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Die Verfahrensbefugnisse Und Klagerechte Dritter Im Bereich Des Oeffentlich-Rechtlichen Bodenschutzes Am Beispiel Des Umweltschadensgesetzes: Eine Verfassungsrechtliche Untersuchung Der Erweiterten Polizeibefugnisse Zur Gefahr: Europäische Hochschulschriften 23 / European University Studies 23 / Publications Universitaires Européennes 23, cartea 5558

Autor Daniela Schäfrich
de Limba Germană Paperback – 10 mar 2014
Der Gesetzgeber hat mit dem im Jahr 2011 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetz erstmals verwaltungsrechtliche Rechte eingefuhrt, die insbesondere Umweltverbande in die Lage versetzen, Behorden zur Sanierung eingetretener Schaden an Boden, Wasser, Arten und naturlichen Lebensraumen aufzufordern und diese Rechte gerichtlich durchzusetzen. Die Autorin untersucht die Regelungen des Gesetzes betreffend die Verfahrensbefugnisse und Klagerechte Dritter. Dabei legt sie den Schwerpunkt auf die Umweltverbande. Es wird herausgearbeitet, ob das Umweltschadensgesetz in Bezug auf das Schutzgut Boden uber die Regelungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes hinausgehende Rechte und Pflichten der Behorden und jeweiligen Verantwortlichen schafft und ob unter verfahrensrechtlichem Gesichtspunkt die (ausser-)gerichtlichen Rechte Dritter erweitert wurden. Abschliessend wird die Bedeutung des Umweltschadensgesetzes im deutschen Umweltverwaltungsrecht eingeschatzt."
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Din seria Europäische Hochschulschriften 23 / European University Studies 23 / Publications Universitaires Européennes 23

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Notă biografică

Daniela Schäfrich studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen nahm sie ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer auf das öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei in Potsdam auf und promovierte an der Universität Potsdam.

Cuprins

Inhalt: Auseinandersetzung mit den materiell-rechtlichen Regelungen des Umweltschadensgesetzes ¿ Darstellung der Voraussetzungen der behördlichen Initiativrechte sowie der gerichtlichen Klagerechte ¿ Vergleich mit den behördlichen Initiativrechten und den gerichtlichen Klagerechten unter Anwendung des Bundes-Bodenschutzgesetzes.