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Die Zulaessigkeit Aufgedraengten Staatlichen Schutzes VOR Selbstschaedigung: Europaeische Hochschulschriften / European University Studie, cartea 2249

Autor Kai Fischer
de Limba Germană Paperback – 31 oct 1997
Es ist eine unbestrittene Aufgabe des Rechts, die widerstreitenden Interessen verschiedener Personen gegeneinander abzugrenzen und dabei auftretende Konflikte friedlich zu losen. Im Vergleich dazu ist zweifelhaft, ob der Schutz vor Selbstschadigung eine zulassige Aufgabe des Staates ist. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser zunachst die durch staatliche Interventionen gegen Selbstschadigungen betroffenen Grundrechtspositionen. Der uberwiegende Teil der Untersuchung widmet sich der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung dieser Interventionen. Aus dem Grundsatz der Verhaltnismassigkeit und der Lehre von den Grundrechten als Prinzipien leitet der Verfasser ab, dass der aufgedrangte Schutz vor Selbstschadigung wie jede Grundrechtseinschrankung eine verfassungsrechtliche Grundlage im weitesten Sinne aufweisen muss."
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Din seria Europaeische Hochschulschriften / European University Studie

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Specificații

ISBN-13: 9783631325698
ISBN-10: 363132569X
Pagini: 305
Dimensiuni: 146 x 208 x 20 mm
Greutate: 0 kg
Editura: Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der W
Seria Europaeische Hochschulschriften / European University Studie


Notă biografică

Der Autor: Kai Fischer studierte von 1983 bis 1989 Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. 1996 schloß er das Referendariat mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Seither ist er als Rechtsanwalt in Hamburg tätig.

Cuprins

Aus dem Inhalt: Durch Schutz vor Selbstschädigung betroffene grundrechtliche Positionen - Verfassungsrechtliche Rechtfertigung staatlicher Zwangsmaßnahmen - Folgerung aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Lehre von den Grundrechten als Prinzipien: Erfordernis einer verfassungsrechtlichen Grundlage im weitesten Sinne für die den Grundrechten widerstreitenden Interessen - Die einzelnen verfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkte für den Schutz des Menschen vor Selbstschädigung.