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Einkommensteuer und Einkommensteuerverwaltung in Deutschland: Ein historischer und verwaltungswissenschaftlicher Überblick: XVerwaltung in Deutschland. Historische und sozialwissenschaftliche Untersuchungen

Cu Ulrike Metzger Autor Joe Weingarten
de Limba Germană Paperback – iul 1989
Das Einkommensteuergesetz und die aufgrund dieses Gesetzes erhobenen Steuern sind wesentliche Stützen der öffentlichen Staatshaushalte in der Bundesrepublik Deutschland. Durch eine Veranlagung zur Einkommensteuer oder durch das Lohn­ steuerabzugsverfahren unterliegen breite Bevölkerungsschichten der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz. Diese 'Breitenwirkung' macht die Einkommen­ 1 steuer zu einem Gegenstand von großem öffentlichen Interesse. l Auch die gegen­ wärtigen Steuerreformen (1986, 1988, 1990) setzen im wesentlichen am Einkom­ mensteuergesetz an. in Kritik, Das Einkommensteuergesetz unterliegt diesem Zusammenhang oftmaliger sowohl von politischer als auch von wissenschaftlicher Seite: Ihm wird vorge­ worfen, es sei "im Laufe der Jahre systematisch und terminologisch" immer mehr verwahrlost und müsse "fundamental reformiert werden" (Tipke 1986:150). Proble­ matisiert werden sowohl systematische und rechtspolitische Schwächen des EStG, als auch die wirtschafts- und verteilungspolitische Folgen, die diese Strukturen nach sich ziehen. Dabei werden vor allem kritisiert: - die Höhe der Steuersätze des EStG mit einem gegenwärtigen Höchstsatz von 56 % und die 'kalte Progression'; - die hohe Änderungshäufigkeit des Einkommensteuerrechts, die Normenflut im Steuerrecht im allgemeinen und die Ausdehnung des EStG durch eine wachsen­ 2 de Zahl von Paragraphen und Absätzen; l die mangelnde Transparenz für den Bürger und das Fehlen einer durchgehen­ 3 den Systematik für den Rechtsanwender; l - das Ausmaß an "außerfiskalischen Zielen" durch die Einräumung von Steuer­ vorteilen aller Art, mittels derer "so gut wie alle denkbaren Zwecke gefördert 4 werden"; l 1) Tipke (1986:161) schränkt das dahingehend ein, daß die Diskussion in derBundesrepublik bis vor
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Specificații

ISBN-13: 9783531121284
ISBN-10: 3531121286
Pagini: 488
Ilustrații: XVII, 468 S. 2 Abb.
Dimensiuni: 148 x 210 x 26 mm
Greutate: 0.58 kg
Ediția:1989
Editura: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Colecția VS Verlag für Sozialwissenschaften
Seria XVerwaltung in Deutschland. Historische und sozialwissenschaftliche Untersuchungen

