Cantitate/Preț
Produs

Verhandlungen des Zweiundzwanzigsten Deutschen Juristentages ¿ Gutachten: Verhandlungen des Deutschen Juristentages, cartea 22, 3

Editat de Degruyter
de Limba Germană Hardback – 30 dec 1893
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- XX. Gutachten des Herrn Landgerichtsrath Dr. Kronecker zu Berlin, über die Frage: Empfiehlt sich die Einführung von Verschärfungen der Freiheitsstrafen im Sinne des österreichischen Entwurfs -- XXI. Gutachten des Herrn Landrichters Dr. Felisch zu Berlin über die Frage: Empfiehlt sich die Einführung von Verschärfungen der Freiheitsstrafen im Sinne des österreichischen Entwurfs -- XXII. Gutachten des Herrn Professor Dr. K. Cosack zu Freiburg über die Frage: Wie soll die Gesetzgebung Differenzgeschäfte behandeln, bei denen die effective Erfüllung ausgeschlossen wird -- Berichtigung
Citește tot Restrânge

Toate formatele și edițiile

Toate formatele și edițiile Preț Express
Hardback (2) 68468 lei  6-8 săpt.
  De Gruyter – 30 dec 1893 68468 lei  6-8 săpt.
  De Gruyter – 30 dec 1892 130979 lei  6-8 săpt.

Din seria Verhandlungen des Deutschen Juristentages

Preț: 68468 lei

Preț vechi: 93792 lei
-27% Nou

Puncte Express: 1027

Preț estimativ în valută:
13103 13611$ 10884£

Carte tipărită la comandă

Livrare economică 01-15 februarie 25

Preluare comenzi: 021 569.72.76

Specificații

ISBN-13: 9783112344576
ISBN-10: 311234457X
Pagini: 112
Dimensiuni: 160 x 236 x 12 mm
Greutate: 0.35 kg
Ediția:Reprint 2020
Editura: De Gruyter
Colecția Verhandlungen des Deutschen Juristentages
Seria Verhandlungen des Deutschen Juristentages


Cuprins

Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- I. Machten des Herrn Prof, «frtjrn. o. Canstein in Hraz über die Frage: Ist die Eideszuschiebung im Civilproceß durch die Vernehmung der Parteien als Zeugen zu ersetzen? -- II. Gutachten Des Herrn yrioatöocenten Dr. Heorg Ztteinfetter zu München über die Frage: Ist die Eideszuschiebung im Civilprocefse durch die Vernehmung der Parteien als Zeugen zu ersetzen? -- III. Machten des Herrn Neichsgerichtsrath St eng sein zu Leipzig über die Frage: Empfiehlt sich die Durchführung des Systems der Schöffengerichte durch die gesammte erstinstanzielle Strafgerichts-Verfassung. -- IV. Machten hes Herrn Hofrath Dr. Fetix Hecht, Sanftbirectors in Mannheim über die Frage: Haben sich die durch die Actiennovelle vom 18. Juli 1884 geschaffenen Cautelen gegen unsolide Gründungen von Actiengesellschaften bewährt oder empfiehlt sich eine anderweitige Gestaltung derselben? -- V. Machten öes Herrn Oustizrath 311. Levy zu Bersin über die Frage: Haben sich die durch die Actiennovelle vom 18. Juli 1884 geschaffenen Cautelen gegen unsolide Gründungen bewährt, oder empfiehlt sich eine anderweitige Gestaltung derselben? -- VI. Machten des Herrn Amtsrichter ckatkmann zu Liegnitz über die Frage: Empfiehlt sich eine grundsätzliche Vermehrung der bestehenden Beschränkungen der Zwangsvollstreckung, etwa in der Richtung einer allgemeinen Competenzwohlthat? -- VII. Machten des Heern Ämtsgenchlsrath Iastrow zu Rerkn über die Frage: Wie ist den Mißbräuchen, welche sich bei den Abzahlungsgeschäften herausgestellt haben, entgegen zu wirken? -- VIII. Machten des Herrn Landrichter Dove zu Frankfurt a. 3H. über die Frage: Empfiehlt es sich, im Gegensatz zum Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs den Grundsatz der Formlosigkeit der Verträge in Bezug auf gewisse Verträge, z. B. die Bürgschaft, einzuschränken? -- IX. Machten Des Zerrn Rechtsanwalt Dr. Zelpcke zu Lerkn über die Frage: Empfiehlt sich die Anwendung des Begriffs der höheren Gewalt im bürgerlichen Recht? -- X. Machten des Herrn Iustizrath Lesse zu Vertin über die Frage: Empfiehlt sich eine besondere gesetzgeberische Regelung der sogenannten Bankdepotgeschäfte und eine Sonderung ihrer verschiedenen Arten? -- XI. Machten des Herrn Rechtsanmatt Dr. Julian Holdschmidt zu Lerlin über die Frage: Empfiehlt sich eine besondere gesetzgeberische Regelung der sogenannten Bank-Depotgeschäfte und eine Sonderung ihrer verschiedenen Arten? -- XII. Machten des Herrn Prof. Dr. «franz Mein zu Wien über die Frage: Sind die im Entwürfe des bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehenen Arten des Pfandrechtes an Grundstücken einschließlich der Grundschuld beizubehalten? -- XIII. Machten des Herrn Reichsgerichtsrath Loekett zu Leipzig über die Frage: Sind die im Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehenen Arten des Pfandrechts an Grundstücken einschließlich der Grundschuld beizubehalten?*) -- XIV. Machten des Herrn Professor Dr. E. Altmann zu München über die Frage: Welches Verfahren würde sich, wenn die Gesetzgebung unschuldig Verurteilten einen Entschädigungsanspruch zuerkennt, für die Geltendmachung desselben empfehlen? -- Front matter 2 -- Inhaltsverzeichnis -- XV. Machten des Herrn Professor Dr. Reinhard Frank zu Hießen über die Frage: Empfiehlt sich die Durchführung des Systems der Schöffengerichte auf die gesammte erstinstanzliche Strafgerichtsverfassung? -- XVI. Machten des Herrn Amtsrichter Fr. Nansen zu Rostock über die Frage: Empfiehlt sich eine grundsätzliche Vermehrung der bestehenden Beschränkungen der Zwangsvollstreckung etwa in der Richtung einer allgemeinen Competenzwohlthat? -- XVII. Machten des Herrn Professor Dr. Josef von 8chey zu Hrazüber die Frage: Empfiehlt sich die Anwendung des Begriffs der höheren Gewalt im bürgerlichen Recht? -- XVIII. Machten bes Herrn Prof. Dr. Kars von Lilienthat zu Marburg i jH. über die Frage: Sind Aenderungen des geltenden Rechtes erwünscht in Betreff des Verhältnisses zwischen Geld-