungsanforderungen an eine Analogie im Einzehien und zu deren Erfüllung.- aaa) Keine zureichende Legitimation des methodischen Instruments Analogie.- bbb) NichtVorliegen der Analogievoraussetzungen — Exemplarische Analyse der Argumentation Steinbachs.- (1) Gegebensein einer Gesetzeslücke.- (2) Begründung der Ähnlichkeit und deren Maßgeblichkeit.- ccc) Verbotene Analogie in malam partem.- ddd) Präzisierung: Analogieverbot hinsichtlich beider Begründungswege.- c) Zu weiteren Kritikpunkten hinsichtlich der Versuchslösung.- 4. Vollendungslösung.- a) Begründungen und deren Kritik.- aa) Nichterfüllung der notwendigen Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes.- bb) Fehlen der Tatbestandsrelevanz des Irrtums — Die Argumentation Maurachs.- cc) „Der Boden der Realität“ — Ein Argument von Hirsch.- dd) Konsequenz der subjektivistischen Unrechtsbegründung — Die Argumentation Zielinskis.- ee) NichtZurechenbarkeit des Erfolgswertes— Die Argumentation Nowakowskis.- ff) Konsequenzen des freiheitsgegründeten Personalismu — Die Argumentation Köhlers.- gg) Die Rechtsprechung.- b) Weitere Kritik der Vollendungslösung.- aa) Keine Realisierung einer der Möglichkeiten des schadens-trächtigen Verlaufs, die Legitimationsgrund der übertretenen Verhaltensnorm sind — Die Kritik durch — Die Argumentation Freund.- bb) Unelastizität der Vollendungslösung — Die Kritik von Blanke.- cc) Vorhandensein besonderer Normen über die Versuchsstrafbarkeit.- dd) Rechtfertigung durch Erlaubnistatumstandsirrtum.- ee) Interventionsbefugnis gegenüber dem objektiv rechtmäßig Handehiden und Friktionen in den Teihiahmefälle — Die Kritik durch Jakobs.- 5. Die Annahme eines Wahndelikts.- a) Anwendung bzw. „Umkehrung“ der strengen Schuldtheorie.- b) Begrenzung des Vorsatzgegenstandes auf die „positiven“ Deliktsvoraussetzungen — Die Argumentation v. Liszts.- 6. Die Annahme eines Wahndelikts mit den Rechtsfolgen eines untauglichen Versuchs.- 7. Schaffung einer Sonderregel — Die Auffassung von Jakobs.- B. Defizite in der motivatorischen Komponente.- 1. Vollumfängliche Rechtfertigung.- 2. Vollendungslösung.- a) NichtZurechenbarkeit des Erfolgswerts der Handlung — Die Argumentation Nowakowskis.- b) Begriffliche Eigenständigkeit des subjektiven Rechtfertigungselements — Die Argumentation Alwarts.- II Zu den Konsequenzen bei einzelnen Rechtfertigungsgründen.- A. Bei der Notwehr gemäß § 32 StGB.- — Vollendungslösung.- — Die Argumentation von Gallas.- B. Beim rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB.- — Vollendungslösung.- — Die Argumentation von Gallas.- C. Stellungnahmen zu Defiziten hn subjektiven Element bei der unvollkommen-zweiaktigen Realisierung des Festnahmerechts gemäß § 127 I StPO.- 1. Vollendungslösung.- 2. Versuchslösung.- D. Bei der Emwilligung.- - Annahme von Versuchsunrecht.- — Die Argumentation von Gallas.- 2. Abschnitt: Das Fahrlässigkeitsdelikt.- § 1 Spezifische Grundfragen der Problematik des subjektiven Rechtfertigungselements beim Fahrlässigkeitsdelikt.- I. Zum Begriff der Fahrlässigkeit in einer ersten Betrachtung.- II. Fahrlässigkeit als Kriminalunrecht.- III. Rechtfertigbarkeit fahrlässiger Verletzung.- IV. Fallkonstellationen der Defizite im subjektiven Rechtfertigungselement.- § 2 Zur Erforderlichkeit und zum Inhalt eines subjektiven Rechtfertigungselements.- I. Generelle Leugnung der Erforderlichkeit.