Locul publicării:Wiesbaden, Germany

Cuprins

I: Einkommensteuerrecht und einzelstaatliche Finanzverwaltung in Deutschland vor 1918/19.- II: Die Reform des Steuerrechts und die Schaffung einer einheitlichen Reichsfinanzverwaltung nach 1919.- III: Einkommensteuergesetz und Steuerverwaltung in der Bundesrepublik.- IV: Ergebnisse.- Anlagen.- Anlage 1: Preußen: Die Zuschläge der Gemeinden zur preußischen Einkommen,- Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer 1894/95 und 1895/96.- Anlage 2: Preußen: Steuertarif des preußischen Einkommensteuergesetzes von 1891.- Anlage 3: Preußen: Reklamationen und Einsprüche gegen die Veranlagung zur Einkommensteuer 1875–1912.- Anlage 4: Preußen: Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht gegen die Berufungen.- Anlage 5: Preußen: Zuschläge zur Einkommensteuer seit 1909.- Anlage 6: Preußen: Das Aufkommen aus den direkten und indirekten Steuern nach dem Anschlag im Staatshaushaltsetat 1850 bis 1894/95.- Anlage 7: Preußen: Das Aufkommen aus den direkten und indirekten Steuern 1896/97 bis 1916.- Anlage 8: Preußen: Einkommensteuerpflichtige und veranlagte Steuern nach Einkommensgruppen 1892 bis 1917.- Anlage 9: Preußen: Ertrag der direkten Steuern nach dem Voranschlag 1850–1890.- Anlage 10: Preußen: Sollbeträge der direkten und indirekten Steuern im Rechnungsjahr 1913.- Anlage 11: Sachsen: Die Entwicklung der Staatsbesteuerung 1844–1874.- Anlage 12: Sachsen: Steuertarif des Einkommensteuergesetzes von 1878.- Anlage 13: Sachsen: Zahl der in den unteren beiden Einkommensteuerklassen eingeschätzten Personen und deren Steueraufkommen.- Anlage 14: Sachsen: Steuertarif des Einkommensteuergesetzes von 1894.- Anlage 15: Sachsen: Steuertarif des Einkommensteuergesetzes von 1902.- Anlage 16: Sachsen: Das Aufkommen der direkten und indirekten Steuern nach dem Staatshaushaltsetat 1876/77bis 1916/17.- Anlage 17: Sachsen: Ist-Erträge der direkten und indirekten Staatssteuern für die Jahre 1882 bis 1905.- Anlage 18: Sachsen: Ist-Erträge der direkten und indirekten Staatssteuern für die Jahre 1905 bis 1918.- Anlage 19: Sachsen: Erträge der Einkommensteuer 1879 bis 1901.- Anlage 20: Sachsen: Von der Einkommensteuer erfaßte Personen.- Anlage 21: Sachsen: Eingeschätzte physische Personen nach den Steuerklassen seit 1892.- Anlage 22: Sachsen: Eingeschätzte physische Personen überhaupt (1878–1908).- Anlage 23: Württemberg: Aufkommen der direkten und indirekten Steuern nach dem Voranschlag im Finanzetat 1889/90 bis 1918.- Anlage 24: Württemberg: Von der Einkommensteuer erfaßte Personen und das Ist-Aufkommen derselben.- Anlage 25: Württemberg: Die besteuerten physischen Personen nach Gruppen der Einkommensteuerstufen 1905 bis 1912.- Anlage 26: Preußen: Die Organisation der Finanzverwaltung im 19. Jahrhundert.- Anlage 27: Preußen: Besetzung des Finanzministeriums nach dem Staatshaushaltsetat.- Anlage 28: Preußisches Finanzministerium: Besetzung der Abteilung für die Verwaltung der direkten Steuern.- Anlage 29: Preußen: Vom Finanzministerium besoldete, für die direkte Steuerverwaltung tätige Beamte in den Oberpräsidien und Regierungen.- Anlage 30: Preußen: Besetzung der Abteilung für die direkten Steuern in der Regierung von Danzig, 1845 bis 1905.- Anlage 31: Sachsen: Die Organisation der direkten und indirekten Steuerverwaltung 1905.- Anlage 32: Sachsen: Die Besetzung des Finanzministeriums nach den Staatshaushaltsetats 1870/71 bis 1914/15.- Anlage 33: Sachsen: Die Besetzung der Kreissteuerverwaltungen nach den Besoldungen des Finanzministeriums 1870 bis 1914/15.- Anlage 34: Sachsen: Die Besetzung der Bezirkssteuerverwaltungen nach denBesoldungen des Finanzministeriums 1870 bis 1914/15.- Anlage 35: Württemberg: Die Organisation der direkten und indirekten Steuerverwaltung 1905.