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Gewinnrealisierung für Mehrkomponentenverträge nach IFRS: Bilanzierungsgrundsätze und ihre Konkretisierung für Softwareverträge: Rechnungswesen und Unternehmensüberwachung

Autor Jan Fürwentsches
de Limba Germană Paperback – 25 iun 2010
Die Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS gilt – insbesondere für Softwareverträge – als faktische Regelungslücke. In der Praxis ist daher eine Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen zu beobachten. Jan Fürwentsches würdigt die geltenden IFRS-Normen als inkonsistent und unzureichend konkretisiert. Die Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen wird für in Deutschland geschlossene Mehrkomponentenverträge unter Rückgriff auf die einschlägige Zivilrechtsprechung konkretisiert; eine so vorgenommene Lückenschließung wird als grundsätzlich zulässig gewürdigt.
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Specificații

ISBN-13: 9783834924056
ISBN-10: 3834924059
Pagini: 209
Ilustrații: XX, 209 S.
Dimensiuni: 148 x 210 x 15 mm
Greutate: 0.28 kg
Ediția:2010
Editura: Gabler Verlag
Colecția Gabler Verlag
Seria Rechnungswesen und Unternehmensüberwachung

Locul publicării:Wiesbaden, Germany

Public țintă

Research

Cuprins

Problemstellung.- Auslegungssystem der IFRS und Normwürdigung.- Allgemeine Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS (unter Anwendung von EITF 00-21 Revenue Arrangements with Multiple Deliverables).- Spezielle Bilanzierung von Softwareverträgen nach IFRS (unter Anwendung von SOP 97-2 Software Revenue Recognition).- Thesenförmige Zusammenfassung.

Notă biografică

Dr. Jan Fürwentsches promovierte bei Prof. Dr. Jens Wüstemann am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung der Universität Mannheim.

Textul de pe ultima copertă

Die Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS gilt – insbesondere für Softwareverträge – als faktische Regelungslücke. In der Praxis ist daher eine Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen zu beobachten. Jan Fürwentsches würdigt die geltenden IFRS-Normen als inkonsistent und unzureichend konkretisiert. Die Lückenschließung durch US-amerikanische Regelungen wird für in Deutschland geschlossene Mehrkomponentenverträge unter Rückgriff auf die einschlägige Zivilrechtsprechung konkretisiert; eine so vorgenommene Lückenschließung wird als grundsätzlich zulässig gewürdigt.