- A. Argumentationen aus einer allgemeinen objektivistischen Unrechts- und Rechtfertigungslehre.- B. Argumentationen aus einer Inkompatibilität mit der Struktur und der Pönalisierung des Fahrlässigkeitsunrechts.- 1. Orientierung an den unrechtsbegründenden Elementendes Fahrlässigkeitsdelikts — Die Argumentation von Schmitt.- 2. Orientierung am materialen Unrechtsgehalt des Fahrlässigkeitsdelikts — Eine Argumentation insbesondere von Frisch.- 3. Kritik der Argumentationen zu 1 und 2.- 4. Begründung aus der fehlenden Strafbarkeit einer schlicht betätigten Sorglosigkeit — Erläutert anhand der Argumentationen von Blanke und Frisch.- a) Die These von der getrennten Rechtfertigung — Die Argumentation von Blanke.- b) Die Argumentation Frischs.- c) Kritik der Argumentation zu a und b.- II. Generelle Anerkennung der Erforderlichkeit.- A. Argumentationen aus den Gesetzesfassungen, der Finalstruktur der Handlung und der subjektivistischen Unrechtslehre.- B. Nicht deliktstypisch angepasstes subjektives Rechtfertigungselement.- — Die Erforderlichkeit als allgemeines Rechtfertigungsprinzip und die kybernetische Rückkopplung.- — Die Argumentation von Jungclaussen.- a) Darstellung der Argumentation.- b) Kritische Würdigung.- C. Deliktstypisch angepasstes subjektives Rechtfertigungselement.- — Forderung eines nur generellen Rechtfertigungswillens.- — Das Argument vom Stufenverhältnis von Vorsatz und Fahrlässigkeit.- III. Differenzierende Meinungen.- A. Erforderlichkeit nur bei Rechtfertigungsgründen, die besondere subjektive Anforderungen stellen — Die Auffassung von Haft.- B. Unterscheidung von fahrlässigen Erfolgs- und Tätigkeitsdelikten.- C. Kenntnis oder Erkennbarkeit und Für-möglich-Halten hinsichtlich des Rechtfertigungssachverhalts — Die Argumentation von Müsch.- § 3 Zusätzliche Bemerkungen zum Inhalt eines subjektiven Rechtfertigungselements.- I. Wissenskomponente.- A. Anwendung der bisherigen Resultate auf die Problematik der pflichtgemäßen Prüfimg beim Fahrlässigkeitsdelikt in den einzehien Fallkonstellationen.- B. Problematisierungen.- II. Motivationskomponente.- § 4 Zu den Konsequenzen des Nicht- oder nicht hinreichenden Vorliegens des subjektiven Rechtfertigungselements.- 3. Abschnitt: Überleitung in den 3.Teil.- 3. Teil: Sin und Endliches Seiendes — Rechtsphilosophische Grundlegung-.- 1. Abschnitt: Zum Ansatz.- § 1 Zur Bedeutung einer einheitlichen material-normativen Grundorientierung für das Kriminalrecht.- § 2 Zur Reichweite des Fragens — Der Ansatz zu einer vorausliegenden monistischen normativ-materialen Grundorientierung -.- § 3 Exempel zur Über-Fragbarkeit anzutreffender Grundlagenorientierungen des Kriminalrechts.- I. Skizze dieser Grundlagenorientierungen.- A. Der Verfassungspositivismus.- B. Positive Generalprävention.- C. Rechtsgüterschutz.- II. Kritik solcher Ansätze.- § 4 Im Horizont des Seins.- § 5 Zusatz: Metaphysischer Ansatz und Metaphysik-Kritik.- 2. Abschnitt: Zum Wesen des Subjekts.- § 1 Endlichkeit.- I. Der Mensch als endliches Seiendes. Endliches Wirken.- II. Wissen und Wollen.- III. Vertiefung zur Struktur des Wollens.- IV. Zum Begründungsfortgang.- § 2 Das endliche Subjekt im Horizont des Seins.- I. Die grundlegende Seinserfahrung.- II. Zur Vermittlung des Selbstbewusstseins.- III. Unbedingter und unbegrenzter Geltungshorizont.- IV. Grundfreiheit.- § 3 Die Grundspannung der endlichen Subjektivität.