- Anlage 36: Württemberg: Nach dem Finanzetat besoldetes Personal im Finanzministerium und in den Kollegien 1890 bis 1914.- Anlage 37: Württemberg: Die Besetzung des Steuerkollegiums 1895 bis 1914.- Anlage 38: Württemberg: Das nach den Finanzetats besoldete Personal in den Kameralämtern und dem Bezirkssteueramt Stuttgart.- Anlage 39: Deutsches Reich: Steuertarif nach dem Einkommensteuergesetz von 1920.- Anlage 40: Tarif des Einkommensteuergesetzes nach der Gesetzesänderung vom Dezember 1922.- Anlage 41: Über den Lebenserhaltungsindex umgerechnete Steuereinnahmen in Deutschland 1920–1923 (in Milliarden Goldmark).- Anlage 42: Vergleich der äußeren Gliederung der Einkommensteuergesetze von 1920 und 1925.- Anlage 43: Die Einkommensteuer der natürlichen Personen im Deutschen Reich für 1926.- Anlage 44: Die Entwicklung der Einkommensarten in der Folge des preußischen EStG von 1891.- Anlage 45: Verzeichnis der obersten Steuerbehörden im Deutschen Reich am 30. September 1919.- Anlage 46: Verzeichnis der unteren Verwaltungsbehörden für die Einkommen- und Vermögensteuer im Deutschen Reich 1919.- Anlage 47: Verzeichnis der Landesfinanzämter im Deutschen Reich 1920.- Anlage 48: Die Landesfinanzämter und Finanzämter in ihrer Verteilung auf die deutschen Länder 1926.- Anlage 49: Die Bezirke der Oberfinanzpräsidien im Deutschen Reich (1944).- Anlage 50: Die Abteilungen des Reichsfinanzministeriums 1919 bis 1944.- Anlage 51: Aufbau und Instanzenzug bei den Steuerbehörden und -gerichten im Deutschen Reich.- Anlage 52: Die Referate der Oberfinanzpräsidien (1944).- Anlage 53: Finanzämter der verschiedenen Kategorien inden einzelnen Oberfinanzpräsidien (1944).- Anlage 54: Geschäftsverteilungsplan eines Normalfinanzamtes im Jahre 1944.- Anlage 55: Laufbahngliederung im Steuerzug der Reichsfinanzverwaltung.- Anlage 56: Änderungen des EStG, Anzahl der Paragraphen und Zeilenumfang 1946–1987.- Anlage 57: Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1983.- Anlage 58: Die Grenzbelastung des Einkommens durch das EStG 1950–1990.- Anlage 59: Art. 108 Grundgesetz (Finanzverwaltung) in der vom Parlamentarischen Rat 1949 beschlossenen Fassung.- Anlage 60: Art. 108 Grundgesetz (Finanzverwaltung) in der nach 1969 gültigen Fassung.- Anlage 61: Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit im deutschen Steuerwesen.- Anlage 62: Verwaltungszuständigkeiten bei den einzelnen Steuern in der Bundesrepublik 1982.- Anlage 63: Gesamtgliederung der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik.- Anlage 64: Gliederung des Bundesministeriums der Finanzen bei seiner Aufstellung 1949.- Anlage 65: Gliederung des Bundesministeriums der Finanzen nach 1969.- Anlage 66: Gliederung der Abteilung IV des Bundesfinanzministeriums 1970 und 1987.- Anlage 67: Die Oberfinanzdirektionen in der Bundesrepublik 1985.- Anlage 68: Geschäftsverteilungsschema eines mittleren Finanzamtes im Jahre 1959.- Anlage 69: Aufbau eines Finanzamtes 1987 (Muster).- Anlage 70: Personalzahlen und Personalstruktur der deutschen Finanzverwaltung 1965.- Anlage 71: Die Personalentwicklung in den Steuerverwaltungen der Länder (1963 bis 1975).- Anlage 72: Die Entwicklung der Beamtenzahlen in der Berliner Steuerverwaltung nach Laufbahngruppen (1969 bis 1978).- Anlage 73: Die Zahl der Steuerverwaltungsakte 1950–1971.- Anlage 74: Die Zahl der Einkommensteuerveranlagungsfälle 1963–1984.- Anlage 75: Die Organisation des Steuerfestsetzungsbereiches derFinanzämter nach den GNOFÄ.- Anlage 76: Die Änderungen des EStG seit 1920.- Anlage 77: Die Änderungen der einzelnen Paragraphen des EStG seit 1949.- a) Monographien und Aufsätze.- b) Zeitungen und Zeitschriften.- c) Staatshandbücher und Statistische Jahrbücher.- d) Gesetzes- und Verordnungssammlungen.