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Lehrbuch des deutschen Staatsrechts: Schriften zum Öffentlichen Recht, cartea 1000

Autor Georg Meyer Revizuit de Gerhard Anschütz, Ernst-Wolfgang Böckenförde
de Limba Germană Hardback – oct 2005
Worin liegt die Bedeutung des Meyer-Anschütz für die Gegenwart, und weshalb wird dieses Lehrbuch in achter Auflage als SÖR 1000 wieder aufgelegt?Professor Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde mißt dem Werk in seiner Einleitung zur hier vorgelegten Jubiläumsausgabe eine zweifache Bedeutung bei:Zum einen ist das Buch ein historisches und staatsrechtliches Dokument hohen Ranges. Es spiegelt und repräsentiert eine Epoche des deutschen Staatsrechts und Staatsrechtsdenkens, die sich ungeachtet brüchig werdender Grundlagen durch eine hohe Rechtskultur und ein außerordentliches Niveau rechtswissenschaftlicher Arbeit auszeichnete.Zum andern, so Böckenförde, ergibt sich die Bedeutung aus der prägnanten Form der Darstellung, der dogmatisch-begrifflichen Durchbildung und systematischen Geschlossenheit, die dieses Buch aufweist. Es ist ihm gelungen, die seinerzeit bestehende Gestalt und Struktur der staatsrechtlichen Ordnung der konstitutionellen Monarchie konzise zu vermitteln und eine prägende Kraft für ihre Erlernung und Handhabung zu entfalten. So gesehen hat der Meyer-Anschütz als Lehrbuch auch heute noch Vorbildcharakter.In der Tat präsentiert sich mit dem Meyer-Anschütz der Abschluß einer Epoche des deutschen Staatsrechts und deutscher Staatsrechtswissenschaft. Sie ist charakterisiert durch das, was als »staatsrechtlicher Positivismus« gekennzeichnet wird, und die deutsche Staatsrechtslehre, ja das deutsche öffentliche Recht, verdankt dieser Epoche zahlreiche herausragende systematisch orientierte Darstellungen, unter denen der Meyer-Anschütz nach Inhalt und Wirkung in die erste Reihe gehört.Gerhard Anschütz, Bearbeiter der 1919 erschienenen siebenten Auflage, war der Auffassung, daß der Meyer-Anschütz ungeachtet der gerade geschehenen staatsrechtlichen Umwälzung noch weiter gebraucht werden könne. »So mag denn«, heißt es im Vorwort, »dieses Buch noch einmal hinausgehen, als eine letzte zeitgenössische Beschreibung des gesamten deutschen Staatswesens, so wie es vor der Umwälzung in Reich und Einzelstaaten ausgesehen hat.« Und mit dem verhaltenen Stolz des national und liberal denkenden Gelehrten und Bürgers fügt er an: »Möge es über seinen nächsten rechtswissenschaftlichen Zweck hinaus die Erinnerung wachhalten an eine Epoche deutschen Staatslebens, die unserem Volke mit der Erfüllung seines Einheitsraumes ein vordem von Vielen ersehntes, von Wenigen für möglich gehaltenes Maß von Macht, Glück und Glanz gebracht hat.«
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Specificații

ISBN-13: 9783428120000
ISBN-10: 3428120000
Dimensiuni: 172 x 244 x 56 mm
Greutate: 15.19 kg
Ediția:8. A., unveränd. Nachdruck der 7. A. (von 1919)
Editura: Duncker & Humblot GmbH
Seria Schriften zum Öffentlichen Recht


Recenzii

»[...] Die zu diesen Themen [...] geführten Auseinandersetzungen machen den >Meyer/Anschütz< nicht allein zu einem zeitgebunden-zeitlosen, sondern zu einem wertvollen Nachschlagewerk für historisch interessierte Nachfolgewissenschaftler: einem Klassiker der Staatsrechtslehre und einem Monument in der Verfassungsgeschichte.« Dr. Kathrin Groh, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, 1/2007»[...] Wie kein anderes Werk bündelt der >Meyer/Anschütz< die Debatten der Epoche und macht sie verständlich. Es ist eine wertvolle Hilfe, dass der wissenschaftsgeschichtliche Hintergrund des Buches, seine Position in der Staatsrechtsliteratur und Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Autoren in der Einführung von E.-W. Böckenförde beleuchtet werden. Damit eignet sich das Buch nicht nur als Fundgrube für Fortgeschrittene, sondern kann auch Studienanfängern als Einstieg in die Fragen des spätkonstitutionellen Staatsrechts dienen.« Prof. Dr. Winfried Brugger, in: Der Staat, 2/2007

Cuprins

Einleitung zur achten Auflage. Von Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde - Einleitung: Die Grundbegriffe des Staatsrechts: I. Staat und Staatenverbindungen § 1 - II. Der Einheitsstaat: Die Grundlagen des Staates § 2 - Der rechtliche Charakter des Staates § 3 - Der Wirkungskreis des Staates § 4 - Organe des Staates und Träger der Staatsgewalt § 5 - Der Begriff der Souveränetät § 6 - Die Legitimität der Staatsgewalt § 7 - Die staatlichen Funktionen § 8 - Die Staatsformen § 9 - Die Gliederung des Staates § 10 - Die subjektiven öffentlichen Rechte § 11 - III. Die Staatenverbindungen: Die Staatenverbindungen im allgemeinen § 12 - Die Bundesverhältnisse §§ 13, 14 - IV. Das Staatsrecht §§ 15-18 - Erster Teil: Geschichte des deutschen Staatsrechts: Erstes Buch. Die Zeit des Deutschen Reiches: I. Geschichtliche Übersicht § 19 - II. Quellen des deutschen Reichsstaatsrechts § 20 - III. Die Verfassung des Deutschen Reiches: Staatsrechtlicher Charakter des Deutschen Reiches § 21 - Der Kaiser § 22 - Der Reichstag § 23 - Die Rechtspflege des Reiches §§ 24-28 - Die Verwaltung des Reiches § 29 - Die Kreisverfassung § 30 - IV. Die Landesverfassung §§ 31, 32 - V. Die Auflösung des Deutschen Reiches § 33 - VI. Literatur des deutschen Staatsrechts zur Reichszeit § 34 - Zweites Buch. Die Zeit des Rheinbundes §§ 35-37 - Drittes Buch. Die Zeit des Deutschen Bundes: Erster Abschnitt. Der Bund: Gründung des Deutschen Bundes § 38 - Quellen des deutschen Bundesrechts § 39 - Mitglieder des Bundes § 40 - Rechtlicher Charakter des Deutschen Bundes § 41 - Die Organisation der Bundesgewalt §§ 42-44 - Rechte der Bundesangehörigen § 45 - Die Gesetzgebung des Bundes § 46 - Das Eingreifen des Bundes in die inneren Verhältnisse der Bundesstaaten § 47 - Die Tätigkeit des Bundes hinsichtlich des Verhältnisses der Bundesglieder zueinander § 48 - Die auswärtigen Verhältnisse des Bundes § 49 - Das Heerwesen des Bundes § 50 - Die Finanzen des Bundes § 51 - Die Bundesexekution § 52 - Zweiter Abschnitt. Die einzelnen Staaten §§ 53-57 - Viertes Buch. Die Gründung des Deutschen Reiches: Die Reformbestrebungen zur Zeit des Deutschen Bundes §§ 58-60 - Gründung des Norddeutschen Bundes §§ 61-64 - Die Gründung der Rechtsverhältnisse von Luxemburg § 65 - Die Beziehungen des Norddeutschen Bundes zu den süddeutschen Staaten § 66 - Die Gründung des Deutschen Reiches § 67, 68 - Die Erwerbung von Elsaß-Lothringen § 69 - Die Erwerbung der Schutzgebiete und Helgolands § 69a - Zum dritten und vierten Buch. Literatur des deutschen Staatsrechts seit Gründung des Deutschen Bundes § 70 - Zweiter Teil: Das heutige deutsche Staatsrecht: Einleitung: Die politische Organisation Deutschlands und der staatsrechtliche Charakter derselben § 71 - Quellen des deutschen Staatsrechts §§ 72, 73 - Erstes Buch. Der Herrschaftsbereich: Das Gebiet §§ 74, 74a - Die Angehörigkeit §§ 75-79 - Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Reich und Einzelstaaten §§ 80, 81 - Zweites Buch. Die Organe: Erster Abschnitt. Die Organisation der Staaten: Einleitung § 82: Erster Unterabschnitt. Die konstitutionell-monarchischen Staaten: Einleitung § 83: Erstes Kapitel. Der Monarch: Die Rechtsstellung des Monarchen im Staate § 84 - Die Thronfolge §§ 85-90 - Beendigung und Übergang der Regierung § 91 - Regentschaft und Stellvertretung §§ 92, 93 - Die Vermögensverhältnisse des fürstlichen Hauses §§ 94, 95 - Zweites Kapitel. Der Landtag: Rechtliche Stellung des Landtags § 96 - Zusammensetzung des Landtags §§ 97-102 - Die Sitzungsperioden des Landtags § 103 - Die Geschäftsformen des Landtags § 104 - Die persönliche Stellung der Landtagsmitglieder § 105 - Drittes Kapitel. Die Staatsbehörden und Kommunalverbände: I. Grundbegriffe und allgemeine Grundsätze § 106 - II. Geschichtliche Entwicklung der deutschen Behördenorganisation § 107 - III. Die Organe der Verwaltung: Die Zentralbehörden § 108 - Allgemeiner Charakter der Lokalverwaltung § 109 - Die Gemeinden §§ 110-114 - Die Bezirke, Kreise und Provinzen §§ 115-118 - IV. Die Organe der Justiz § 118a - Zweiter Unter-Abschnitt. Die Freien Städte § 119 - Zweiter Abschnitt. Die Organisation des Deutschen Reiches und der reichsunmittelbaren Gebiete: Erstes Kapitel. Die Organisation des Deutschen Reiches: Subjekt und Träger der Reichsgewalt; Organe des Reiches §§ 120-122 - Der Bundesrat §§ 123-126 - Der Kaiser § 127 - Der Reichstag §§ 128-133 - Die Reichsbehörden §§ 134-137 - Zweites Kapitel. Das Reichsland Elsaß-Lothringen §§ 138-141 - Drittes Kapitel. Die Schutzgebiete § 141a - Dritter Abschnitt. Die Rechtsverhältnisse der Beamten: Das Rechtsverhältnis der Beamten im allgemeinen §§ 142-144 - Begründung des Beamtenverhältnisses § 145 - Rechte und Pflichten der Beamten §§ 146-150 - Die Beendigung des Beamtenverhältnisses §§ 151-153 - Stellung zur Disposition. Versetzung. Suspension § 154 - Drittes Buch. Die Funktionen: Erster Abschnitt. Die Gesetzgebung: I. Begriff und Wesen der Gesetzgebung § 155 - II. Die Landesgesetzgebung: In den monarchisch regierten Staaten §§ 156-161 - In den Freien Städten § 162 - III. Die Reichsgesetzgebung: Einfache (formelle) Reichsgesetze § 163 - Änderungen der Reichsverfassung § 164 - Reichsverordnungen § 165 - Landesgesetze für Elsaß-Lothringen § 166 - IV. Das Verhältnis von Reichs- und Landesgesetzgebung §§ 167, 168 - V. Die Gesetzgebung für die Schutzgebiete § 169 - Zweiter Abschnitt. Die Justiz: Begriff und Arten der Justiz § 170 - Verteilung der Funktionen der Justiz unter die einzelnen Organe § 171 - Ausübung der Justiz durch die Gerichte §§ 172, 173 - Einfluß der Verwaltungsorgane auf die Justiz §§ 174, 175 - Dritter Abschnitt. Die Verwaltung: Erstes Kapitel. Allgemeine Grundsätze: I. Begriff und Arten der Verwaltung § 176 - II. Die rechtliche Natur der Verwaltungsakte § 177 - III. Verhältnis der Verwaltung zur Gesetzgebung §§ 178, 179 - IV. Verhältnis der Verwaltung zur Justiz: Abgrenzung des Gebietes § 180 - Die Kompetenzkonflikte § 181 - V. Die Rechtskontrollen der Verwaltung: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit § 182 - Die Verantwortlichkeit der Verwaltungsbeamten - VI. Die Verwaltungsexekution § 187 - Zweites Kapitel. Die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten: Einleitung § 188: Die auswärtige Verwaltung der Einzelstaaten § 189 - Die auswärtige Verwaltung des Deutschen Reiches § 190 - Drittes Kapitel. Die Verwaltung der inneren Angelegenheiten §§ 191-194 - Viertes Kapitel. Die Verwaltung des Heerwesens: Allgemeine Grundsätze § 195, 195a - Das Landheer §§ 196-198 - Die Kriegsmarine § 199 - Die Schutztruppen der Schutzgebiete § 199a - Militärgesetzgebung § 200 - Fünftes Kapitel. Die Verwaltung der Finanzen: I. Allgemeine Grundsätze § 201 - II. Geschichtliche Entwicklung der Finanzverwaltung in Deutschland § 202 - III. Die Finanzverwaltung der Einzelstaaten: Im allgemeinen § 203 - Mitwirkung der Landtage bei der Finanzverwaltung § 204-207 - IV. Die Finanzverwaltung des Deutschen Reiches §§ 208, 209 - V. Die Finanzverwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen § 210 - VI. Die Finanzverwaltung der Kommunalverbände § 211 - Vierter Abschnitt. Die Funktionen des Reiches gegenüber den Einzelstaaten §§ 212, 212a, 212b - Viertes Buch. Rechtsverhältnisse der Untertanen: Erster Abschnitt. Rechtsverhältnisse der einzelnen Individuen: Einleitung §§ 213, 214 - Erstes Kapitel. Die bürgerlichen Rechte: I. Das Recht des Aufenthaltes im Gebiete § 215 - II. Anspruch auf staatlichen Schutz und Fürsorge § 216 - III. Individuelle Freiheitsrechte: Einleitung § 217 - Unverletzlichkeit der Person, der Wohnung und der Papiere § 218 - Freiheit der persönlichen und wirtschaftlichen Bewegung § 219 - Freiheit der geistigen Bewegung §§ 220, 221 - Unverletzlichkeit des Vermögens § 222 - IV. Recht der Beschwerde und Petition § 223 - Zweites Kapitel. Die Pflichten § 224-226 - Drittes Kapitel. Rechtliche Stellung bevorrechtigter Stände: Einleitung § 227 - Die Mitglieder der regierenden Fürstenhäuser § 228 - Die standesherrlichen Familien § 229 - Der Adel § 229a - Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Versammlungen, Vereine und Korporationen §§ 230-232 - Dritter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Religionsgesellschaften: Einleitung § 233 - I. Das Reformationsrecht § 234 - II. Das Aufsichtsrecht: Die katholische Kirche §§ 235-239 - Die evangelische Kirche § 240 - Die übrigen Religionsgesellschaften § 241 - Nachtrag: I. Staatsrechtliche Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit - II. Ursachen und Ausbruch der Revolution - III. Die Anfänge des neuen Staatsrechts: Kleinere Nachträge und Berichtigungen - Sachverzeichnis

Notă biografică

'Staatsrechtler, * 21.2.1841 Detmold, + 28.2.1900 Heidelberg. (lutherisch)Nach dem Studium der Rechte in Jena, Heidelberg und Göttingen (1863 Dr. iur. in Heidelberg) und anschließender Tätigkeit im lipp. Staatsdienst sowie am Statistischen Bureau in Jena habilitierte sich M. 1867 in Marburg aufgrund einer Arbeit über das Expropriationsrecht im Römischen Reich und wurde hier 1873 zum ao. Professor ernannt. Seit 1875 Ordinarius in Jena, entfaltete er nicht nur eine glänzende Lehrtätigkeit, sondern wandte sich auch intensiv der parlamentarischen Politik zu; für kurze Zeit war er Mitglied des Landtags des Ghzgt. Sachsen und dann 1881-90 des Reichstags, dem er als angesehenes Mitglied der nationalliberalen Fraktion angehörte. 1889 ging M., der Rufe nach Marburg und Breslau abgelehnt hatte, als Nachfolger Hermann Schulzes nach Heidelberg und suchte auch im dortigen anregenden geistigen Klima die Verbindung von Wissenschaft und praktischer Politik beizubehalten. Zwar legte er aus Rücksicht auf sein Lehramt sein Reichstagsmandat nieder, vertrat jedoch seit 1891 seine Universität in der 1. Bad. Kammer und nahm weiterhin an den Sitzungen des Zentralvorstandes der Nationalliberalen Partei teil, deren überragende Führerpersönlichkeit in Nordbaden er war.M. gehörte zu den bekannten Vertretern der neuen juristischen Staatsrechtswissenschaft des Kaiserreiches. Sein Werk repräsentiert eine eigene Linie im wissenschaftlich homogen werdenden öffentlichen Recht. Die saubere Trennung von Staatsrecht und Politik galt ihm als das oberste Arbeitsgebot. Dogmatisch geht auf ihn die Unterscheidung von souveränen und nichtsouveränen Staaten zurück. Sie bildet die Grundlage für die herrschend gewordene juristische Bundesstaatskonstruktion. Zwei Lehrbücher M.s waren geschätzt und weit verbreitet, das >Lehrbuch des deutschen Staatsrechts< (1878, 1914/19, bearb. v. G. Anschütz) und das >Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts< (2 Bde., 1883/85, 1913/15, bearb. v. F. Dochow); das erstere behandelt Reichsstaatsrecht und allgemeines Landesstaatsrecht nebeneinander. Die postum erschienene grundlegende Arbeit über das parlamentarische Wahlrecht (1901) ist eine späte wissenschaftliche Frucht seines parlamentarischen Wirkens und Zeugnis für das sich um 1900 belebende rechtsvergleichende Interesse.'Friedrich, Manfred, in: Neue Deutsche Biographie 17 (1994), S. 339-40