- I. Aktuelle Endlichkeit — virtuelle Unendlichkeit.- II. Wirken aus der Grundspannung.- 3. Abschnitt: Die Normativität des Seinshorizonts.- § 1 Aspekte der Erfahrung des Normativen bzw. des Sollens.- § 2 Der Inhalt des Normativen bzw. des Sollens — Das principium judicationis.- I. Erste Formulierung des unbedingten Imperativs.- II. Die wesentlichen Begründungselemente.- A. Die Gültigkeit in den Grenzen der Seinsimplikationen.- B. Die Denkbarkeit und die Erkennbarkeit hypothetischer Imperative.- C. Die normativen Voraussetzungen der Wahrheit.- D. Die Möglichkeit einer Relation zwischen Sein und Sollen.- E. Die polare Wesensbestimmung des endlichen Seienden.- III. Zweite Formulierung des unbedingten Imperativs.- IV. Dritte Formulierung des unbedingten Imperativs.- V. Keine Präzisionsentscheidungen — Zu einem möglichen Einwand -.- VI. Bemerkungen zum unbedingten Imperativ im Verhältnis zur Rechtfertigung.- § 3 Fundierung der Erfahrungsaspekte des Normativen bzw. des Sollens.- § 4 Dualistischer Methodenmonismus.- § 5 Zur Problematik des „Faktums der Vernunft.- § 6 Die Wiedereinholung des Anderen — Das normative gegenseitige Anerkennungsverhältnis -.- § 7 Zusatz: Keine autonomiegegründete Anthropozentrik.- 4. Abschnitt: Freiheit aus dem und im normativen Horizont des Seins.- § 1 Willensfreiheit aus dem normativen Horizont des Seins.- I. Bedeutung und Abgrenzung der Willensfreiheit im Kontext des Praktischen.- II. Struktur der Willensfreiheit und erkenntnistheoretischer Zugang.- III. Zur Willensfreiheit gemäß dem praktischen Verständnis und zu den Hauptformen des Determinismus.- IV. Positiver Aufweis der Willensfreiheit aus dem Sollensanspruch des normativen Seinshorizonts.- V. Zur Macht des unbedingten Imperativs — Das principium executionis -.- VI. Zusatz: Zur Autonomie.- VII. Verantwortlichkeit und Möglichkeit kriminalrechtlichen Unrechts.- § 2 Willens- und Handlungsfreiheit im normativen Horizont des Seins.- I. Der unbedingte Seinsimperativ als Freiheitsimperativ.- A. Die erste Fassung des Imperativs.- B. Die zweite Fassung des Imperativs.- C. Zum Gebot der Handlungsfreiheit.- II. Zusatz: Zum letzten Sinn der Willensfreiheit.- 5. Abschnitt: Wirklichkeit aus freier Setzung.- 6. Abschnitt: Normativer Seinshorizont resp. unbedingter Imperativ, sekundäre normative Ordnungen und Rechtsbegriff.- 7. Abschnitt: Ableitung der Notwendigkeit und des Inhalts des positiven Rechts.- § 1 Ableitung der Notwendigkeit des positiven Rechts.- I. Raum-Zeit-(Welt-)Einheit.- II. Höchst individuelle normative Kompetenz der Einzelsubjekte.- III. Interaktionelle Orientierung und Korruption.- IV. Unbedingter Imperativ und Rechtsbegriff.- § 2 Zum Inhalt des Rechtsbegriffs im Allgemeinen.- I. Ableitung der wesentlichen Inhaltselemente.- II. Bestimmung des Rechtsbegriffs.- § 3 Bemerkungen zu abweichenden rechtsphilosophischen Konzeptionen — Exemplarische Notizen fragender Subjektivität -.- § 4 Zum Inhalt des Kriminalrechts im Besonderen.- 4. Teil: Ableitung der Notwendigkeit und des Inhalts Subjektiver Rechtfertigungs-Elemente und der Konsequenzen Ihres Vollständigen Oder Partiellen Nichtvorliegens Sowie des Begriffs des Unrechtsausschlusses.- 1. Abschnitt: Kriminalrechtliches Unrecht.- § 1 Zum Zusammenhang zwischen Kriminalunrechtsbegriff und Rechtfertigungsaufbau.- § 2 Zum Unrecht im Allgemeinen.