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Verfassung, Volksgeist und Religion: Beiträge zur Politischen Wissenschaft, cartea 151

Autor Ulrich Thiele
de Limba Germană Paperback – 17 iul 2008
Zweifellos ist die Frage nach der Stellung der Religion(en) im modernen Verfassungsstaat in den letzten Jahren immer brisanter geworden. Dabei stehen sich eine 'neutralitätsliberale' und eine 'staatskirchenrechtliche' Position diametral gegenüber, zumal dann, wenn deren Verfechter eine 'natürliche' Allianz zwischen Christentum und liberalem Verfassungsstaat behaupten, die anderen Religionen bestritten wird.Ein erstaunlich ähnlich gelagerter Diskurs fand um 1800 statt. Speziell Hegels These, Religion, Volksgeist und Verfassung bildeten eine innere Einheit, opponierte dem französischen Glauben an die 'Machbarkeit' von Verfassungen ebenso wie dem strikten Laizismus, dem auch Kant (zeitweilig) nahestand. Doch so eindeutig ist die Sachlage bei weitem nicht: Weder sieht Hegel das Komplementaritätsverhältnis zwischen Religion, Volksgeist und Verfassung als statisch an, noch empfiehlt Kant, schlechterdings jede Religion abwehrrechtlich zu schützen. Vielmehr könne dies nur für die drei monotheistischen Offenbarungsreligionen gelten, denn nur sie seien ihrer 'logischen' Struktur nach mit dem gewaltenteiligen Rechtsstaat grundsätzlich verträglich.Ulrich Thieles Abhandlung richtet sich an Philosophen, Juristen und Politikwissenschaftler, die am derzeit dringend gebotenen interreligiösen sowie religions- und verfassungspolitischen Dialog interessiert sind.
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Din seria Beiträge zur Politischen Wissenschaft

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Specificații

ISBN-13: 9783428126026
ISBN-10: 3428126025
Pagini: 165
Ilustrații: 165 S.
Dimensiuni: 156 x 234 x 7 mm
Greutate: 2.35 kg
Editura: Duncker & Humblot GmbH
Seria Beiträge zur Politischen Wissenschaft


Recenzii

"Die interessante Untersuchung nimmt den 11. September 2001 als Ausgangspunkt ihrer Reflexion - und damit das Problem des Verhältnisses von Politik und Religion im Rahmen einer politisch-geschichtlichen Lage, die durch eine deutliche Zurückweisung der nach 1990 einflussreich vertretenen These vom 'Ende der Geschichte' (Fukuyama) gekennzeichnet ist. Der liberale Verfassungsstaat westlicher Prägung hat sich also nicht als vermeintlich rationaler und 'logischer' Endpunkt der modernen Entwicklung erwiesen, sondern die Frage nach dem Verhältnis von Politik und Religion im Zeitalter eines 'clash of civilisations' (Huntington) stellt sich erneut und dazu noch mit ausnehmender Dringlichkeit. In dieser Lage bietet es sich in der Tat an, auf Hegel zurückzugreifen, denn dieser Denker hat in den ersten drei Jahrzehnten nach 1800, als er die Grundlinien seiner historisch orientierten Philosophie des Geistes ausarbeitete, die ältere wie auch die neuere geschichtliche Staatsbildung als ein Phänomen dargestellt und gedeutet, das von den historischen Ausprägungen des rational und zeitlich stets unterschiedlich ausgeprägten 'Volksgeistes' und der jeweils vorhandenen Religionen nicht zu trennen ist.[...] Die ihn eigentlich umtreibende Frage nach dem Stellenwert der Religion im modernen Verfassungsstaat überhaupt beantwortet er auf dem Hintergrund seiner weit ausgreifenden Hegel-Exegese dann allerdings doch lieber mit Kant. Indem er die These, Kant vertrete in der Frage des Verhältnisses von Staat und Religion im Grunde die normative Position eines strikten Neutralitätsliberalismus, deutlich zurückweist, kommt Thiele zu der Auffassung, Kant befürworte indirekt eine Religionspolitik zur Förderung aller derjenigen Religionen, 'die ihrerseits dem gewaltenteiligen Rechtsstaat zugeneigt' seien. Das ist eine etwas gewagte These, der sicher nicht wenige Kant-Exegeten widersprechen werden. Thieles Hegel-Exegese dagegen kann sich sehen lassen - als ein solides Stück textnaher und gelungener Interpretation und ebenso als überzeugender Vergegenwärtigung bestimmter Grundthemen Hegel'scher Gedankenbildung." Univ.-Prof. Dr. Hans-Christof Kraus, in: Die Öffentliche Verwaltung, Juli 2009, Heft 14

Cuprins

Inhaltsübersicht: 1. Einleitung: Der 11. September 2001 als welthistorische Zäsur - Hegels "realistische" Einwände gegen Kants Völkerrechtslehre - Die Idee des Staates innerhalb des Staatsrechtsteils der "Grundlinien" - Die Sonderstellung des Kapitels "Die Weltgeschichte in den Grundlinien" und der "Enzyklopädie" - 2. Annäherung an Hegels Konzept der Weltgeschichte: Das Weltgeschichtskapitel als Grundriß einer verfassungsgeschichtlichen Theorie - Die Weltgeschichte als "Weltgericht" - Die Weltgeschichte als Geistesgeschichte - Das "wesentliche Verhältnis" zwischen Weltgeist und Volksgeistern - Die Volksgeister als endliche "Geschäftsträger" des Weltgeistes - Das "Naturmoment" der Volksgeister als Grund ihrer Endlichkeit - 3. Weltgeschichte als Verfassungsgeschichte: Die Staatsgründung als Beginn der weltgeschichtlichen Existenz der Völker - Die Weltreligionen als "Weichensteller" der Verfassungsgeschichte - Ungleichzeitigkeit und Fortschritt in der Verfassungsgeschichte - Hat die Verfassungsgeschichte ein Endziel? - Hegels Überlegungen zum Verhältnis zwischen der französischen und der preußisch-deutschen Verfassungsgeschichte - 4. Die Aktualität der Hegelschen Weltgeisttheorie: Die Europäische Union zwischen Vertrag und Verfassung - Können Verfassungen "gemacht" werden? - Die Endlichkeit welthistorischer Reiche - Die Weltreligionen und die Menschenrechte - Literaturverzeichnis - Primär- und Sekundärliteratur - Sachverzeichnis