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Geistliche und weltliche Gerichte im Alten Reich: Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, cartea 61

Autor Peter Oestmann
de Limba Germană Hardback – feb 2012
Geistliche und weltliche Gerichte mit unscharfen Zustandigkeiten bestimmten uber viele Jahrhunderte die Gerichtsverfassung. Der Autor blickt auf das Alte Reich mit seinen verschiedenen Furstentumern, Reichsstadten und mehreren Konfessionen und kann dabei die gemeinrechtlichen Lehren schnell in partikulare Kleinteiligkeit auflosen. Prozessakten aus zahlreichen Territorien zeigen, worum die Parteien im Grenzbereich beider Gerichtsbarkeiten kampften. Farbige Fallschilderungen verbinden sich mit der Darstellung verbissener Auseinandersetzungen um Instanzenzuge, Privilegien und Zustandigkeiten fur ganze Lebensbereiche. Im Vergleich dazu zeigen sich uberregionale Muster - Bausteine fur eine kunftige Geschichte der Rechtspraxis. Das Buch richtet sich im Grenzbereich von Religion, Recht und Politik uber die engere Rechtsgeschichte hinaus auch an Kirchen- und Landeshistoriker und eroffnet in seiner anschaulichen Darstellung neue Einblicke in Grundprobleme der fruhneuzeitlichen deutschen Geschichte.
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Din seria Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich

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Specificații

ISBN-13: 9783412208653
ISBN-10: 3412208655
Pagini: 688
Dimensiuni: 166 x 237 x 53 mm
Greutate: 0 kg
Ediția:1. Auflage
Editura: Böhlau-Verlag GmbH
Seria Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich


Cuprins

I. Einleitung 1. Annäherungen 2. Forschungsziel 3. Eingrenzung des Untersuchungsraums und Quellenauswahl 4. Forschungsstand 5. Vorgehensweise und Darstellungsprobleme II. Streitigkeiten um den Instanzenzug im Fürstbistum Münster 1. Das Münsteraner Offizialat als geistliches und weltliches Gericht a) Name und Funktion des Offizialats als Zivilgericht b) Geistlicher Streitgegenstand und doppelte Hofgerichtsbarkeit c) Spezielle geistliche Streitgegenstände d) Die Rechtsauffassung des Kölner Kurfürsten e) Zusammenfassung der Quellenaussagen f) Beurteilung des Offizialats in der historischen Forschung 2. Das Kölner Offizialat als Appellationsgericht in weltlichenZivilsachen a) Der Prozeß Komnis gegen Schulte Sudhoff 1595/96 aa) Das prätorische Edikt und das Verbot widersprüchlichenVerhaltens bb) Ein kammergerichtliches Verbot der Appellation vonMünster nach Köln cc) Exzeptionen gegen das Appellationsverbot von Münsternach Köln dd) Zur unklaren Haltung des Reichskammergerichts b) Der Prozeß Bischopinck gegen Jungermann 1601 aa) Argumente gegen die Appellation von Münster nachKöln bb) Zur unklaren Haltung des Reichskammergerichts cc) Unvordenkliches Herkommen als Argument für dieAppellation von Münster nach Köln. dd) Die Intervention des Kurfürsten von Köln aaa) Das Stift Münster als Suffraganat des Erzstifts Köln bbb) Observanz und Gewohnheit . ccc) Das iurisdictio-Problem ee) Bischopincks Replik auf die kurfürstliche Intervention Inhaltsverzeichnis XIaaa) Die Regalienbelehnung als Grundlage territorialerGerichtsbarkeit bbb) Gegen böse Appellationsgewohnheiten ccc) Zur gemischten Zuständigkeit des MünsteranerOffizials c) Der Senatsbeschluß des Reichskammergerichts von 1603 d) Der Prozeß Heinrich Mumme gegen den MünsteranerOffizial 1608 aa) Regalien, Jurisdiktionsgewalt und Reichsunmittelbarkeit bb) Umdeutung in eine geistliche Streitigkeit cc) Die Intervention des Kölner Kurfürsten und der Streitum das weltliche Hofgericht . Dd) Offene Rechtsprobleme als Argumentationsvorteil e) Die hochstift-münsterische Regierung als Revisionsgerichtseit 1651 . F) Streitfälle aus dem späteren 17. und 18. Jahrhundert . G) Ergebnis . 