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Internetquellen im Zivilprozess: Juridicum - Schriften zum Zivilprozessrecht

Autor Georg Alexander Haas
de Limba Germană Paperback – 2 aug 2019
Internetquellen spielen in der Praxis der deutschen Zivilgerichte eine wichtige Rolle. Gleichzeitig sind die Grundlagen und Voraussetzungen ihrer Berücksichtigung weitgehend ungeklärt. Vielfach wird das Rechtsinstitut der Offenkundigkeit gemäß § 291 ZPO herangezogen, um gerichtliche Internetrecherchen zu legitimieren. Dem widerspricht Georg Haas anhand einer umfassenden Auslegung der Vorschrift und zeigt auf, dass die Berücksichtigung von Internetquellen grundsätzlich im Rahmen des Beweisverfahrens zu erfolgen hat. Auf dieser Grundlage kann sich eine Befugnis des Gerichts zu Internetrecherchen insbesondere aus den Regeln über die Beweisaufnahme von Amts wegen ergeben. Diese Befunde werden durch eine rechtsvergleichende Untersuchung des US-amerikanischen Zivilprozessrechts erhärtet. Zudem zeigen die Erkenntnisse aus dem Bereich der Kognitionspsychologie, dass unbeschränkte richterliche (Internet-)Recherchen erhebliche Risiken bergen.
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Din seria Juridicum - Schriften zum Zivilprozessrecht

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Specificații

ISBN-13: 9783658272555
ISBN-10: 3658272554
Ilustrații: XVI, 274 S. 1 Abb.
Dimensiuni: 148 x 210 mm
Greutate: 0.35 kg
Ediția:1. Aufl. 2019
Editura: Springer Fachmedien Wiesbaden
Colecția Springer
Seria Juridicum - Schriften zum Zivilprozessrecht

Locul publicării:Wiesbaden, Germany

Cuprins

Internetquellen in der Praxis.- Berücksichtigung von Internetquellen.- Selbstständige Internetrecherche des Gerichts.- Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Zivilprozessrecht.

Notă biografică

Georg Alexander Haas ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

Textul de pe ultima copertă

Internetquellen spielen in der Praxis der deutschen Zivilgerichte eine wichtige Rolle. Gleichzeitig sind die Grundlagen und Voraussetzungen ihrer Berücksichtigung weitgehend ungeklärt. Vielfach wird das Rechtsinstitut der Offenkundigkeit gemäß § 291 ZPO herangezogen, um gerichtliche Internetrecherchen zu legitimieren. Dem widerspricht Georg Haas anhand einer umfassenden Auslegung der Vorschrift und zeigt auf, dass die Berücksichtigung von Internetquellen grundsätzlich im Rahmen des Beweisverfahrens zu erfolgen hat. Auf dieser Grundlage kann sich eine Befugnis des Gerichts zu Internetrecherchen insbesondere aus den Regeln über die Beweisaufnahme von Amts wegen ergeben. Diese Befunde werden durch eine rechtsvergleichende Untersuchung des US-amerikanischen Zivilprozessrechts erhärtet. Zudem zeigen die Erkenntnisse aus dem Bereich der Kognitionspsychologie, dass unbeschränkte richterliche (Internet-)Recherchen erhebliche Risiken bergen.

Der Inhalt
  • Internetquellen in der Praxis
  • Berücksichtigung von Internetquellen
  • Selbstständige Internetrecherche des Gerichts
  • Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Zivilprozessrecht
Die Zielgruppen
  • Dozierende und Studierende der Fachgebiete Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung
  • Richter und Richterinnen sowie Rechtsanwälte und -anwältinnen
Der Autor

Georg Alexander Haas ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

Caracteristici

Eine rechtswissenschaftliche Studie