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Der Beginn Der Strafverfolgungsverjaehrung 78a Stgb: Europaeische Hochschulschriften / European University Studie, cartea 4999


de Limba Germană Paperback
Diese Abhandlung befasst sich mit dem Beginn der Strafverfolgungsverjahrung und den Widerspruchlichkeiten, die sich aus dem Gesetzeswortlaut des 78a StGB und seiner uberwiegenden Auslegung, insbesondere dem Zusammenspiel zwischen Satz 1 (-Die Verjahrung beginnt, sobald die Tat beendet ist.-) und Satz 2 (-Tritt ein zum Tatbestand gehorender Erfolg erst spater ein, so beginnt die Verjahrung mit diesem Zeitpunkt.-) ergeben. Nach Problematisierung der vorherrschenden Interpretation des 78a StGB (Beginn der Verjahrung ab Beendigung der Tat), erfolgt eine Uberprufung dieser Auslegung anhand einzelner Verfassungsprinzipien (Bestimmtheitsgrundsatz, Gleichheitsgrundsatz und allgemeines Schuldprinzip), wobei die Auswirkung, die die Beendigung als Zeitpunkt fur den Verjahrungsbeginn auf die Verfassungsmassigkeit des 78a StGB hat, nur anhand der Delikte verdeutlicht wird, bei denen die Moglichkeit des Auseinanderfallens von Tatvollendung und Deliktsbeendigung besteht. Schliesslich wird die Moglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des 78a StGB in Erwagung gezogen und die mit einer solchen Auslegung einhergehenden Auswirkungen fur den Verjahrungsbeginn anhand einzelner Deliktstypen diskutiert."
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Din seria Europaeische Hochschulschriften / European University Studie

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Specificații

ISBN-13: 9783631599662
ISBN-10: 3631599668
Pagini: 150
Greutate: 0 kg
Editura: Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der W
Seria Europaeische Hochschulschriften / European University Studie


Notă biografică

Die Autorin: Esther Nazarian, geboren 1977, studierte ab 1997 Rechtswissenschaft an der Universität Bochum. Während des Studiums arbeitete sie dort als studentische Hilfskraft am strafrechtlichen Lehrstuhl, bei dem sie nach ihrer Ersten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2002 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war. Ihr Referendariat versah die Autorin ab 2004 in Dortmund. Nach Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung war sie zunächst als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bochumer Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie tätig. Seit 2006 ist sie Staatsanwältin.

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