3. Der Apostolische Nuntius als Appellationsinstanz in weltlichenZivilsachen a) Prozeßhandlungen des Apostolischen Nuntius in weltlichenZivilprozessen . B) Vorwürfe gegen die Anrufung des Nuntius und seineProzeßführung aa) Unordentlichkeit des Verfahrens und Verstoß gegen dieReichskammergerichtsordnung bb) Unzuständigkeit des Nuntius cc) Vermischung der Gerichtsbarkeiten . Dd) Beschwerung der Untertanen ee) Schmälerung des Reichskammergerichts ff) Ausländische und fremde Gerichtsgewalt . Gg) Zur Regalienbelehnung durch den Kaiser . Hh) Zum Quellenwert der Supplikationen und Narrationen . C) Rechtliche Argumente gegen die Zuständigkeit des Nuntiusin Zivilsachen aa) Die Konkordate aus dem 15. Jahrhundert . Bb) Die Reichskammergerichtsordnung von 1555 . Cc) Der Jüngste Reichsabschied von 1654 dd) Die kaiserlichen Wahlkapitulationen ee) Zur Untätigkeit des Kölner Kurfürsten d) Die Person des Beklagten . E) Die Mandate des Reichskammergerichts . XII Inhaltsverzeichnisf) Die Zustellung der Mandate und der Fortgang derStreitigkeiten g) Die Exzeptionen der Beklagten . Aa) Geistliche Parteien und ihr privilegium fori . Bb) Streit um die Prorogation . Cc) Ähnlichkeiten in den Exzeptionsbegründungen . Dd) Streitwert und Rechtswegzuweisung ee) Surrogationsfälle . Ff) Eine späte Exzeptionsschrift von 1666 . Gg) Paritionserklärungen h) Innerkirchliche und politische Maßnahmen des Nuntius zurVerteidigung seiner Gerichtsgewalt . i) Ergebnis 4. Ergebnis . III. Streitigkeiten um den Instanzenzug im Fürstbistum Osnabrück 1. Ein Mandatsprozeß von 1615 2. Justus Möser und der Rekurs an den Apostolischen Nuntius a) Sachverhalt und Prozeßgeschichte b) Justus Mösers kammergerichtliche Supplikation c) Das Rechtsschutzbedürfnis als besonderes Problem . D) Das Mandat des Reichskammergerichts e) Die Exzeptionen des Wiedenbrücker Stifts . Aa) Rückgriff auf die Rechtsgeschichte und gemeinrechtlicheLiteratur bb) Zur Osnabrücker Capitulatio perpetua von 1650 cc) Weitere Exzeptionen, Aktenversendung, konfessionelleVorwürfe f) Die Intervention des kaiserlichen Fiskals . G) Justus Mösers Replikschrift aa) Abgabenpflicht und Verfügungsfreiheit überGrundstücke bb) Rückgriff auf die territoriale Verfassungsgeschichte . Cc) Unzuständigkeit der geistlichen Gerichte in Steuersachen 3. Ergebnis . Inhaltsverzeichnis XIIIIV. Der Streit um den Rekurs an die päpstliche Kurie im HochstiftHildesheim. 1. Sachverhalt und Prozeßgeschichte des geistlichen Rechtsstreits 2. Das Verfahren vor dem Reichskammergericht . A) Politische und geistliche Angelegenheiten und derReichsabschied von 1512 b) Verteidigung der weltlichen Landesherrschaft c) Das Mandat des Reichskammergerichts . D) Die Exzeptionen des Hildesheimer Stifts aa) Zur Beschränkung der geistlichen Gerichtsbarkeit durchObservanz bb) Das privilegium fori der Geistlichen als zwingendes Recht cc) Zum Eintritt der Erben in den Rechtsstreit 3. Das Verfahren vor dem Reichshofrat . A) Unzufriedenheit der Hildesheimer Regierung mit demReichskammergericht . B) Die Einschaltung des Reichshofrats . C) Das Reskript Kaiser Karls VI. . D) Das kaiserliche Promotorialschreiben an das Reichskammergericht. E) Der Brief des Kaisers an seinen Gesandten beim Papst undder Prozeßausgang . 4. Ergebnis . V. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus der Reichsstadt Lübeck . 1. Ehesachen zwischen Konsistorium, Rat und Appellationsinstanz a) Eherecht als weltliches Recht . B) Analogie zu strafrechtlichen oder politischen Angelegenheiten c) Verurteilung zur Eingehung der Ehe d) Ein Rechtsstreit von 1630 e) Ein Scheidungsprozeß von 1695f) Unterschiede zwischen protestantischen und katholischenTerritorien2. Befreiungen von der ordentlichen Gerichtsbarkeia) Zur Patrimonialgerichtsbarkeit des Johannisklosterb) Zur Exemtion eines Hamburger Domherrenc) Das privilegium fori evangelischer Domvikared) Die Haltung der Stadt Lübeck zum Klerikerprivileg3. Ergebnis . XIV InhaltsverzeichnisVI. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus Mecklenburg 1. Geistliche Gerichtsbarkeit und Verdichtung der Landesherrschafta) Landesherrliche geistliche Gerichtsgewalt als Bedrohung desüberkommenen Oberhofzuges b) Der Kampf der Stadt Rostock gegen das landesherrlicheKonsistorium. C) Zur Dingpflicht Wismarer Bürger zwischen Ratsgericht undKonsistorium.2. Der mecklenburgische Instanzenzug in Konsistorialsachen. A) Streit um den Rechtsmittelzug 1560 . B) Herzog Ulrich von Mecklenburg und der Instanzenzug . C) Kritik an der herzoglichen Gerichtsverfassung . D) Der gefestigte dreistufige Instanzenzug 3. ErgebnisVII. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus Schleswig-Holstein-Lauenburg1. Die Gerichtsgewalt über die Klosterjungfrauen zu Preetz2. Der Streit um den Instanzenzug in Ehesachen im HerzogtumSachsen-Lauenburga) Zum summarischen Verfahren in Konsistorialsachenb) Zum Appellationsverbot in Ehesachen .3. Ergebnis . VIII. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus der Grafschaft Lippe .1. Gerichtsgewalt in geistlichen Angelegenheiten . A) Der Grundsatzstreit von 1738 aa) Ein landesherrlicher Eingriff in die Konsistorialgerichtsbarkeit. Bb) Zur Einheit weltlicher und geistlicher Gewalt b) Der Grundsatzstreit von 1765/70 . Aa) Die Auffassung der Tübinger Juristenfakultät von dervollen Anwendbarkeit des kanonischen Rechts bb) Die Auffassung des Hofrichters von der beschränktenGerichtsgewalt des Konsistoriums cc) Die Haltung der lippischen Kanzlei zur Unabhängigkeitdes Konsistoriums vom Landesherrn . Dd) Zwischenergebnis Inhaltsverzeichnis XV2. Persönliche Befreiung von der Konsistorialgerichtsbarkeit a) Der Streit um Paderborner Untertanen in der GrafschaftLippe . Aa) Paderborner Einmischung in einen lippischenKonsistorialprozeß . Bb) Streit um den Pastor von Schwalenberg b) Der Streit um die Kapitularjungfrauen von Cappel . Aa) Unterwerfung der Klosterjungfrauen unter das OffizialatWerl. Bb) Einbindung der Klosterjungfrauen in den lippischenFlächenstaat . C) Der Streit um das privilegium fori für Landsassen aa) Die Rechtsauffassung des adligen Hofrichters bb) Die Auffassung der lippischen Kanzlei von derumfassenden persönlichen Zuständigkeit des Konsistoriums cc) Zwischenergebnis . 3. Appellation in Konsistorialsachen . A) Zwangsverheiratung als Grund für eine Nichtigkeitsklage . B) Appellationserlaubnis in Zehntsachen . C) Ein Grundsatzstreit um Fuhrdienste für neue Pastoren d) Seitenblick: Mosers und Pütters Auffassungen zumHellmund-Prozeß . 4. Ergebnis . IX. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus der Reichsstadt Hamburg 1. Streitigkeiten um das privilegium fori für Geistliche a) Güterarrest gegen den Domherrn Johann Moller b) Landesverweisung gegen einen Domvikar c) Ein Bürgschaftsstreit zwischen Domangehörigen undRatsherren d) Ein Appellationsprozeß zwischen Domkapitel und Rat . E) Doppelte Rechtshängigkeit vor weltlichem und geistlichemGericht . F) Das Klerikerprivileg im Spannungsfeld zum Appellationsprivileg g) Beschränkung des Klerikerprivilegs bei Widerklagen h) Ausdehnung des Klerikerprivilegs von Kanonikern auf Vikare i) Zur Erstreckung des privilegium fori auf Witwen .J) Zwischenergebnis .XVI Inhaltsverzeichnis2. Spezielle Appellationsverbote in geistlichen Sachen a) Zur Appellation in Patronatsangelegenheiten b) Streit um einen Ehezärter .C) Zum Verhältnis von Appellation und Revision 3. Stillschweigende Appellationserlaubnis in Ehesachen .A) Die gescheiterte Ehe des kaiserlichen Hofbibliothekars .B) Streit um Vaterschaft und Unterhaltszahlungen . C) Argumente für die Appellationserlaubnis in Scheidungssachen .D) Argumente gegen die Appellationserlaubnis in Scheidungssachen4. Streitigkeiten um den Instanzenzug vom Domkapitel an dieReichsgerichte . A) Die Appellation des Hamburger Domdekans . B) Der Bremer Erzbischof als Metropolit des Hamburger Doms c) Argumente für die Sprungappellation . 