- § 3 Kriminalrechtliches Unrecht im Besonderen — Erste Konkretisierung: Die Komponenten.- kriminalunrechtlicher Verletzung.- I. Ableitung der Komponenten.- A. Verletzung des Rechts in der Dimension der Transzendenz.- B. Verletzung des Gutsträgers in seiner Transzendenz.- C. Verletzung des Rechts durch einen Praxisvollzug aus der Transzendenz.- 1. Vermittlung des Subjekts aus seiner Normativität.- 2. Die allgemeinen Voraussetzungen dieser Vermittlung im Einzehien.- 3. Zum notwendigen Präsenzgrad und Zeitpunkt bzw. -raum des Vorliegenmüssens des Bewusstseins.- II. Zu den Begriffen Handlungs- und Destruktionsunwert bzw. - unrecht.- A. Allgemeines.- B. Zur Notwendigkeit und Möglichkeit eines Destruktionsunwerts.- C. Zur Notwendigkeit des Handlungsunwerts.- D. Die Einheit von Handlungs- und Destruktionsunwert.- E. Zum pejorativen Urteil in Handlungs- und Destruktions-„Unwert“ sowie zu dessen Verbmdlichkeit.- III. Der Unrechtsbegriff in der ersten Konkretisierung.- § 4 Kriminalrechtliches Unrecht im Besonderen — Zweite Konkretisierung: Die Abgrenzung der Schuld.- § 5 Bemerkungen zur weiteren Bestimmung von Vorsatz und Fahrlässigkeit als kriminalunrechtlicher Verletzungsformen.- I. Fahrlässigkeit als Kriminalunrecht.- A. Zu den „positiven“ Elementen des Fahrlässigkeitsunrechts.- B. Der fehlende Verletzungswille.- C. Zur Abgrenzung von Fahrlässigkeitsunrecht und Fahrlässigkeitsschuld.- II. Vorsätzliches Kriminalunrecht.- A. Voluntative Beziehung zur Destruktion als solcher.- B. Zu den Vorsatzformen.- C. Zeitpunkt bzw. -räum des Gegebenseinmüssens des Willenselements.- D. Motivationselemente.- § 6 Unrecht in Abstraktion und in Konkretion.- I. Unrecht in Abstraktion.- II. Unrecht in Konkretion.- III. Die Möglichkeit einer Relation.- IV. Weitere Erläuterungen zum Unrecht in Abstraktion und in Konkretion sowie zu deren Verhältnis zueinander.- A. „Unrecht“.- 1. „Unrecht in Abstraktion“ als endgültiges Unrechtsurteil in Limitation.- 2. Andere Bestimmungen des Substrats der Tatbestandsebene und ihres Verhältnisses zur Rechtswidrigkeitsebene.- a) Der wertfreie Tatbestand Belings.- b) Regel-Ausnahme-Verhältnis.- c) Die Tatbestandsmäßigkeit als vorläufiges Unrechtsurteil — Die Lehre vom Leitbildtatbestand.- d) Die Tatbestandsmäßigkeit als Indiz für die Rechtswidrigkeit — Weiterhin zur Lehre vom Leitbildtatbestand.- e) Keine Rechtswidrigkeitsprädikation der Tatbestandserfüllung — Die Ansicht Ottos.- B. Uneigenständig-besondere verbrechenssystematische Ebene — Zugleich eme Kritik der Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen.- V. Bemerkungen zu den Rechtfertigungswirkungen.- § 8 Zur Differenzierbarkeit von tatbestandlichem Einverständnis und rechtfertigender Einwilligung.- 2. Abschnitt: Zu den Voraussetzungen der Rechtfertigung im Einzelnen.- § 1 Erinnerung des normativen Zusammenhangs.- § 2 Bemerkungen zu den objektiven Elementen der zweiten Ebene — Einschließlich: Geltung eines flexiblen Kompensationsprinzips —.- §3 Die Erforderlichkeit des subjektiven Rechtfertigungselements.- I. Rechtfertigung als (Wieder-)Herstellung rechtlicher Verhältnisse.- II. Rechtfertigung als Entlastung des Täters.- III. Handlungs- und Erfolgswert sowie deren Einheit — Holistische Rechtfertigungskonzeption -.- IV. Bemerkungen zu den Grundlagen der Kompensation.- V. Exkurs: Zum Begriff der Rechtfertigung im Zivilrecht.