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Tendenzschutz im europäischen Arbeitsrecht: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, cartea 295

Autor Martin Plum
de Limba Germană Paperback – 28 feb 2011
Betriebe und Unternehmen mit einer bestimmten geistig-ideellen Zielsetzung genießen im deutschen Arbeitsrecht seit jeher einen besonderen Schutz. Die wachsende Europäisierung des deutschen Arbeitsrechts stellt diesen so genannten Tendenzschutz in einen neuen Kontext und wirft die Frage nach seiner europäischen Perspektive auf. Ihr widmet sich Martin Plum in seiner Dissertation und erschließt den Tendenzschutz im europäischen Arbeitsrecht in seiner gesamten Bandbreite. Zum einen ermittelt und analysiert er den Status quo des Tendenzschutzes im Recht der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Zum anderen legt er die rechtsdogmatischen Grundlagen für seine künftige Entwicklung im europäischen Arbeitsrecht offen. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass der Tendenzschutz nicht nur mit dem europäischen Unionsrecht vereinbar, sondern ein Mindestmaß an Tendenzschutz sogar unionsgrundrechtlich geboten ist.
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Din seria Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

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Specificații

ISBN-13: 9783428134014
ISBN-10: 342813401X
Pagini: 473
Ilustrații: 447 S.
Dimensiuni: 157 x 231 x 25 mm
Greutate: 6.3 kg
Ediția:1. Auflage
Editura: Duncker & Humblot GmbH
Seria Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht


Cuprins

Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Tendenzschutz: Einordnung des Begriffs - Verwendung des Begriffs - Bestimmung des Begriffs - Konsequenzen der Begriffsbestimmung - Weitere "Tendenzbegriffe" - C. Tendenzschutz in den Mitgliedstaaten: Tendenzschutz in Deutschland, in Finnland, in Frankreich, in Italien, in den Niederlanden, in Österreich, in Schweden, in der Slowakischen Republik, in Slowenien, in Spanien, im Vereinigten Königreich - Vergleich des Tendenzschutzes in den Mitgliedstaaten - Fazit - D. Auswirkungen des europäischen Arbeitsrechts auf den Tendenzschutz in den Mitgliedstaaten: Verhältnis zwischen nationalem und Unionsrecht - Kompetenzen der Europäischen Union im Arbeitsrecht - Tendenzschutzrelevante Richtlinien - Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Richtlinien auf Tendenzbetriebe und -unternehmen - Fazit - E. Tendenzschutzbestimmungen im europäischen Arbeitsrecht: Tendenzschutzbestimmungen im kollektiven europäischen Arbeitsrecht - Tendenzschutzbestimmungen im europäischen Individualarbeitsrecht - Zweck des Tendenzschutzes im europäischen Arbeitsrecht - Fazit - F. Zulässigkeit und Erforderlichkeit unionsrechtlicher Regelungen zum Erhalt des Tendenzschutzes in den Mitgliedstaaten: Zulässigkeit unionsrechtlicher Regelungen zum Erhalt des nationalen Tendenzschutzes - Erforderlichkeit unionsrechtlicher Regelungen zum Erhalt des nationalen Tendenzschutzes - G. Zulässigkeit und Erforderlichkeit eines unionseigenen Tendenzschutzes - H. Konsequenzen der Untersuchung - I. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - J. Fazit - Literatur- und Sachverzeichnis

Recenzii

»[...] Im Schrifttum sind seit dem Erlass der ersten Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats 94/45/EG zahlreiche Einzeläußerungen zu den verschiedenen Aspekten des Verhältnisses zwischen deutschem Tendenzschutz und dem Arbeitsrecht der Union erschienen. Indes mangelte es bislang an einer Untersuchung, die dieses Problem im Rahmen eines umfassenden Ansatzes erörtert. Diese Lücke wird mit der hier besprochenen Arbeit geschlossen. [...] insgesamt [...] bringt die Untersuchung Plums die wissenschaftliche Diskussion einen großen Schritt voran.« Felix Kanbach, in: Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht, 1/2012 »[...] Die vorliegende Sudie mit ca. 2000 Fußnoten(!) ist eine erste umfassende Untersuchung der Thematik des Tendenzschutzes im europäischen Arbeitsrecht und bietet dem interessierten Leser eine wahre Fundgrube an Material. [...]« Johann Egger, in: Das Recht der Arbeit, Heft 5/2011

Notă biografică

Martin Plum wurde 1982 in Mönchengladbach geboren und wuchs in Viersen-Dülken auf. Dort legte er 2001 sein Abitur ab. Nach Ableistung seines Zivildienstes studierte er von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaft in Hamburg und Cambridge. Sein Studium schloss er mit einem Baccalaureus Legum (LL.B.) und der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab. Von 2007 bis 2009 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Universität Bonn. Seit 2009 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.