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Die Zusatzverantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht: Schriften zum Öffentlichen Recht, cartea 1206

Autor Matthias Peine
de Limba Germană Paperback – 31 ian 2012
Die Zusatzverantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht wurde als solche bislang nicht wissenschaftlich untersucht. Matthias Peine gibt einen ersten Überblick über das Haftungsinstitut im Ganzen. Er legt die Entstehungsgeschichte offen und stellt die Regelungsvielfalt des Tatbestands »Zusatzverantwortlichkeit« in den Gesetzen des Bundes und der Länder dar. Ergebnis der Arbeit ist eine umfassende Dogmatik des Haftungsinstruments. Ein Teilergebnis ist, dass die Zusatzverantwortlichkeit eine kraft Gesetzes bestehende selbständige Verantwortlichkeit regelt. Die Gesetze erweitern den Kreis der Verantwortlichen in einer Weise, die sich nicht aus der Unmittelbarkeitstheorie ableiten lässt. Der Zusatzverantwortliche ist ein Nichtstörer. Die gesetzlichen Regeln knüpfen an den Tatbestand Nichtstörer die Rechtsfolgen des Tatbestands Verhaltensstörer. Der Zusatzverantwortliche ist ein fiktiver Verhaltensstörer. Weiterhin stellt der Autor die Gründe für die geringe praktische Bedeutung der Zusatzverantwortlichkeit heraus. Er versucht den Anwendungsbereich der Zusatzverantwortlichkeit auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen und schlägt rechtspolitisch einen Musterparagraphen vor. Dieser soll die Anwendbarkeit des Instituts in der Praxis erleichtern und die Einsatzmöglichkeiten erhöhen.
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Din seria Schriften zum Öffentlichen Recht

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Specificații

ISBN-13: 9783428136629
ISBN-10: 3428136624
Pagini: 337
Ilustrații: 337 S.
Dimensiuni: 159 x 233 x 18 mm
Greutate: 0 kg
Ediția:1. Auflage
Editura: Duncker & Humblot GmbH
Seria Schriften zum Öffentlichen Recht


Cuprins

Einleitung: Gegenstand und Aufbau der UntersuchungA. Zusatzverantwortlichkeit im geltenden Recht: Zusatzverantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht - Haftungserweiterungen im Zivilrecht und im Strafrecht - Vergleichende Betrachtungen zur Haftung für DritteB. ProblembeschreibungC. Gang der Untersuchung1. Entstehung und Entwicklung der gefahrenabwehrrechtlichen ZusatzverantwortlichkeitA. Entstehung des gesetzlichen Verantwortlichkeitstatbestands: Rechtsnormen - Rechtsprechung - Literatur - Normierung in deutschen PolizeiverwaltungsgesetzenB. Entwicklung nach Erlass des § 19 PrPVG: Erste Gesetzgebung in Bund und Ländern - Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes - Nachfolgende Gesetze in Bund und LändernC. Gesamtergebnis2. Recht und Praxis der ZusatzverantwortlichkeitA. Bestandsaufnahme und Fragen: Gesetze - Vollzug - Literatur - Strukturierter Zusammenhang zur Beantwortung der FragenB. Beantwortung der Fragen: Gesetze - Dogmatik - PraxisC. Gesamtergebnis3. Zusammenfassendes Ergebnis und SchlussbetrachtungLiteraturverzeichnisPersonen- und Sachregister

Recenzii

»[...] Die Arbeit ermöglicht erstmals eine fundierte Diskussion über die Zusatzverantwortlichkeit, die auch unter modernen familienpolitischen Aspekten geführt werden wird und die sich mit den Lösungsentwürfen des Autors wird auseinandersetzen müssen.« Prof. Dr. Kay Waechter, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 23/2012»[...] Peines Doktorschrift ist vorzüglich gelungen. Sie hat sich einer klar abgrenzbaren und im wissenschaftlichen Schrifttum bislang in bemerkenswerter Weise vernachlässigsten Thematik angenommen und arbeitet diese umfassend und unter vielfältigen Blickwinkeln auf. Umfangreicher historischer Rückblick, akribische Analyse des einfachgesetzlichen Bestands, Aufarbeitung der heterogenen Dynamik und souveräne Diskussion und Bewältigung der Rechstfragen vereinen sich zu einer gelungenen Darstellung, die insoweit innovativ ist. [...]« Dr. Markus Thiel, in: Polizei & Wissenschaft, 2/2012

Notă biografică

Matthias Peine wurde 1982 in Bielefeld geboren. Nach dem Abitur 2002 in Berlin studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 2008 legte er sein Erstes Juristisches Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Hamm ab. Im Anschluss daran promovierte er bis 2011 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Von 2010 bis 2012 absolvierte er das Rechtsreferendariat beim Kammergericht Berlin. Seit 2013 ist er Rechtsanwalt in Düsseldorf im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts.