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Trinkwasserverordnung für Vermieter und Verwalter -mit Arbeitshilfen online: Haufe Fachbuch

Autor Birgit Noack
de Limba Germană Paperback – 22 feb 2013
Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung entstehen neue Pflichten und Haftungsrisiken für Vermieter und Verwalter. Die Expertin Birgit Noack erklärt Anzeige-, Untersuchungs-, Aufzeichnungs- und Aushangpflichten und welche Maßnahmen bei der Überschreitung von Grenzwerten einzuleiten sind. Die praxisnahe Kommentierung hilft bei der Umsetzung und Einhaltung der komplexen Vorschriften.
Inhalte:
  • Definition: Das ist Trinkwasser
  • Anforderungen an Trinkwasser
  • Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitung und Anzeigepflichten
  • Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Mit Arbeitshilfen online:
  • Musteranzeige beim Gesundheitsamt
  • Musteraufforderung zur Gestattung des Zutritts wegen Probennahme
  • Musteranzeige von Grenzwert- oder Maßnahmenwertüberschreitungen gemäß § 16 Abs. 3 TrinkwV
  • Trinkwasserverordnung
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Din seria Haufe Fachbuch

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Specificații

ISBN-13: 9783648035252
ISBN-10: 3648035258
Pagini: 184
Dimensiuni: 149 x 211 x 17 mm
Greutate: 0.35 kg
Ediția:1. Auflage 2013.
Editura: Haufe Lexware GmbH
Seria Haufe Fachbuch


Notă biografică

Die Rechtsanwältin Birgit Noack ist seit über 15 Jahren als Beraterin beim Haus- und Grundbesitzerverein München mit dem Schwerpunkt Mietrecht tätig.

Cuprins

EINLEITUNG1 ANWENDUNGSBEREICH2 WAS IST TRINKWASSER?2.1 Ausnahmen von der Trinkwasserverordnung2.2 Wasserversorgungsanlagen § 3 Nr. 2 TrinkwV2.4 Aufbereitungsstoffe § 3 Nr. 8 TrinkwV2.5 Technischer Maßnahmenwert § 3 Nr. 9 TrinkwV2.6 Öffentliche Tätigkeit § 3 Nr. 11 TrinkwV3 WIE MUSS TRINKWASSER SEIN?3.1 Anforderungen an das Trinkwasser (§§ 5-7 TrinkwV)3.2 Mikrobiologische Anforderungen (§ 5 TrinkwV)3.3 Chemische Anforderungen3.4 Indikatorparameter (§ 7 TrinkwV), Grenzwert für Legionellen4 WELCHE ANZEIGEPFLICHTEN BESTEHEN?4.1 Allgemeine Anzeigepflichten nach § 13 Abs. 1 TrinkwV4.2 Anzeigepflichten nach § 13 Abs. 2 TrinkwV4.3 Besondere Anzeigepflichten nach § 16 Abs. 1 TrinkwV4.4 Aufhebung der Bestandsanzeige für Großanlagen nach § 13 Abs. 5 TrinkwV5 WELCHE UNTERSUCHUNGSPFLICHTEN SIND ZU BEACHTEN?5.1 Für welche Gebäude besteht die Pflicht zur Legionellenuntersuchung?5.2 Was ist unter einer repräsentativen Probeentnahmestelle zu verstehen?5.3 Weitere Untersuchungsarten5.4 Anzeigepflicht der Ergebnisse einer Legionellenprüfung5.5 Wer führt die Legionellenuntersuchung durch?6 POSITIVES UNTERSUCHUNGSERGEBNIS! WAS IST ZU TUN?6.1 Maßnahmen zur Reduzierung von Legionellen6.2 Anzeigepflicht nach § 16 Abs. 1 TrinkwV7 MÜSSEN DIE UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE DOKUMENTIERT WERDEN?8 WELCHE INFORMATIONSPFLICHTEN BESTEHEN?9 WAS IST BEI BLEIROHREN ZU BEACHTEN?9.1 Welche Gebäude sind betroffen?9.2 Wie stelle ich fest, ob in meinem Haus noch Bleirohre existieren?9.3 Alternative Rohrmaterialien9.4 Informationspflicht bei Bleileitungen10 RADIOAKTIVITÄT UND TRINKWASSER10.1 Uran10.2 Cadmium10.3 Radon10.4 Weitere Parameter11 WER TRÄGT DIE KOSTEN?11.1 Betriebskosten11.2 Modernisierungskosten12 WAS IST BEIM KALTWASSER ZU BEACHTEN?12.1 Keine generelle Untersuchungspflicht12.2 Ausnahme bei Verdachtsmomenten12.3 Anzeigepflicht bei Grenzwertüberschreitung13 ZIVIL- UND STRAFRECHTLICHE KONSEQUENZEN BEI VERSTÖßEN13.1 Zivilrechtliche Haftung13.2 Haftungsrisiko für den Hausverwalter13.3 Ordnungswidrigkeiten (§ 25 TrinkwV)13.4 Straftaten (§ 23 TrinkwV)13.5 Mietminderung14 FAQ: DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZUR TRINKWASSERVERORDNUNGANHANGABKÜRZUNGSVERZEICHNISZWEITE VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER TRINKWASSERVERORDNUNGVERORDNUNG ÜBER DIE QUALITÄT VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH (TRINKWASSERVERORDNUNG TRINKWV 2001)STICHWORTVERZEICHNIS