5. Ergebnis . X. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus dem Herzogtum Jülich-Berg. 1. Weltliche Sachen vor geistlichen Gerichten a) Zur Gerichtsgewalt eines landesherrlichen Sondergerichts b) Übergriffe des Lütticher Offizials in weltliche Angelegenheitenaus Jülich-Berg c) Ein jülich-bergischer Diffamationsprozeß vor dem KölnerOffizial d) Streit um die Besteuerung des Ritterordens zwischen derRota Romana und dem Reichskammergericht e) Der Reichsfiskal im Kampf mit der Rota Romana wegenErbforderungen eines adligen Bastards f) Streit um Pfründe eines Pfarrers g) Streit um Zehntforderungen eines Pfarrers . 2. Geistliche Sachen vor weltlichen Gerichten a) Zehntpflicht des Stifts Prüm im Dorf Rödingen b) Streit um den persönlichen Status. C) Legitimitätsfragen im Erbschaftsprozeß d) Zwischenergebnis zu den gegenläufigen Argumentationslinien. E) Streit um das Ehegattenerbrecht einer Klosterjungfrau f) Tod während des Scheidungsverfahrens 3. Geistliche Gerichtsbarkeit Kurkölns und Lüttichs in Jülich-Berg . Inhaltsverzeichnis XVIIa) Vertreibung einer untreuen adligen Ehefrau . B) Streit zwischen Jülich-Berg und Kurköln um belgischeDörfer . C) Offizialatsprozeß trotz Rechtshängigkeit am weltlichenGericht .D) Verweisung von der jülich-bergischen Hofkanzlei an dasKölner Offizialat . E) Spielräume bei Einbindung der Landdechanten in dieweltliche Justiz f) Weltliche Zuständigkeit bei Rechtsverweigerung durch dasgeistliche Gericht g) Ein Malteserritter als Beklagter in einem weltlichen Injurienprozeß. H) Ein später Grundsatzstreit um die Anrufung des Offizialatsin Abgabensachen. i) Zwischenergebnis . 4. Appellation an den Apostolischen Nuntius in weltlichenSachen 5. Streit um das privilegium fori für Geistliche a) Ein früher Fall von 1550 . B) Klostergüter zwischen Jülich-Berg und Brabant c) Zum weltlichen Gerichtsstand einer Klosterjungfrau d) Die Unterstellung des Kölner Domkapitels unter dieweltliche Gerichtsbarkeit . E) Heranziehung des Stifts St. Mariengraden zu Kriegskosten . F) Die Gerichtsstandsprivilegien des Malteserordens . G) Das Klerikerprivileg im Lichte des Provisionalvergleichsvon 1621 h) Zwischenergebnis 6. Allgemeine und spezielle Appellationsverbote a) Zur Appellation in possessorischen Streitigkeiten b) Ehegattenbesitz zwischen weltlichem und geistlichemGericht .C) Die Leibzuchtsrechte der Margaretha von Oeffte d) Anspruch auf Zahlung von Heiratssteuern . E) Petitorischer Streit um geistliche Zehntsachen . F) Zwischenergebnis 7. Ergebnis XVIII InhaltsverzeichnisXI. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 1. Gegen endlose Vorgeschichten 2. Überregionale Problemfelder und Argumente 3. Prozessuale Besonderheiten 4. Typische Argumentationsmuster 5. Partikulare Vielfalt 6. Zum Schweigen religiöser Argumente vor Gericht 7. Rechtsgeschichte als Geschichte von Rechtsstreitigkeiten Quellen und Literatur RegisterGeistliches Gericht in Münster (oben, Foto: Rudolf Wakonigg) und Lübeck (unten,Foto: Peter Oestmann). Erläuterungen im Vorwort S. VI.Geistliche und weltliche Gerichte mit unscharfen Zuständigkeiten bestimmten über vieleJahrhunderte die Gerichtsverfassung. Der Autor blickt auf das Alte Reich mit seinen ganzverschiedenen Fürstentümern, Reichsstädten und mehreren Konfessionen