- § 4 Der Inhalt des subjektiven Rechtfertigungselements.- I. Differenzierte Betrachtung von Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt im Ansatz.- II. Der Inhalt des subjektiven Rechtfertigungselements beim Vorsatzdelikt.- A. Wissenskomponente.- 1. Die Notwendigkeit der Wissenskomponente.- 2. Zur näheren Struktur der Wissenskomponente.- a) Bewusstseinsgegenstände.- b) Gewissheitsgrade.- c) Bewusstsehisentstehung — Zur Berechtigung des Elements einer „kriminahechtspflichtgemäßen Prüfung“.- 3. Zum notwendigen Präsenzgrad der Wissenskomponente des subjektiven Rechtfertigungselements.- 4. Beurteilungszeitpunkt bzw. -zeitraum und -maßstäbe für die Richtigkeit der Tätervorstellung.- B. Wollenskomponente.- 1. Die Notwendigkeit der Wollenskomponente.- 2. Zur näheren Struktur der Wollenskomponente.- a) Wollensgegenstände.- b) Wollensintensitäten.- C. Motivationselemente.- D. Der Zeitpunkt bzw. -räum des Vorliegenmüssens des subjektiven Rechtfertigungselements.- III. Zum Inhalt des subjektiven Rechtfertigungselements beim Fahrlässigkeitsdelikt.- A. Wissen und Wollen hinsichtlich der objektiven Rechtfertigungsvoraussetzungen.- B. Zum Element einer kriminahechtspflichtgemäßen Prüfung hinsichtlich der objektiven Rechtfertigungsvoraussetzungen.- 1. Keine Absorption der kriminahechtspflichtgemäßen Prüfung durch den Unrechtstatbestand des Fahrlässigkeitsdelikts.- 2. Bemerkungen zum sorgfahspflichtgemäß entstandenen Erlaubnistatumstandsmtum.- 3. Zu den emzehien Fallgruppen der kriminahechtspflichtgemäßen Prüfung.- IV. In Aktualität und in Potentialität erforderliche subjektive Elemente.- § 5 Die Rechtsfolge bei Defiziten im Vorliegen des subjektiven Rechtfertigungselements hinsichtlich der Rechtfertigung.- 3. Abschnitt: Der Unrechtsausschluss.- § 1 Der bisher erreichte Stand zur Rechtswidrigkeit und der unbedingte Imperativ.- § 2 Wirklichkeit aus vollkommener, freier Setzung und aus subjektiv defizienten Modi.- § 3 Der Aufbau des Unrechtsausschlusses und dessen normativ-materiale Bedeutung.- I. Unrechtsausschluss durch Rechtfertigung oder durch Wegfall der objektiven Unrechtsvoraussetzungen.- II. Unterschiedliche rechtsethische Unwerturteile.- § 4 Der Kompetenzbereich des Kriminalrechts. Die Übereinstimmung der Rechtsfolge mit der Rechtsbegründung aus Subjektivität.- 4. Abschnitt: Zusatz: Das Prinzip des Unrechtsausschlusses.- § 1 Formulierung des Prinzips.- § 2 Zur Kritik der pluralistischen Lehren.- § 3 Anwendungsbeispiele.- I. Die Kollision gleichwertiger Handlungspflichten.- II Der rechtfertigende Aggressivnotstand.- 5. Abschnitt: Die Rechtsfolge des NichtVorliegens des subjektiven Rechtfertigungselements.- § 1 Bisher erarbeitete Grundsätze.- § 2 Zur Gleichbehandlung von Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt.- § 3 NichtVorliegen eines kriminalunrechtlichen Versuchs.- I. Reduktion der Fragestellung auf das Fehlen des Bewusstseins der objektiven Rechtfertigungsvoraussetzungen.- II. Kritik der Rechtsbegründung der Versuchslösung.- A. Zur Kriminalunrechtsqualität des untauglichen Versuchs.- B. Zum Vorliegen eines kriminalunrechtlichen untauglichen Versuchs beim Fehlen des Bewusstsems hinsichtlich der objektiven Rechtfertigungs Voraussetzungen.- 5. Teil: Zusammenfassung Wesentlicher Begründungsschritte und Resultate aus dem 3. und 4. Teil.

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